Anerkennung: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Ausländische Physiotherapeut/innen: Rasche Vorbereitung auf die Berufszulassung – Starttermine 2021 / 2022

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Anerkennung als PhysiotherapeutDas mibeg-Institut hat über das Programm IQuaMed ein Seminar für ausländische Physiotherapeut/innen entwickelt, das in Theorie und Praxis auf die Berufszulassung vorbereitet. Die Weiterbildung wird mit dem Physiotherapieverbund bene+ in NRW durchgeführt und vermittelt alle für eine Berufszulassung relevanten und in Anerkennungsbescheiden geforderten Kenntnisse in Theorie und Praxis.

Die Theoriephase des Praxisseminars Physiotherapie umfasst alle wesentlichen Inhalte, die regelmäßig in Bescheiden zur Gleichwertigkeit gefordert werden und gibt einen umfassenden Einblick in den Aufgabenbereich von Physiotherapeut/innen in Deutschland. Mit zwei passgenauen Praxismodulen können noch fehlende Praxisbereiche vor der Berufszulassung ausgeglichen werden.

Mit dem Konzept konnten sich bereits viele Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen auf die Berufszulassung erfolgreich vorbereiten. Das Konzept ist mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abgestimmt. Die Seminarteilnahme kann zu 100 % über einen Bildungsgutschein gefördert werden, wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen.

Wir beraten sowohl Anerkennungsinteressierte wie auch künftige Arbeitgeber gerne über diese Qualifizierungsmöglichkeit. Hier der Überblick über die Starttermine 2021 / 2022:

  • 6. September 2021
  • 14. Februar 2022
  • 13. Juni 2022
  • 17. Oktober 2022

Die Seminare werden in Herne durchgeführt.

Anerkennungssuchende oder Arbeitgeber wenden sich bitte an das mibeg-Institut Medizin:

mibeg-Institut Medizin
Christian Kühlwein
Sachsenring 37–39
50677 Köln
Tel. 0221-33 60 4 -610
Fax 0221-33 60 4 -666
E-Mail medizin@mibeg.de

Die Bezirksregierung Münster übernimmt: Gelungene Staffelübergabe bei der Anerkennung von Pflege- und Gesundheitsfachberufen

Gleich zwei Profiteams der Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen informieren darüber, dass es einen Wechsel der Zuständigkeit für Neuanträge der Anerkennung von Pflege- und Gesundheitsberufen ab dem 1. Juli 2021 von Düsseldorf nach Münster geben wird. Die Bezirksregierung Münster wird zudem die Organisation der Kenntnisprüfung, die bislang beim Landesprüfungsamt in Düsseldorf angesiedelt war, ausrichten.

Das Düsseldorfer Team der Bezirksregierung, das sogenannte PuG Team, das die Anträge zur Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte bislang für NRW regelte, verabschiedet sich mit einem herzlichen Gruß und einem Dank für die gute Zusammenarbeit bei allen Kooperationspartnern. Das Team hat seit 2008 einen großen Beitrag zur Gewinnung von Pflegekräften geleistet! Wir von Seiten des mibeg-Instituts dürfen uns für die hervorragende Unterstützung bei der Entwicklung und Realisierung des Programms IQuaMed bedanken. Wir haben sehr kompetente Ansprechpartner vorgefunden, die innovativ unsere Projektideen begleitet haben.

Die fachliche Expertise des Landesprüfungsamts ist dabei nicht nur unseren Anerkennungssuchenden zuteil geworden, sondern auch den Teilnehmenden auf unseren Seminarveranstaltungen zum Anerkennungsrecht und zu Anerkennungsverfahren, die wir für Expertinnen und Experten in diesem Bereich ausgerichtet haben.

Die Bezirksregierung Münster übernimmt nun und teilte mit, dass sie sich auf die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe freue und ein guter Ansprechpartner sein werde.

Auch das mibeg-Institut freut sich auf die Fortsetzung der langjährig guten Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster und wird gern die Anerkennungsberatung und Anerkennungsqualifizierung für Pflegekräfte und weitere Gesundheitsfachkräfte sowie Angehörige akademischer Heilberufe fortsetzen.

Ab dem 1. Juli wird die Bezirksregierung Münster für weitere Informationen und Antragsformulare eine eigene Homepage freischalten. Hierzu werden wir gesondert informieren.

Großer Erfolg für unsere Physiotherapeut/innen: zielgerichtet die Berufszulassung erlangt

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Anerkennung als PhysiotherapeutGleich zwölf Physiotherapeut/innen konnten durch das mibeg-Institut und die Praxisgemeinschaft Biele auf die Berufszulassung vorbereitet werden. Ein gutes Zusammenspiel zwischen Bezirksregierung, mibeg-Institut, Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie den Physiotherapieexperten und Ausbildern der Praxisgemeinschaft Biele / bene+ ermöglichte es, sich zielgerichtet theoretisch wie praktisch auf die Berufsausübung als Physiotherapeut/innen in Deutschland vorzubereiten.

