Anerkennung: Anerkennung

Ausländische Pflegekräfte: neue Übergangsregelungen bei der beruflichen Anerkennung

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, © BMG, Fotograf Holger Gross

Andreas Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, © BMG, Fotograf Holger Gross

Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Pflege zu verringern. In der Konzertierten Aktion Pflege wurden deshalb Maßnahmen verabredet, um bestehende Hürden zu minimieren und Prozesse zu beschleunigen. Diese Bemühungen fallen nun zusammen mit dem Start der neuen Pflegeberufeausbildung. Der Bund hat dafür fristgerecht den Bundesrahmenlehrplan vorgelegt, aber immer noch nicht haben alle Bundesländer die nötigen Landeslehrpläne, die aber auch zur Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte nötig sind.

Um diesen unnötigen Flaschenhals zu vermeiden, hat der Pflegebevollmächtigte angeregt, für eine begrenzte Zeit die Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse nach der bisherigen Systematik fortzusetzen. Der Gesetzgeber hat dies aufgegriffen und am 14. November 2019 eine Übergangszeit bis Ende 2024 beschlossen.

In einer Presseerklärung betonte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus: »Ich freue mich, dass meine Anregung aufgegriffen wurde. Denn bereits ab dem Jahreswechsel hätten ausländische Pflegekräfte sonst ihre Abschlüsse nach der neuen Pflegeausbildung anerkennen lassen müssen – obwohl die noch gar nicht überall umgesetzt wird. Ein solcher Anerkennungsstau wäre eine unnötige Katastrophe geworden. Die nun beschlossene Regelung stellt sicher, dass ausländische Pflegefachkräfte zügig ihren Beitrag zur Versorgung von Patienten und zu Pflegenden leisten können: als anerkannte qualifizierte Fachkräfte.«

Die Länder können die Gleichwertigkeit ausländischer Pflegeabschlüsse damit weiterhin anhand des Abschlusses zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger prüfen und ggf. Anpassungsmaßnahmen bescheiden. Die ausländischen Pflegekräfte müssen damit nicht erst warten, bis neue generalistische Lehrgänge konzipiert sind und tatsächlich angeboten werden.

Wie kann ich ein Visum zur Anerkennung meiner Berufsqualifikation erhalten?

make-it-in-germany.com
Immer wieder erreichen uns Anfragen aus dem Ausland mit der Bitte um Informationen, wie eine Anerkennung der Berufsqualifikationen vor sich geht und wie man ein Visum für einen Aufenthalt im Rahmen eines Anerkennungs- und Bewerbungsverfahrens erhält.

Das Portal der Bundesregierung make-it-in-germany.com hält in mehreren Sprachen sehr gute Informationen bereit.

»Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen Sie für die Teilnahme an einem solchen Programm in der Regel einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen (§17a AufenthG). Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre zuständige Anerkennungsstelle hat im Anerkennungsbescheid festgestellt, dass Sie noch einen weiteren Kurs in Theorie oder Praxis absolvieren müssen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
  • Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich für einen solchen Kurs erfolgreich angemeldet haben. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb einen Weiterbildungsplan aufstellen, der darlegt, wie Sie für die Anerkennung erforderlichen Qualifikationen erarbeiten können. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt.
  • Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt haben. Um welchen Betrag es sich dabei konkret handelt und wie Sie die finanziellen Mittel nachweisen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Die Adresse der für Sie zuständigen deutschen Botschaft finden Sie auf unserer Weltkarte ›Ansprechpartner vor Ort‹.
  • Wenn Sie die Unterlagen zusammen haben, können Sie das Visum bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Nach Einreise erhalten Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Kurses einschließlich einer anschließenden Prüfung, höchstens jedoch für 18 Monate.
  • Sollten Sie neben Ihrem Qualifizierungskurs arbeiten wollen, ist dies ohne Weiteres möglich: In Ihrem eigenen Berufsfeld kann es sich um mehr als 10 Stunden handeln, in einem anderen Berufsfeld dürfen Sie nur maximal 10 Stunden arbeiten. So können Sie zum Beispiel während eines Qualifizierungskurses im Bereich Krankenpflege nebenbei mehr als zehn Stunden bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber arbeiten, in dem Sie bei den Pflegearbeiten mithelfen.«

Diese und viele weitere Hinweise finden Sie über diesen Link.

This information is also available in English.

Informationen zu den Qualifizierungsprogrammen finden Sie auf der Website des mibeg-Instituts Medizin.

 

In acht Monaten gezielt zur ärztlichen Approbation

Qualifizierung für Klinik und PraxisEnde gut, alles gut, hieß es für den Arzt, der aus einem Drittstaat nach Deutschland gekommen ist, um hier seine fachärztliche Ausbildung im Bereich der Inneren Medizin zu beginnen.

Der Start war alles andere als gut. Er vertraute bei der Einreise, der Antragstellung auf Approbation und bei den notwendigen sprachlichen und fachsprachlichen Qualifizierungen auf eine Vermittlungsagentur, die ihn fast um sein ganzes Vermögen brachte. Über 20.000 € hat er gezahlt für eine Hilfestellung beim Approbationsantrag, für eine sprachliche Unterstützung und das Versprechen, dass er die Fachsprachprüfung in Deutschland auf jeden Fall nach diesem Kurs bestehen werde. Dies war leider nicht der Fall.

Er hatte dann doch noch Glück. Er nahm Kontakt auf mit der Agentur für Arbeit, die ihn auf das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts hinwies. Nach kurzem Vorlauf konnte er in das Seminar aufgenommen werden.

