Anerkennung: Bericht zum Anerkennungsgesetz

Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren?

Der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 legt wiederum umfassend Daten zu den beruflichen Anerkennungsverfahren dar. Mit speziellen Info-Boxen wird auf besondere Sachverhalte hingewiesen.

Info-Box 8: Schnellere und effizientere Anerkennungsverfahren durch Kooperation von Akteuren
Neben der Vereinheitlichung der Entscheidungspraxis wird die zügige Durchführung von Anerkennungsverfahren angestrebt. Zu diesem Zweck kooperiert in Rheinland-Pfalz die für die Anerkennung von medizinischen Gesundheitsberufen zuständige Stelle, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), seit 2016 mit dem Landesnetzwerk IQ. Anerkennungsinteressierte im Bereich der (nicht) akademischen Heil- und Gesundheitsberufe sollen schneller den Anerkennungsprozess in Rheinland-Pfalz durchlaufen. Der Fokus der Arbeit liegt auf Antragstellenden aus Drittstaaten. Die Kooperation beruht auf einer schriftlichen Vereinbarung, die einen strukturierten Austausch über Einzelfälle und Verfahrensabläufe beinhaltet. So sollen Kompetenzen gebündelt und die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden. Denn häufig benötigen Anerkennungssuchende Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Formalien für den Anerkennungsprozess, um die richtigen Schritte aus ihrem Anerkennungsbescheid zu ziehen. Hier kann der Verweis der anerkennenden Behörde an das IQ Netzwerk helfen. Die Kooperation wird von allen Partnern als eine Entlastung und Bereicherung wahrgenommen.

Zurzeit wenden sich sehr viele Anerkennungssuchende aus Rheinland-Pfalz an Institutionen wie das mibeg-Institut mit der Bitte, Anerkennungsberatung und Unterstützung bei der weiteren beruflichen Integration zu erhalten. Mit dem im Anerkennungsbericht 2019  dargestellten Verfahren ist ein Unternehmen beauftragt, das derzeit auf der Website folgendes bekannt gibt:

Wichtiger Hinweis: Wir freuen uns über das große Interesse an der Beratung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland. Dies hat aber dazu geführt, dass unsere Beratungsstelle überlastet ist. Zurzeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin oder die Beantwortung Ihrer Fragen mehr als 10 Wochen. Deshalb können wir aktuell leider keine NEUEN Anfragen annehmen. Wenn Sie bereits bei uns gemeldet sind, werden Sie selbstverständlich wie gewohnt weiter betreut. Neue Termine können wieder ab März 2020 vereinbart werden. Dann wird auch unser Online Kontaktformular »Beratung« wieder zur Verfügung stehen. Bitte melden Sie sich dann wieder bei uns. Wir bitten Sie dafür um Verständnis und um Geduld.

Ähnlich lautet auch die entsprechende Information auf der Website des zuständigen Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz. Beratungen sind offenbar im Zeitraum von mehreren Wochen nicht möglich.

Interessenten können am kostenfreien und wöchentlich stattfindenden Informationsseminar »Wege zur Anerkennung« des mibeg-Instituts teilnehmen oder sich regelmäßig über die Website des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz über die weitere Entwicklung informieren.