Anerkennung: Facharztanerkennung

mibeg-Institut und Marburger Bund: Sonderveranstaltung für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Zu einem kostenfreien Seminar für ausländische Ärztinnen und Ärzte laden das mibeg-Institut und der Marburger Bund ein. Alles Wichtige zur Anerkennung, zur Fachsprachprüfung, zur Kenntnisprüfung, zu kostenfreien Vorbereitungsseminaren, zur Anerkennung von Facharzttiteln sowie zum Arbeitsrecht referieren die Expert/innen vom Marburger Bund und dem mibeg-Institut. Ein Chefarzt gibt Tipps zum Vorstellungsgespräch für angehende Assistenzärztinnen und -ärzte.

Die Veranstaltung findet im mibeg-Institut in Köln am Donnerstag, 25. Mai 2023 ab 14 Uhr statt. Alle Infos auf dem Plakat.

Die Veranstaltung ist ausgebucht.

Marburger Bund Bundesverband fordert zügige Anerkennung von ausländischen Facharztqualifikationen und den Ausbau der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe

Mit gleich zwei Beschlüssen engagiert sich die Hauptversammlung des Marburger Bundes im Rahmen ihrer digitalen Veranstaltung für Ärztinnen und Ärzte, die aus Drittstaaten zu uns kommen.

Mit dem einen Beschluss fordert der Marburger Bund die Ärztekammern auf, »die Prüfung der Gleichwertigkeit von in Drittstaaten absolvierten Facharztweiterbildungen oder Weiterbildungsabschnitten im Rahmen von Anerkennungsverfahren unabhängig davon durchzuführen, auf welchem Wege die Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung nachgewiesen worden ist. Verzögerungen des Einsatzes gleichwertig aus- und weitergebildeter Ärztinnen und Ärzte sind nicht hinnehmbar.«

Zudem fordert der Marburger Bund mit einem zweiten Beschluss, dass die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) unter Leitung der Juristin Carola Dörfler ausgebaut und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen im Rahmen von Gleichwertigkeitsüberprüfungen bei Anerkennungsanträgen beauftragt wird. Explizit weist der Marburger Bund darauf hin, dass diese Forderungen bereits auf dem 121. Deutschen Ärztetag erhoben wurden.

Die ärztliche Fachsprachprüfung

Die ärztliche Fachsprachprüfung

Das mibeg-Institut führt zusammen mit dem Marburger Bund Vorbereitungskurse auf die Fachsprachprüfung vor den Ärztekammern durch und hat dazu das Format »Intensivkurs Fachsprache Medizin« exklusiv entwickelt. Der nächste Starttermin ist der 18. Januar 2021.

Über die Fachsprachprüfung informiert das Plakat, das das mibeg-Institut zusammen mit dem Marburger Bund Landesverband NRW/RLP entworfen hat.

Das Plakat kann hier heruntergeladen werden; Anerkennungsberatungsstellen, Arbeitsagenturen, Jobcenter und Kliniken können aber auch eine kostenfreie Papierversion im mibeg-Institut anfordern.

Neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein in Kraft getreten

Ärztinnen und Ärzte, die sich in Deutschland spezialisieren zum Facharzt bzw. zur Fachärztin, folgen bei dem Erwerb der Gebietsbezeichnung genau definierten Weiterbildungsrichtlinien und einer Weiterbildungsordnung. Für die Ärztekammer Nordrhein ist die neue Weiterbildungsordnung am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.

Die Weiterbildungsordnung legt fest, welche Gebietsbezeichnungen und welche Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen erworben werden können. Ein Beispiel für die Gebietsbezeichnung ist die Innere Medizin mit dem Facharzttitel »Innere Medizin und Kardiologie«.

Die Weiterbildungsordnung legt auch fest, welche Zusatz-Weiterbildungen erworben werden können. Ein Beispiel für eine ärztliche Zusatzbezeichnung ist die Medizinische Informatik.

Ein klares Plädoyer für eine wissenschaftliche Medizin legt die nordrheinische Ärzteschaft, darin anderen Kammern im Bundesgebiet folgend, mit der Streichung der Homöopathie als Zusatzbezeichnung ab. Zwischen der Abrechenbarkeit von Gebühren und der Wissenschaftsredlichkeit als Anspruch gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen in der Medizin. Neben der klaren medizinischen Wissenschaftsfundierung der Weiterbildungsordnung und der Weiterbildungsrichtlinien insgesamt bleiben bei zwei Zusatz-Weiterbildungen zukünftig noch Fragen zu klären. Hierzu gehört sicherlich aus Sicht der Evidenzbasierten Medizin auch die Pflaumenblütenhämmerchen-Therapie.

Eine Weiterbildungsordnung wird von der jeweiligen Landesärztekammer erlassen. Die Regelungen können in den einzelnen Kammergebieten voneinander abweichen, orientieren sich aber generell an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Wie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte ihre Gebietsbezeichnung erwerben können, zeigen wir in unserem Artikel »Anerkennung eines im Ausland erworbenen Facharzttitels« auf.

Anerkennung eines im Ausland erworbenen Facharzttitels

Wenn ich im Ausland eine Facharzt-Weiterbildung abgeschlossen habe, mich also zu einem ärztlichen Spezialisten habe ausbilden lassen, darf ich diesen Facharzttitel dann in Deutschland führen?

  • Ich darf einen Facharzttitel nur dann in Deutschland führen, wenn ich zuvor einen Antrag bei meiner zuständigen Landesärztekammer gestellt habe und die Landesärztekammer mir das Führen des Titels erlaubt.
  • Manche Ärzte werden fälschlicherweise z.B. als »Arzt für Allgemeinmedizin» oder »Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe« bezeichnet, obwohl sie noch nicht als Fachärzte anerkannt worden sind. Richtiger wäre es, sich als Arzt oder Ärztin zu bezeichnen, der/die im Herkunftsland als Allgemeinmediziner oder Gynäkologin tätig war. Weiterlesen

Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin in NRW

Die Ausbildung zum Facharzt, d. h. zum medizinischen Spezialisten nennt man in Deutschland Weiterbildung, z.B. zum Arzt für Innere Medizin, Arzt für Chirurgie etc. Wenn Sie aus dem Ausland zu uns kommen und die Facharztausbildung, die Sie im Heimatland absolviert haben, anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich an Ihre Landesärztekammer wenden. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landesärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Welche der beiden Ärztekammern für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Weiterlesen