Anerkennung: Approbationsrecht

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis

RD’in Constanze Lernhart referiert zum Approbationsrecht auf einem Tagesseminar des mibeg-Instituts Medizin am Mittwoch, 5. Juni 2019: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen«. Sie war als juristische Dezernentin u.a. für den Bereich Berufsanerkennung Akademische Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie mehrere Jahre tätig. Constanze Lernhart geht intensiv auf die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation ein und nimmt insbesondere Bezug auf die ärztliche, pharmazeutische und zahnärztliche Tätigkeit. Die Rücknahme, der Widerruf und der Verzicht auf die Approbation werden ebenso thematisiert wie die Berufserlaubnis und die Verfahren der Gleichwertigkeitsüberprüfung. Weitere Schwerpunkte sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassung für Pflegeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitgeberpflichten.

Ergänzt wird das Referat von RD’in Lernhart durch zwei Statements, für die Dr. Constanze Schäfer, Apothekerkammer Nordrhein, und Jürgen Herdt, Ärztekammer Westfalen-Lippe, gewonnen werden konnten. Das Seminar richtet sich ausschließlich an mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen befasste Fachleute. Hierzu zählen Anwälte, Mitarbeiter in zuständigen Stellen, insbesondere bei den Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsverbänden, in Anerkennungsberatungsstellen und Personalabteilungen von Kliniken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist ausgebucht, ein Wiederholungstermin ist für den 9. Oktober 2019 festgelegt worden, diesmal unter zusätzlicher Beteiligung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.