Anerkennung: Approbation

Die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in NRW

Viele Ärztinnen und Ärzte, die, aus dem Ausland kommend, ihren Beruf in NRW anerkennen lassen, müssen neben einer Fachsprachprüfung vor ihrer Landesärztekammer auch eine Kenntnisprüfung absolvieren.

Zuständig für die Kenntnisprüfung ist das Landesprüfungsamt, das in Nordrhein-Westfalen zur Bezirksregierung Düsseldorf gehört. Zu einer Kenntnisprüfung wird man durch seine zuständige Bezirksregierung angemeldet. Zuvor teilt man der Bezirksregierung mit, dass man eine Kenntnisprüfung ablegen will.

Die Kenntnisprüfung ist gesetzlich geregelt in der Ärztlichen Approbationsordnung (§ 37 ÄApprO). Sie ist eine staatliche Prüfung und orientiert sich an den Anforderungen des 3. Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Es werden immer Fragen zu den Fächern Innere Medizin und Chirurgie gestellt, dazu kommen fächerübergreifende Fragestellungen. Weiterlesen

IQ Netzwerk: Ärzte erfolgreich durch das Programm IQuaMed integriert

IQ Netzwerk NRW: Ärzte lernen im Programm IQuaMed

IQ Netzwerk NRW: Ärztinnen und Ärzte lernen im Programm IQuaMed

Ein Arzt, der an unserem Praxisseminar Humanmedizin in Bad Driburg teilnimmt, das wir im Mai 2015 gestartet haben, hat uns stolz seinen Arbeitsvertrag als Assistenzarzt in der Inneren Medizin präsentiert. Er beginnt nun seine Facharztweiterbildung in einem Klinikum in Ostwestfalen.

Im Sommer 2014 kam der Arzt mit seiner Frau und seinen drei Kindern aus dem Libanon nach Deutschland und absolvierte erfolgreich einen Deutschkurs. Anschließend konnte er über das Programm IQuaMed im IQ Netzwerk NRW in Bad Driburg viele fachsprachliche und fachliche Kenntnisse erwerben, unterstützt durch eine dreimonatige Hospitation in einem Klinikum, die unser Konzept vorsieht. Die notwendige Anerkennungsprüfung bestand er mit Bravour und ist nun in der Patientenversorgung tätig. Wir gratulieren herzlich. Weiterlesen

Bertelsmann Stiftung: »Kompetenzen (an)erkennen«

Tagung der Bertelsmann Stiftung am 3. Dezember 2015 in Berlin

Tagung der Bertelsmann Stiftung am 3. Dezember 2015 in Berlin

Das mibeg-Institut Medizin hat sich an der Veranstaltung »Kompetenzen (an)erkennen« beteiligt. Die Bertelsmann Stiftung organisierte am 3. Dezember 2015 in Berlin eine spannende Tagung zur Kompetenzanerkennung, die insbesondere darauf gerichtet war, Potentiale von Migrantinnen und Migranten zu erfassen.

Frank Frick von der Bertelsmann Stiftung führte durch die Tagung und wurde unterstützt u.a. von Kornelia Haugg, Abteilungsleiterin für Berufliche Bildung, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Eckart Severing, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung f-bb, Raimund Becker, Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Michael Griesbeck, Vizepräsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Bamf, sowie durch Abgeordnete des Deutschen Bundestags.

Ärztin im Programm IQuaMed erhält erfolgreich Approbation in NRW

Wir gratulieren herzlich: Die Bezirksregierung Köln hat mit Wirkung vom heutigen Tage unserer Teilnehmerin Alena K. die Approbationsurkunde ausgestellt. Die Ärztin, die aus Kasachstan nach Nordrhein-Westfalen gekommen ist und das Praxisseminar Humanmedizin des mibeg-Instituts Medizin im Programm IQuaMed erfolgreich absolviert hat, hat die notwendige Prüfung bestanden. Die Ärztin wurde mit Unterstützung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des Ev. Krankenhauses Bergisch Gladbach erfolgreich auf ihre Prüfung zur Erlangung der Approbation vorbereitet. Wir freuen uns über den Erfolg unserer Teilnehmerin und wünschen einen guten Start und eine erfolgreiche Arbeit als Ärztin in einer nordrhein-westfälischen Klinik.

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich die Approbation beantragen möchte?

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um die Approbation zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, mit denen Sie Ihren Sudienabschluss und Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit nachweisen.

In einem Flyer informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) darüber:

»Bei der Beantragung der Approbation müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular (zu finden auf der Internetseite Ihrer Approbationsbehörde)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Tabellarische Übersicht über Ausbildungen und bisherige Berufstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat
  • Erklärung, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben wollen (entfällt für Abschlüsse der EU / EWR / Schweiz)

Im Laufe des Verfahrens müssen Sie noch diese Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie die sonstigen Voraussetzungen der Approbation erfüllen:

  • aktuelle ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
  • aktuelles amtliches Führungszeugnis
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
  • Sprachnachweis

In der Regel müssen Sie die Unterlagen in deutscher Übersetzung vorlegen. Die Approbationsbehörde informiert Sie darüber, ob Übersetzungen von einem öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden müssen und Kopien zu beglaubigen sind. Außerdem können Sie dort nachfragen, welche Unterlagen Sie darüber hinaus brauchen. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Sie haben außerhalb Deutschlands eine Spezialisierung erworben und möchten in Deutschland als Facharzt/ärztin, Fachzahnarzt/ärztin, Fachtierarzt/ärztin oder Fachapotheker/in tätig sein? Dann benötigen Sie neben der Approbation auch die Anerkennung zum Führen Ihrer Fachbezeichnung. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte- oder Apothekerkammer in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben wollen. In einigen Bundesländern können Sie diese Genehmigung bereits beantragen, wenn Sie eine befristete Berufserlaubnis besitzen.«