Anerkennung: Assistenzärztin

Anerkennung eines im Ausland erworbenen Facharzttitels

Wenn ich im Ausland eine Facharzt-Weiterbildung abgeschlossen habe, mich also zu einem ärztlichen Spezialisten habe ausbilden lassen, darf ich diesen Facharzttitel dann in Deutschland führen?

  • Ich darf einen Facharzttitel nur dann in Deutschland führen, wenn ich zuvor einen Antrag bei meiner zuständigen Landesärztekammer gestellt habe und die Landesärztekammer mir das Führen des Titels erlaubt.
  • Manche Ärzte werden fälschlicherweise z.B. als »Arzt für Allgemeinmedizin» oder »Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe« bezeichnet, obwohl sie noch nicht als Fachärzte anerkannt worden sind. Richtiger wäre es, sich als Arzt oder Ärztin zu bezeichnen, der/die im Herkunftsland als Allgemeinmediziner oder Gynäkologin tätig war. Weiterlesen