Anerkennung: Examen

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Bundesärztekammer und Landesärztekammern fordern höhere Qualitätsstandards bei der Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg forderte es am prägnantesten: Sie beauftragte ihren Vorstand, sich dafür einzusetzen, dass die ärztliche Selbstverwaltung in Baden-Württemberg nach dem Vorbild der Fachsprachenprüfung auch die Kenntnisprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte übernimmt. Es könne nicht sein, so die Landesärztekammer, dass für die Kenntnisprüfung der ausländischen Ärztinnen und Ärzte zum Teil »privatwirtschaftliche organisierte« Dienstleister tätig wären, da »nicht gewährleistet sei, dass Vorbereitungskurse und Prüfungsorganisation getrennt« seien.

Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen

Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen; © ÄKN

Diese Forderung nach mehr Qualität wird auch von der niedersächsischen Landesärztekammer erhoben. Die Präsidentin der Ärztekammer, Dr. Martina Wenker, fordert strengere Regeln für Ärzte aus dem Ausland. Wer künftig als Arzt in Deutschland arbeiten möchte, müsse das deutsche Staatsexamen bestehen, sagte Wenker im Gespräch mit NDR 1 Niedersachsen. Die Ärztekammerpräsidentin begründet ihre Initiative mit Verweis auf das Wohl der Patienten. Diese müssten sicher sein können, dass ihr Arzt ordentlich ausgebildet ist und auch vernünftig Deutsch spricht. Dr. Martina Wenker fordert, dass künftig aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte im deutschen Staatsexamen beweisen, dass sie Patienten nach den hiesigen Standards behandeln können. Nur wer die strenge Prüfung besteht, die auch für deutsche Ärzte gilt, dürfte demnach hier arbeiten.

Ebenso erklärte die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen, dass das Absolvieren des deutschen Staatsexamens nicht nur für deutsche Staatsbürger, sondern auch für Migranten aus Drittstaaten bzw. Nicht-EU-Ländern verpflichtend sein sollte. Momentan wird bei jedem Bewerber geprüft, ob die jeweilige Ausbildung mit dem deutschen Staatsexamen vergleichbar ist. »Das reicht aus unserer Sicht nicht«, sagt die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen. »Das Niveau der Ausbildung ist zu unterschiedlich. Deshalb sollte das bisherige Verfahren einheitlich vom Staatsexamen abgelöst werden, um die hohe Qualität des Abschlusses und damit der Versorgung sowie die Patientensicherheit zu gewährleisten. Eine vergleichbare Regelung gibt es z.B. in den USA,« so Lundershausen in einer Presseinformation der Ärztekammer.

Eine entsprechende Aufforderung an die zuständigen Ministerien verlautbarte auch die Landesärztekammer Brandenburg: Der Präsident Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz und der Vizepräsident Dr. med. Hanjo Pohle fordern eine bundesweit einheitliche Regelung bei der Zulassung ausländischer Kollegen und appellieren daher, so die Ärztekammer Brandenburg, an die Politik, die Zulassungsbedingung des zweiten und dritten Staatsexamens  für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte deutschlandweit durchzusetzen.

Zuvor hatte bereits die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine entsprechende Prüfungszuständigkeit gefordert. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, betonte: »Es kann nicht sein, dass wir als Kammer erst reagieren dürfen, wenn die Kollegen auffällig werden und bei ihrer Arbeit Fehler machen.« Es reiche nicht aus, so der Kammerpräsident, dass lediglich Dokumente und Fachsprachenkenntnisse geprüft werden, bevor die Ärzte behandeln dürfen.

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer; © picture alliance / Tobias Hase für Deutsches Ärzteblatt
BÄK, Bundesärztekammer

An die Spitze der zahlreichen Forderungen der Landesärztekammern setzte sich aktuell die Bundesärztekammer. Sie mahnt die schnelle Verschärfung der Zulassung ausländischer Ärztinnen und Ärzte an.  Der Präsident der Bundesärztekammer, zugleich Präsident der Ärztekammer Hamburg, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, forderte, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, eine Prüfung auf dem Niveau des zweiten und dritten Staatsexamens ablegen müssen, um in Deutschland die Approbation zu erhalten. Prof. Montgomery nannte es im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt »überhaupt nicht mehr tragbar«, dass Berufszulassungen oder Approbationen nach alleiniger Prüfung der Papierform und Sprachprüfungen erteilt werden. »Wir müssen zum Beispiel ausschließen, dass Menschen als Arzt tätig werden, die sich in ihren Heimatländern Zertifikate gekauft haben, ohne jemals die Universität besucht zu haben«, sagte er.

Der BÄK-Präsident kündigte an, umgehend Gespräche mit der Gesundheitsministerkonferenz zu führen. Gut wäre es nach seiner Ansicht, wenn die Anpassungen bereits in der nächsten Staatsexamensrunde gelten würden. Prüfen sollten nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer die Landesprüfungsämter, die dafür regelhaft Universitäten beauftragen.

Mit diesen Statements fordert die ärztliche Selbstverwaltung bundesweit höhere Standards bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. Solche einheitlichen Qualitätsstandards wurden bereits durch die Ärzteschaft bei der Fachsprachenprüfung geschaffen.

Nahezu bundesweit führen die Landesärztekammern ärztliche Fachsprachenprüfungen durch und haben damit ein einheitliches und transparentes Verfahren geschaffen. Sie haben dadurch vielfach kritisierte Prüfungen und Tests abgelöst, die einem privatwirtschaftlichen Interesse folgten und bei denen die Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung, das Lehrbuch zur Thematik und die Prüfungsdurchführung in einer Hand lagen.