Anerkennung: Zuständige Stellen

Übersicht der ärztlichen Fachsprachprüfungen in den Bundesländern

Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier ihren Beruf ausüben möchten, müssen eine ärztliche Fachsprachprüfung bestehen. Wenn sie den Antrag auf Approbation bei ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und die Voraussetzungen erfüllen, meldet die Behörde die Ärztinnen und Ärzte zur Fachsprachprüfung bei der zuständigen Landesärztekammer an.

Folgende Ärztekammern bieten eine Fachsprachprüfung an:

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg
  • Hessen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder Sprachzertifikat
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen

Lediglich die Ärztekammer Saarland verfügt über kein eigenes Prüfverfahren, aber dieses Bundesland akzeptiert ein Fachsprachzertifikat, das vor einer anderen Ärztekammer erfolgreich erworben wurde.

In allen Bundesländern sollten Prüfungsteilnehmer vor der medizinischen Fachsprachprüfung über ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat mindestens auf dem Level B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstituts verfügen.

 

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.

 

Seminar »Wie gelange ich zur beruflichen Anerkennung?« im mibeg-Institut

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Informationseminar »Wege zur Anerkennung« 2020

Neues Jahr, neue Möglichkeiten! Unsere Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« für Gesundheitsfachkräfte sind bereits wieder gestartet, und das mibeg-Institut hält für 2020 viele Termine bereit. Am 6. Januar war bereits der Auftakt mit einem Seminar »Wege zur Anerkennung«, das sich speziell an Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten richtete und in Herne bei bene+ stattfand. Heute wurden im für die Teilnehmer kostenfreien Informationsseminar vor allem Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apotheker/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, MTRAs und MTLAs in Köln beraten. Die fröhlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen und werden sicherlich alle ihre berufliche Anerkennung im Jahre 2020 erhalten.

Am 22. Januar wird ein Informationsseminar zusammen mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen stattfinden, das sich ausschließlich an Gesundheits- und Krankenpfleger/innen richtet.

Interessent/innen können sich jederzeit gern an uns wenden, am besten per Mail an medizin@mibeg.de.

Die Seminarleiter/innen und Anerkennungsberater/innen des mibeg-Instituts informieren und beraten im Seminar intensiv über die Antragstellung zur beruflichen Anerkennung, über die notwendigen Unterlagen, über die notwendigen Sprachkenntnisse, über Anerkennungsqualifizierungen, über erforderliche Prüfungen und wie man sie erfolgreich bestehen kann und über den Arbeitsmarkt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachkräfte in Deutschland.

Die nächsten Seminartermine finden Sie hier.

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen

Seminar zu Fragen beruflicher Anerkennung

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, Land NRW

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, Land NRW

Zu einem Expertenseminar lädt das mibeg-Institut Medizin am 9. Oktober 2019 ein. Das Seminar richtet sich bundesweit an Fachkräfte bei den zuständigen Stellen, insbesondere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Jobcentern, Arbeitsagenturen und bei Berufsverbänden, an Rechtsanwält/innen, Mitarbeiter/innen in Anerkennungsberatungsstellen sowie an Justitiar/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG

Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG

Zentrales Thema dieser Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis der Behörden ist die berufliche Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse bei reglementierten Gesundheitsberufen. Für das Seminar konnten u.a. RD’in Constanze Lernhart, die als juristische Dezernentin langjährig für die Approbationsverfahren bei akademischen Heilberufen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnete, und Carola Dörfler, Juristin und Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, als Referent/innen gewonnen werden.