Anerkennung: Approbation

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert über Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fasst in einem neuen Flyer sehr übersichtlich das Anerkennungsverfahren für Angehörige akademischer Heilberufe zusammen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland in ihrem angestammten Beruf arbeiten möchten.

Personen mit einem akademischen Heilberuf (hierzu gehören u.a. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) erfahren in diesem Flyer, wie das Anerkennungsverfahren für sie aussieht. Daneben erhalten sie noch wichtige Hinweise zur Einreise nach Deutschland.

» Flyer Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe des BAMF

Was ist eine Kenntnisprüfung?

Flyer Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die ärztliche KenntnisprüfungDie Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Studiums. Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von deutschen Absolvent/innen medizinischer Hochschulen verlangt wird. Seit dem Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung am 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie.

Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, indem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Ausführlich informiert hierzu unser Artikel mit dem Fokus auf die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen.