Anerkennung: Anerkennung aus dem Ausland kommender Hebammen

Melita Grieshop: »Anerkennungsqualifizierungen für Hebammen in innovativer Form«

Prof. Dr. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin; © Melita Grieshop / Ev. Hochschule Berlin

Prof. Dr. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin; © Melita Grieshop / Ev. Hochschule Berlin

Prof. Dr. Melita Grieshop leitet den dualen Bachelor-Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule in Berlin (EHB). Die erfahrene Hebamme und Dipl.-Pflegepädagogin ist zugleich Projektleiterin von Anpassungslehrgängen für Hebammen aus Drittstaaten sowie für Praxisanleiter:innen. Ihr Integrationsprojekt zu Anerkennungsqualifizierungen von Hebammen startete 2019 erfolgreich.

Wir fragen Prof. Grieshop für anerkennung-medizin.de nach den Erfordernissen, um eine Anerkennungsqualifizierung für Hebammen dauerhaft in Deutschland zu etablieren.

anerkennung-medizin.de: Die Hebammenkunde ist längst auf dem Weg der Akademisierung, Sie leiten den Bachelor-Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin. Wie erfolgreich ist der Prozess der Akademisierung der Hebammenkunde bislang gelaufen? Welche Meilensteine konnten erreicht werden?

Prof. Dr. Melita Grieshop: Im Jahr 2019 konnten wir über die Novellierung des Hebammengesetzes endlich die Vollakademisierung des Hebammenberufs erreichen. Zukünftig bzw. mit einer kurzen Übergangsphase werden alle Hebammen ihren Beruf an einer Hochschule erlernen. Zahlreiche Hochschulen wie die EHB haben in den vergangenen zwölf Jahren während der Modellphase schon sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die Absolvent:innen der EHB finden sehr gut Zugang zum Arbeitsmarkt und/oder sind in der ambulanten Versorgung der Frauen und Familien tätig. Allerdings nutzen die Geburtskliniken das Potential der Hochschulabsolvent:innen noch nicht gut genug.

Die Hebammen B.Sc. würden sich gern mehr in die Organisation, Qualitätsverbesserung und Professionalisierung der Geburtshilfe einbringen. Denn Professionalisierung der Berufspraxis ist ein zentrales Ziel der Akademisierung. Zur Anpassung an das neue Hebammengesetz werden wir unseren Studiengang an der EHB 2021 in das neue Modell Hebammenwissenschaft (B.Sc. Midwifery) überführen und die Zahl der Studienplätze voraussichtlich bis auf 60 Studierende pro Jahr erhöhen.

Neben Forschung und Lehre leiten Sie ein Projekt zur beruflichen Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Abschlüssen der Hebammenkunde. Haben sich die Anerkennungsverfahren aus Ihrer Sicht qualitativ und quantitativ durch die Anerkennungsgesetze in Land und Bund für den Bereich Hebammenkunde verändert? Wie groß schätzen Sie den Fortbildungsbedarf von anerkennungssuchenden Hebammen ein?

Wir bieten unseren Anpassungslehrgang seit 2019 an. Er ist derzeit die einzige hochschulische Anpassungsmaßnahme für Hebammen. Damit haben wir uns von Beginn an an den qualitativen Anforderungen des hochschulischen Lernniveaus orientiert. Bis ca. 2018 gab es bundesweit nur einen fachschulischen Anpassungslehrgang, sodass die Teilnehmer:innen sehr weite Wege und hohe Kosten auf sich nehmen mussten. Die EHB erweitert dieses Angebot in innovativer Form. Pandemiebedingt haben wir inzwischen einen hohen Anteil online-basiertes Lernen eingeführt, sodass wir gut für eine Erweiterung über Berlin/Brandenburg hinaus vorbereitet sind.

Anerkennungsqualifizierung für Hebammen der Ev. Hochschule Berlin mit Unterstützung des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«; Foto © Baluschek / Ev. Hochschule Berlin

Anerkennungsqualifizierung für Hebammen der Ev. Hochschule Berlin mit Unterstützung des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«; Foto © Baluschek / Ev. Hochschule Berlin

Die Berufsgruppe der Hebammen ist im Vergleich z.B. zur Pflege oder zur Medizin eine eher kleine Gruppe. Daher wären regionale Anpassungslehrgänge in großer Zahl aufgrund zu geringer Nachfrage nicht kostendeckend.

Zudem sind die personellen Kapazitäten der Hochschulen durch Aufbau und Weiterentwicklung der Hebammenstudiengänge bundesweit sehr belastet, sodass nicht jede Hochschule personelle Kapazitäten für kleine Teilnehmendengruppen freimachen kann.

Aus dem Ausland kommende Hebammen erhalten häufig bei der Beantragung ihrer beruflichen Zulassung Anerkennungsbescheide, die in einem erheblichen Umfang eine Nachqualifizierung fordern. Welche Erfahrungen haben Sie durch das Projekt der Anerkennungsqualifizierung gewinnen können? Welche Lehrinhalte in Theorie und Praxis sehen Sie bei der Integration von aus dem Ausland kommenden Hebammen für notwendig und wünschenswert an? Weiterlesen

Hebammenausbildung – wie ist der Stand in Nordrhein-Westfalen?