Er nahm an der Informationsveranstaltung des mibeg-Instituts am 5. Februar 2019 teil und erhielt noch einmal eine umfassende Anerkennungsberatung. Er konnte in das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis aufgenommen werden und startete seine Qualifizierung am 11. März 2019. Er bestand am 15. August 2019 die Fachsprachprüfung vor seiner zuständigen Landesärztekammer und beendete das Seminar erfolgreich am 27. September 2019.

Kurz nach dem Seminar war die Kenntnisprüfung terminiert, die er am 6. November 2019 im Universitätsklinikum Münster bestand – als einer von sechs Prüfkandidaten war er der einzige Absolvent unseres Instituts in diesem Prüfdurchlauf und leider auch der einzige, der erfolgreich bestanden hat.

Jetzt hat er mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, in einer ländlichen Region im Rheinland seine fachärztliche Ausbildung zum Internisten zu starten. Gestern haben wir mit unserem glücklichen Absolventen sprechen können und ihm herzlich gratuliert, dass er alles trotz des schwierigen Starts so gut und so schnell gemeistert hat. Sein großes Dankeschön geht auch an seine Agentur für Arbeit, die ihn so gut unterstützt und ihm die Teilnahme am Seminar über öffentliche Förderung ermöglicht hat.

Wir veröffentlichen die Geschichte dieses Arztes auch deshalb, weil es dringend geboten scheint, auf die zunehmende negative Praxis von Vermittlungsagenturen, selbsternannten Approbationshelfern und unseriösen Kursanbietern hinzuweisen, die vor allen Dingen offenbar auf das Einkassieren hoher Gebührensätze aus sind. Für Antragsteller aus dem Ausland ist es oft nur schwer erkennbar, ob sie ein seriöses Angebot vor sich haben oder nicht. Wir weisen immer auf anerkennung-in-deutschland.de oder make-it-in-germany.com hin, aber unter den Vermittlern, die extrem hohe Gebühren für Sprachkurse im Ausland oder Vermittlungsunterstützung kassieren, sind auch Anbieter, die seit längerem im Bundesgebiet tätig sind und über verschiedene öffentlich zugängliche Portale gelistet werden. Einfache und klare Handhabungen von Antragsverfahren bei den zuständigen Stellen sind sicher ein guter Weg, dieses Geschäftsgebaren einzudämmen.

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Bundeskanzlerin zeichnet ein mit Bundesmitteln gefördertes Projekt aus

Bundeskanzlerin Angela Merkel; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Bundeskanzlerin Angela Merkel; © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Ein mit Bundesmitteln gefördertes Projekt eines Bundeslandes wurde aktuell durch die Bundeskanzlerin ausgezeichnet. Die verdiente Belobigung ging an den Präsidenten einer berufsständischen Kammer auf Bundesebene, die ein Projekt umsetzt, das ein Bundesgesetz begleitet. Ausgesucht wurde der Preisträger durch den vormaligen Chef einer Bundesbehörde und eines Bundesamtes, auf Vorschlag von Organisationen auf Bundesebene.

Die Kammer hat im Rahmen eines dreijährigen Qualifizierungsprojekts 57 zukünftige Kammermitglieder, die, aus dem Ausland kommend, ihre berufliche Anerkennung hier suchen, auf Prüfungen vorbereitet, die die Kammern in vielen Bundesländern selbst abnehmen. Damit wird dringend gesuchtes Personal für das Bundesland gewonnen und zugleich eine Projektförderung der Kammer ermöglicht.

Mit dabei im Projekt ist noch eine private Consultingfirma, die, ebenfalls durch Bundesmittel gefördert, in diesem Bundesland per Vertrag beauftragt ist, alle Anerkennungssuchenden in diesem Bereich zu beraten und die so Beratenen auf das eigene Projekt, ebenfalls mit Bundesmitteln unterstützt, hinweisen kann.

Dieses Integrationsprojekt wird nun ausgezeichnet, eines von knapp vierhundert vergleichbaren Beratungs- und Qualifizierungsprojekten, die der Bund über ein bundesweites Netzwerk auf den Weg brachte. Eine dpa-Meldung sorgte für bundesweites Marketing, in Bayern verpasste es leider eine Zeitung, die Sperrfrist der Meldung einzuhalten, und so brachte ein bundesweit agierender Newsticker der besagten Berufsbranche unter dem Titel »Verwirrung um Auszeichnung« die Rede der Bundeskanzlerin kurzfristig in Gefahr, die ja noch Spannung über den Preisträger vermitteln wollte, während die News schon über den Ticker lief.

Dabei hat das Bundesland eigentlich Profis für das bundesweite Marketing anzubieten: Eine Meldung der besagten Consultingfirma brachte es bereits zuvor mit einem ebenso mit Bundesmitteln geförderten Projekt auf die Website der Bundesregierung. Unter dem Titel »Flüchtlinge leisten hippokratischen Eid« wurden Deutschsprachkurse für eine Berufsgruppe beworben. Warum Geflüchtete diesen Eid ablegen sollen, wo im Bundesgebiet nicht einmal Ärztinnen und Ärzte dies tun, erschloss sich dabei über das Bundespresseamt nicht so ganz. Die Bundeskanzlerin verlieh jedenfalls am 11.11. den Preis diesem auszeichnungswürdigen Projekt. Wir gratulieren herzlich!

Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen in Berlin gegründet

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat mit Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ein Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) eingerichtet. Ziel des Kompetenzzentrums ist es, sich an der Entwicklung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gewinnung von Personen mit einer pflege- oder gesundheitsfachlichen Ausbildung aus dem Ausland zu beteiligen. Weiterlesen