Die Physiotherapeut/innen hatten ein Studium im Herkunftsland absolviert oder eine Berufsausbildung abgeschlossen. Langfristig möchten sie ihren Beruf in Deutschland ausüben, und dazu ist, wie bei anderen Heilberufen auch, eine besondere Berufszulassung notwendig. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Studien- und beruflichen Dokumente intensiv geprüft und entsprechende Anerkennungsbescheide ausgestellt.

Alle Teilnehmer/innen haben sich zusammen in einer intensiven und auch fröhlichen Lerngruppe unter Leitung von Dr. Luisa Heinrichs vom mibeg-Institut und Christoph Biele, M.Sc., Lehrender Physiotherapeut, entsprechend theoretisch und, je nach Bescheid, praktisch qualifiziert.

Auf Anhieb haben elf von zwölf Teilnehmer/innen des Praxisseminars Physiotherapie das anspruchsvolle Abschlussgespräch bestanden, die letzte Lerngruppe sogar unter den besonderen Hygieneanforderungen, die die Corona-Pandemie den Heilberufen und Prüfenden auferlegt. Ein Teilnehmer entschied sich, noch einmal intensiv seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Besonders positiv finden Christoph Biele und Dr. Luisa Heinrichs, dass der Großteil der Absolvent/innen bereits eine Stelle als Physiotherapeut/in in Nordrhein-Westfalen gefunden hat.

Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Weniger Services wegen Corona-Pandemie

Eine aktuelle Information des Portals anerkennung-in-deutschland.de: Es gibt wegen der Corona-Pandemie weniger Serviceangebote. Im Einzelnen gibt das Portal bekannt:

  • Die Hotline »Arbeiten und Leben in Deutschland» ist bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar.
  • Die zuständigen Stellen für die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen sind nur eingeschränkt erreichbar. Wie Sie die zuständige Stelle erreichen, steht auf den meisten Internetseiten der zuständigen Stellen. Diese finden Sie im Anerkennungs-Finder.
  • Sie können aktuell keinen Neuantrag auf die Bewertung von Hochschulzeugnissen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellen. Das Antragsformular wurde aus Kapazitätsgründen geschlossen. Die Bearbeitung bereits gestellter Anträge läuft weiter, die Fristen für die Ausstellung von Zeugnisbewertungen können derzeit aber nicht eingehalten werden. Sie erreichen die ZAB nur per Post oder per E-Mail. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ZAB.

Zu beachten ist: Telefonische oder Online-Beratung ist über Anerkennungsberatungsstellen nach wie vor möglich.

Ausländische Pflegekräfte: neue Übergangsregelungen bei der beruflichen Anerkennung

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, © BMG, Fotograf Holger Gross

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, © BMG, Fotograf Holger Gross

Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege zu verringern. In der Konzertierten Aktion Pflege wurden deshalb Maßnahmen verabredet, um bestehende Hürden zu minimieren und Prozesse zu beschleunigen. Diese Bemühungen fallen nun zusammen mit dem Start der neuen Pflegeberufeausbildung. Der Bund hat dafür fristgerecht den Bundesrahmenlehrplan vorgelegt, aber immer noch nicht haben alle Bundesländer die nötigen Landeslehrpläne, die aber auch zur Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte nötig sind.

Um diesen unnötigen Flaschenhals zu vermeiden, hat der Pflegebevollmächtigte angeregt, für eine begrenzte Zeit die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse nach der bisherigen Systematik fortzusetzen. Der Gesetzgeber hat dies aufgegriffen und am 14. November 2019 eine Übergangszeit bis Ende 2024 beschlossen.

In einer Presseerklärung betonte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus: »Ich freue mich, dass meine Anregung aufgegriffen wurde. Denn bereits ab dem Jahreswechsel hätten ausländische Pflegekräfte sonst ihre Abschlüsse nach der neuen Pflegeausbildung anerkennen lassen müssen – obwohl die noch gar nicht überall umgesetzt wird. Ein solcher Anerkennungsstau wäre eine unnötige Katastrophe geworden. Die nun beschlossene Regelung stellt sicher, dass ausländische Pflegefachkräfte zügig ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten und zu Pflegenden leisten können: als anerkannte qualifizierte Fachkräfte.«

Die Länder können die Gleichwertigkeit ausländischer Pflegeabschlüsse damit weiterhin anhand des Abschlusses zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger prüfen und ggf. Anpassungsmaßnahmen bescheiden. Die ausländischen Pflegekräfte müssen damit nicht erst warten, bis neue generalistische Lehrgänge konzipiert sind und tatsächlich angeboten werden.