Anerkennung: Grundgesetz

Das Grundgesetz in Deutschland: Bewährte Verfassung oder Verfassung in Bewährung?

Das Grundgesetz hat der zweiten Demokratie in Deutschland über 70 Jahre lang ein festes Fundament gegeben. Mehr noch: Gerade in den aktuellen Auseinandersetzungen im Umgang mit Flucht und Migration, mit Rassismus, Antisemitismus und der Vielfalt von Kulturen, Religionen und Lebensformen wächst der Bezug auf das Gebot der Unantastbarkeit der Würde des Menschen.

Neue Ansprüche auf Partizipation (Kinderrechte, Wahlrecht für alle) auf der einen, nicht eingelöste Gebote (Sozialpflichtigkeit des Eigentums, Gleichstellung der Geschlechter) auf der anderen Seite sowie das Anwachsen antidemokratischer und grundgesetzfeindlicher Kräfte stellen unser Grundgesetz aber vor eine ernste Bewährungsprobe. Abraham Lehrer, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, reflektiert in einer Veranstaltung der Melanchthon-Akademie Köln über den Stellenwert des Grundgesetzes für die deutsche Demokratie.

Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 5. März 2020, 19.30 bis 21.00 Uhr in der Melanchthon-Akademie, Kartäuserwall 24b, 50678 Köln. Der Eintritt ist frei. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

70 Jahre Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, heute vor 70 Jahren.

Dieser Tag bildet eine Zäsur in der Geschichte Deutschlands: nach Jahren des Terrors, des Völkermords, der Kriegstreiberei, die von Deutschland ausgingen, formulierte nach Ende des Weltkrieges der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Der Tag gilt als Geburtsstunde der heutigen Demokratie in Deutschland.

»Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk«, heißt es in der Präambel in der Fassung vom 3. Oktober 1990. Weiterlesen