Anerkennung: Bezirksregierung

Pflegedirektion des Lukaskrankenhauses Neuss: Engagement bei der Integration ausländischer Pflegefachkräfte

Die Pflegedirektorin des Lukaskrankenhauses Neuss, Andrea Albrecht, und ihr Team engagieren sich erfolgreich in Fragen der Integration ausländischer Pflegefachkräfte. Für Kateryna N. bot sich die Möglichkeit, eine umfassende individuelle Anpassungsqualifizierung im Lukas-Krankenhaus zu absolvieren, angeleitet von versierten und in der Ausbildung erfahrenen Kolleginnen und Kollegen. Weiterlesen

Approbation beantragen in NRW: neue Regelungen

Das sogenannte Anerkennungsgesetz (BQFG, Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen) ist verändert worden. Diese Neuregelungen sind Anfang 2016 in Kraft getreten. Von diesen Veränderungen sind insbesondere auch die Heilberufe in Deutschland betroffen. Weiterlesen

»Ich sehe meine Zukunft als Krankenpflegerin in NRW« – Anerkennung für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen

Nasrin E., Krankenpflegerin B.A., wird über das Programm IQuaMed gefördert

Nasrin E., Krankenpflegerin B.A., wird über das Programm IQuaMed gefördert

Nasrin E., eine unserer vielen Teilnehmerinnen am heutigen Informationsseminar »Wege zur Anerkennung«, haben wir zu einem Interview eingeladen:

Was möchten Sie in Zukunft tun?

Ich möchte so gern meine Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bekommen, um endlich hier arbeiten zu können. Ich bin nun schon drei Jahre in Deutschland, zusammen mit meinem Mann, der im Bereich der Gesundheitswissenschaften an seiner Doktorarbeit schreibt. Ich würde auch gern wieder berufstätig sein können, denn ich verfüge über eine gute Ausbildung und viel Berufserfahrung.

Was haben Sie bislang unternommen, um die Anerkennung Ihres Berufs als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu bekommen?

Ich habe alle meine Unterlagen zur Bezirksregierung geschickt, und die Bezirksregierung hat dann meine Unterlagen geprüft. Die Ausbildung in meinem Herkunftsland Iran ist anders als in Deutschland. Ich habe vier Jahre Krankenpflege studiert, meinen Bachelor gemacht und anschließend noch ein Masterstudium in Medizinischer Physiologie erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt war ich danach acht Jahre als Krankenpflegerin berufstätig. Leider konnte nur wenig angerechnet werden, mein Masterstudium war gar nicht relevant für die Anerkennung und leider auch meine praktische Berufserfahrung. In meinem Herkunftsland wird nur die Dauer und der Ort der Berufstätigkeit bescheinigt, aber nicht im Detail, was ich gemacht habe. Wir haben also ganz andere Zeugnisse als die, die in Deutschland üblich sind. Weiterlesen

Neue Fachsprachkurse Zahnmedizin starten

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nach Deutschland kommen und ihren Beruf ausüben möchten, benötigen eine Anerkennung. Die Bezirksregierung erteilt nach Prüfung der Unterlagen die Erlaubnis, den Beruf auszuüben. Ohne eine solche Berufszulassung, Approbation genannt, darf ein Zahnarzt nicht in Deutschland tätig werden.

In einigen Fällen kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht bestätigt werden. Dann muss ein Ausgleich in Form von Praxisnachweisen oder Prüfungen erbracht werden. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nicht in Deutschland studiert haben oder an einer deutschsprachigen Universität ausgebildet worden sind, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen oder auch keine Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, müssen nachweisen, dass sie die Fachsprache beherrschen.

Damit ist zum einen das Gespräch mit dem Patienten oder der Patientin gemeint, zum anderen aber auch die kollegiale Verständigung im Gespräch oder in Schriftform, wie sie in der wissenschaftlichen Literatur gebräuchlich ist und in Gutachten sowie Krankheits- und Befundberichten Anwendung findet.

Das mibeg-Institut Medizin führt gemeinsam mit Kooperationspartnern, die sich auf die Vermittlung der Fachterminologie spezialisiert haben, Kurse durch. In diesen Seminaren unterrichten Fachkollegen, also Zahnärztinnen und Zahnärzte, und Sprachdozenten, die die deutsche Sprache vermitteln.

Die Kurse starten fortlaufend. Die aktuellen Starttermine finden Sie hier: www.mibeg.de/medizin/intensivkurs-fachsprache-zahnmedizin/

Interessentinnen und Interessenten sollten die vollständigen Bewerbungsunterlagen an das mibeg-Institut Medizin senden und den Antrag auf Erteilung der Approbation bei ihrer zuständigen Bezirksregierung gestellt haben. Eine vollständige Kopie des Bescheides muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Ebenfalls nötig ist der Nachweis von guten Deutschkenntnissen durch ein Zertifikat mit mindestens dem Level B2.

Wer teilnehmen möchte, sollte eines der nächsten Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« besuchen. Die nächsten Termine finden Sie hier.

Die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in NRW

Viele Ärztinnen und Ärzte, die, aus dem Ausland kommend, ihren Beruf in NRW anerkennen lassen, müssen neben einer Fachsprachprüfung vor ihrer Landesärztekammer auch eine Kenntnisprüfung absolvieren.

Zuständig für die Kenntnisprüfung ist das Landesprüfungsamt, das in Nordrhein-Westfalen zur Bezirksregierung Düsseldorf gehört. Zu einer Kenntnisprüfung wird man durch seine zuständige Bezirksregierung angemeldet. Zuvor teilt man der Bezirksregierung mit, dass man eine Kenntnisprüfung ablegen will.

Die Kenntnisprüfung ist gesetzlich geregelt in der Ärztlichen Approbationsordnung (§ 37 ÄApprO). Sie ist eine staatliche Prüfung und orientiert sich an den Anforderungen des 3. Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Es werden immer Fragen zu den Fächern Innere Medizin und Chirurgie gestellt, dazu kommen fächerübergreifende Fragestellungen. Weiterlesen