Der Gesundheitsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen hat um einen Bericht des zuständigen Gesundheitsministeriums zum Thema Finanzierung der Akademisierung der Hebammenausbildung gebeten. Minister Karl-Josef Laumann übermittelte den Bericht am 20. November 2019.

Das Ministerium beschreibt, dass die derzeitige Hebammenausbildung als dreijährige Fachkraftausbildung ausgestaltet ist und zukünftig eine Akademisierung der Ausbildung erfolgt in Form eines dualen Studiums mit mindestens sechs und höchstens acht Semestern Studienzeit.

In Bezug auf die Ausbildungskapazität konnte nicht sehr viel Positives berichtet werden: »Es liegen mehrere Interessensbekundungen von Fachhochschulen und Universitäten vor. Diese haben, basierend auf den verschiedenen Planungsständen der Hochschulen, einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad. Eine abschließende Aussage zu den zukünftigen Standorten eines Hebammenstudiums ist jedoch aktuell nicht möglich. Konkrete Konzepte können vor Verabschiedung der Studien- und Prüfungsverordnung des Bundes noch nicht von den Hochschulen erstellt werden, da in der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen die Mindestanforderungen an das Studium einschließlich des berufspraktischen Teils des Studiums und das Nähere zur staatlichen Prüfung geregelt ist und diese somit Grundlage für die Studiengangs-Konzepte ist.«

Ein in NRW gestarteter Modellstudiengang in Bochum bietet insgesamt 42 Studienplätze, ein Einstieg ist nur zum Wintersemester möglich.

Laut Hebammenreformgesetz können aber bis 2022 weiterhin auch fachschulische Ausbildungen begonnen werden.

In Bezug auf die Ausbildungskapazitäten bei sog. Anpassungslehrgängen für Hebammen, die aus dem Ausland kommen, bestehen derzeit nur sehr wenige Möglichkeiten. Auch das IQ Netzwerk-Programm, finanziert über ESF-Fördermittel und Bundesmittel, konnte hier nur wenig Abhilfe schaffen, da es zu wenig Kapazitäten an den Hebammenschulen gab. So wurde eine Behelfskonstruktion geschaffen, angesiedelt in einem Ausbildungszentrum für Pflege. Auf Nachfrage wurden allerdings bislang keine Zahlen zu Absolvent/innen zur Verfügung gestellt.

Update: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) bietet eine öffentliche geförderte Anerkennungsqualifizierung an, die zukünftig durch Agenturen für Arbeit und durch Jobcenter über Bildungsgutscheine unterstützt wird. Weitere Informationen dazu in unserem Interview mit der Leiterin des Studiengangs Hebammenwissenschaft an der EHB, Prof. Dr. Melita Grieshop.

Bundesrat beschließt neue Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

In seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 hat der Bundesrat wesentliche Änderungen in der Ausbildung für Hebammen beschlossen. Die wichtigste Änderung: Wer sich heute entscheidet, den Beruf als Hebamme zu erlernen, wird dies ab sofort nur im Rahmen eines entsprechenden Studiums können. Das Studium ist sehr praxisbezogen, dies spiegelt auch die Prüfungsanforderung wieder, die besagt, dass für die Durchführung der geplanten und situativ erforderlichen Betreuungsmaßnahmen in Schwangerschaft sowie Wochenbett und Stillzeit eine adäquate Prüfungsleistung in mindestens 60 Minuten erforderlich ist, bei erforderlichen Betreuungsmaßnahmen im zweiten Prüfungsteil Geburt mindestens drei Fälle behandelt werden müssen im Umfang einer Prüfungszeit von sechs Stunden.

Erfreulicherweise legt die Verordnung fest, dass nicht nur Simulationslernen und -prüfen zukünftig die Lern- und Prüfungspraxis bestimmen werden: »Aus Gründen des Patientenschutzes muss aber sichergestellt sein, dass die Prüfungen nicht ausschließlich im Rahmen von Simulationen durchgeführt werden. Der erste und dritte Prüfungsteil sollten an einem Ort stattfinden, an dem das komplexe Handeln in der Berufspraxis überprüft werden kann.«

Die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) nimmt auch Bezug auf die Anerkennung von aus dem Ausland kommenden Hebammen. Sollten Anerkennungslehrgänge notwendig sein, müssen diese als theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an Hochschulen stattfinden, Praxiseinsätze können in Krankenhäusern, bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen oder weiteren Einrichtungen nach § 13 Hebammengesetz stattfinden. Anpassungslehrgänge können sich sowohl auf die eine oder andere Lehrform konzentrieren, oder aber beides kann gefordert werden.

Damit schafft der neue gesetzliche Rahmen eine stärkere theoretische und wissenschaftsfundierte Ausbildung, die im Gesundheitswesen sehr begrüßt wird. Ganz praktisch aber stellt sich die Frage nach den Ausbildungs- bzw. Studienkapazitäten. Bisher hatten Anerkennungssuchende in diesem Berufsfeld extreme Schwierigkeiten, geforderte theoretische oder praktische Lehrangebote zu finden. Zu beobachten bleibt, ob sich an dieser mangelnden Kapazität bei der Anerkennungspraxis zukünftig etwas verbessert.