Anerkennung: Bundesärztekammer

Neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein in Kraft getreten

Ärztinnen und Ärzte, die sich in Deutschland spezialisieren zum Facharzt bzw. zur Fachärztin, folgen bei dem Erwerb der Gebietsbezeichnung genau definierten Weiterbildungsrichtlinien und einer Weiterbildungsordnung. Für die Ärztekammer Nordrhein ist die neue Weiterbildungsordnung am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.

Die Weiterbildungsordnung legt fest, welche Gebietsbezeichnungen und welche Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen erworben werden können. Ein Beispiel für die Gebietsbezeichnung ist die Innere Medizin mit dem Facharzttitel »Innere Medizin und Kardiologie«.

Die Weiterbildungsordnung legt auch fest, welche Zusatz-Weiterbildungen erworben werden können. Ein Beispiel für eine ärztliche Zusatzbezeichnung ist die Medizinische Informatik.

Ein klares Plädoyer für eine wissenschaftliche Medizin legt die nordrheinische Ärzteschaft, darin anderen Kammern im Bundesgebiet folgend, mit der Streichung der Homöopathie als Zusatzbezeichnung ab. Zwischen der Abrechenbarkeit von Gebühren und der Wissenschaftsredlichkeit als Anspruch gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen in der Medizin. Neben der klaren medizinischen Wissenschaftsfundierung der Weiterbildungsordnung und der Weiterbildungsrichtlinien insgesamt bleiben bei zwei Zusatz-Weiterbildungen zukünftig noch Fragen zu klären. Hierzu gehört sicherlich aus Sicht der Evidenzbasierten Medizin auch die Pflaumenblütenhämmerchen-Therapie.

Eine Weiterbildungsordnung wird von der jeweiligen Landesärztekammer erlassen. Die Regelungen können in den einzelnen Kammergebieten voneinander abweichen, orientieren sich aber generell an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Wie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte ihre Gebietsbezeichnung erwerben können, zeigen wir in unserem Artikel »Anerkennung eines im Ausland erworbenen Facharzttitels« auf.

Medizinstudierende: Große Hilfsbereitschaft im Kampf gegen die Corona-Pandemie

Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland bvmdÜberwältigend war das Echo auf eine Anfrage der Bundesärztekammer und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland bvmd. Allein zwischen dem 16. und dem 22. März 2020 haben sich mehr als 21.500 Medizinstudierende entschlossen, sich zur Verfügung zu stellen für den Einsatz bei Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Unter dem Titel »medis vs. COVID-19« werden Kliniken oder andere medizinische Einrichtungen angefragt, die Unterstützung suchen. Diese werden gematcht mit den Angeboten der Studierenden.

Unterstützt durch die Plattform »match4healthcare« werden nun Angebot und Nachfrage miteinander vermittelt. „match4healthcare« wurde im Rahmen des Hackathons »WirVsVirus« unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung entwickelt.

Barbara Rosenthal: Stellungnahme als Sachverständige zum Thema »Prüfverfahren ausländischer Ärzte« für den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Deutscher BundestagFür die öffentliche Anhörung zum Thema Prüfverfahren ausländscher Ärzte am 12. Februar 2020 ist die Erziehungswissenschaftlerin Barbara Rosenthal, Institutsleiterin der mibeg-Institute, als Sachverständige eingeladen. Die Stellungnahme ist über die Website des Deutschen Bundestages verfügbar.

Als weitere Sachverständige sind u.a. der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, Carola Dörfler, Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, Ruth Wichmann, Marburger Bund Bundesverband, Prof. Dr. Karsten Scholz, Bundesärztekammer, Peer Köpf, Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Simone Heinemann-Meerz, sowie der Studiendekan der Medizinischen Fakultät der Universität Münster, Prof. Dr. Bernhard Marschall, berufen.

Weniger deutsche Ärztinnen und Ärzte gehen beruflich ins Ausland

Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung (vgl. BT Drs. 19/17060) zeigt auf, dass die Zahl der abgewanderten Ärztinnen und Ärzte seit dem Jahr 2008 kontinuierlich rückläufig ist. Verzeichnet die Statistik für das Jahr 2008 noch die Zahl 3.065 Ärztinnen und Ärzten, die sich zu einer Berufstätigkeit im Ausland entschlossen haben, so verließen 2018 nur 1.941 Mediziner das Land.

Von diesen 1.941 Ärzten verfügten 1.101 über die deutsche Staatsangehörigkeit, das heißt, dass gut die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte, die Deutschland verlassen, um ihre Berufstätigkeit woanders auszuüben, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Die zehn häufigsten Länder, in die die ausländischen Ärzte abgewandert sind, sind Bulgarien, Spanien, Niederlande, Tschechische Republik, Rumänien, USA, Polen, Griechenland, Schweiz und Österreich.

Die zehn häufigsten Länder, in die deutsche Ärztinnen und Ärzte abwanderten, sind Italien, Kanada, Niederlande, Schweden, Spanien, Frankreich, Großbritannien, USA, Österreich und die Schweiz. Mit 476 Ärztinnen und Ärzte, die 2018 in die Schweiz gewechselt sind, steht dieses Land dabei an der Spitze.

Vgl. dazu auch den Artikel »Die Schweiz ist ein schönes Land.«.

Bundesärztekammer: Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte tragen wesentlich zur Patientenversorgung in Deutschland bei

Mit einer glasklaren und scharf formulierten Stellungnahme hat die Bundesärztekammer sich gegen die Vereinnahmung und Instrumentalisierung durch die AfD-Bundestagsfraktion gewehrt. Die Bundesärztekammer betont, dass sich die deutsche Ärzteschaft »zur Freiheit von Ärztinnen und Ärzten zur Migration« bekennt. Mit Befremden nimmt daher die Bundesärztekammer einen entsprechenden Antrag dieser Fraktion im Deutschen Bundestag zur Kenntnis.

»Die Bundesärztekammer verwahrt sich ausdrücklich gegen die Instrumentalisierung des Ärzteparlaments für die vorgeblich das Patientenwohl anführenden Absichten der AfD-Fraktion. Durch die Engführung der Argumentation auf die Forderung nach einer einheitlichen Prüfung wird in dem Antrag unterschlagen, dass die Beschlusslage der Deutschen Ärztetage zwar eine einheitliche Kenntnisprüfung vorsieht, diese jedoch nicht allein dazu dienen soll, eine möglicherweise unzureichende Qualifikation zielgerichteter feststellen zu können. Vielmehr soll durch eine Kenntnisprüfung analog zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung für Antragsteller aus Drittstaaten bundesweit einheitlich und damit vergleichbar, beschleunigt und entbürokratisiert werden«, heißt es in der Stellungnahme.