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Where is Kreuzfeld?

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Um eine Hilfestellung zu geben, hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten erstellt, da das neuartige Coronavirus ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen stellt: www.pflegebevollmaechtigter.de
Gleich für zehn Gesundheitsfachberufe haben Bund und Länder am 4. März 2020 Eckpunkte zu einer Modernisierung und Neuordnung vorgelegt. Themenschwerpunkte sind dabei die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung, Fragen einer Akademisierung sowie die Fragen der Finanzierung.
Um diese Gesundheitsfachberufe geht es:
Bei den parallel zu den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gelaufenen Gesetzgebungsvorhaben zu den Ausbildungen für die Pharmazeutisch-technische Assistenz und die Anästhesietechnische Assistenz sowie die Operationstechnische Assistenz wurden bereits unterschiedliche Aspekte der Erörterungen von Bund und Ländern zum Gesamtkonzept berücksichtigt.
Allerdings gibt es noch Beratungsbedarf zur Finanzierung. So schrieb die amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz: »Während die entsprechende Gesetzgebung beim Bundesministerium für Gesundheit liegt, fallen die Kosten allein bei der Landeswissenschaftsseite an.« Laut dem Bildungsblog, der aus dem Brief der KMK-Präsidentin zitiert, werde im Schreiben mit der Reduzierung der Studienplatzkapazitäten in der Medizin gedroht.
Am 4. März 2020 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum aktuellen Stand der Bekämpfung des neuartigen Coronavirus abgegeben.
Die Rede von Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, zum Thema Schutzmaßnahmen vor Coronaviren im Rahmen der Aktuellen Stunde des Bundestages am 12. Februar 2020 finden Sie hier, die Rede von Rudolf Henke anlässlich der Regierungserklärung vom 4. März 2020 zur Bekämpfung von Coronaviren hier.
In seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat wesentliche Änderungen in der Ausbildung für Hebammen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Wer sich heute entscheidet, den Beruf als Hebamme zu erlernen, wird dies ab sofort nur im Rahmen eines entsprechenden Studiums können. Das Studium ist sehr praxisbezogen, dies spiegelt auch die Prüfungsanforderung wieder, die besagt, dass für die Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen in Schwangerschaft sowie Wochenbett und Stillzeit eine adäquate Prüfungsleistung in mindestens 60 Minuten erforderlich ist, bei erforderlichen Betreuungsmaßnahmen im zweiten Prüfungsteil Geburt mindestens drei Fälle behandelt werden müssen im Umfang einer Prüfungszeit von sechs Stunden.
Erfreulicherweise legt die Verordnung fest, dass nicht nur Simulationslernen und -prüfen zukünftig die Lern- und Prüfungspraxis bestimmen werden: »Aus Gründen des Patientenschutzes muss aber sichergestellt sein, dass die Prüfungen nicht ausschließlich im Rahmen von Simulationen durchgeführt werden. Der erste und dritte Prüfungsteil sollten an einem Ort stattfinden, an dem das komplexe Handeln in der Berufspraxis überprüft werden kann.«
Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) nimmt auch Bezug auf die Anerkennung von aus dem Ausland kommenden Hebammen. Sollten Anerkennungslehrgänge notwendig sein, müssen diese als theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an Hochschulen stattfinden, Praxiseinsätze können in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder weiteren Einrichtungen nach § 13 Hebammengesetz stattfinden. Anpassungslehrgänge können sich sowohl auf die eine oder andere Lehrform konzentrieren, oder aber beides kann gefordert werden.
Damit schafft der neue gesetzliche Rahmen eine stärkere theoretische und wissenschaftsfundierte Ausbildung, die im Gesundheitswesen sehr begrüßt wird. Ganz praktisch aber stellt sich die Frage nach den Ausbildungs- bzw. Studienkapazitäten. Bisher hatten Anerkennungssuchende in diesem Berufsfeld extreme Schwierigkeiten, geforderte theoretische oder praktische Lehrangebote zu finden. Zu beobachten bleibt, ob sich an dieser mangelnden Kapazität bei der Anerkennungspraxis zukünftig etwas verbessert.