Anerkennung: Intensivkurs Humanmedizin

Ärztliche Kenntnisprüfung: Kurs absolviert und sofort bestanden

Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die KenntnisprüfungVier Wochen dauert das Intensivtraining, das das mibeg-Institut Medizin mit erfahrenen Chef- und Oberärzten, die für die einzelnen Lehrgebiete verantwortlich zeichnen, realisiert. Trotz der kurzen Zeitspanne hatten bereits zwei Teilnehmer in der letzten Kurswoche den Termin zu ihrer Kenntnisprüfung, und sie haben bestanden. Heute kam der dritte Teilnehmer direkt frisch von der bestandenen Kenntnisprüfung ins Seminar und berichtete seinen Kollegen von der Prüfung, die er sehr gut absolviert hat.

Die ganze Seminargruppe fand sich spontan zum Foto zusammen. Die anderen Ärztinnen und Ärzte, die teilweise schon in Deutschland mit Berufserlaubnis nach § 10 BÄO gearbeitet haben, haben in Kürze ihre Prüfungstermine an einer deutschen Universitätsklinik. Wir sind zuversichtlich, es gibt genau so viel Grund zum Jubeln wie bei den Kollegen, die heute im mibeg-Institut Medizin feierten.

Mehr zu den Inhalten des Intensivkurses Humanmedizin und die aktuellen Starttermine finden Sie hier.

Kenntnisprüfung: Deutscher Ärztetag fordert einheitliche Wissensüberprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus nicht-europäischen Staaten

Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat sich intensiv mit der Erlangung der Approbation durch Ärztinnen und Ärzte aus nicht-europäischen Ländern befasst und Forderungen an den Gesetzgeber aufgestellt.

Zu diesen Forderungen gehört:

  • Ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem soll für ausländische Ärztinnen und Ärzte etabliert werden, das eine gute medizinische Versorgung durch ausländische Ärztinnen und Ärzte sicherstellt und ihnen mehr Rechtssicherheit bietet.
  • Eine Prüfung der vorgelegten ausländischen Zertifikate auf Echtheit und Gleichwertigkeit soll künftig durch eine Bundesbehörde erfolgen, um eine einheitliche Bewertung zu gewährleisten. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) soll ausgebaut werden und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren beauftragt werden.
  • Jede/r Antragsteller/in aus einem nicht-europäischen Staat soll eine Kenntnisprüfung ablegen, die bis zu zweimal wiederholt werden kann. Ein Datenaustausch zwischen den Approbationsbehörden bzgl. nicht bestandener Kenntnisprüfungen soll eingerichtet werden, um einen sog. Approbationstourismus zu verhindern.
  • Die Kenntnisprüfung auf der Basis eines deutschen Examens soll sich an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und Wissen prüfen, das für die Ausübung des ärztlichen Berufs essentiell ist. Dabei stellt eine Multiple-Choice-Systematik nicht das geeignete Instrument dar, um das Wissen für die Ausübung des ärztlichen Berufes zu überprüfen.
  • Die Kenntnisprüfung soll bundeseinheitlich und von Universitäten durchgeführt werden.
  • Eine Approbation soll grundsätzlich erst nach einer dem Dritten Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Kenntnisprüfung erteilt werden.
  • Ärztliche Fachsprachenprüfungen sollen auf einem bundeseinheitlichen hohen Niveau erfolgen.
  • Die Bundesländer sollen dafür Sorge tragen, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte, die zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes ihrer Ausbildung eine Kenntnisprüfung ablegen müssen, einen Termin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erhalten.

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Vergleiche in diesem Zusammenhang auch die Beschlüsse der 133. Hauptversammlung des Marburger Bundes.

Knowledge test (»Kenntnisprüfung«): German Doctors’ Congress calls for state-wide standardised knowledge test for physicians from non-european countries

The 121st German Doctors’ Congress (“Deutscher Ärztetag”) in Erfurt dealt intensively with the obtaining of the license to practise medicine for physicians from non-European countries and made demands on the legislator.

These demands include:

  • A state-wide standardised, efficient and transparent system of medical examinations should be established for foreign doctors, which ensures good medical care by foreign physicians and offers them increased legal certainty.
  • An examination of the submitted foreign certificates for authenticity and equivalence should in future be carried out by a federal authority in order to ensure a standardised assessment. The Advisory Board for Health Professions (“Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe”, GfG) should be expanded and mandated to accept and decide on requests for assessments of equivalence (“Gleichwertigkeitsprüfung”) within the context of recognition procedures.
  • Each applicant from a non-european country should take a knowledge test (“Kenntnisprüfung”), which can be repeated up to twice. An exchange of data between the registration authorities regarding failed knowledge tests is to be set up in order to prevent so-called approval tourism.
  • The knowledge test on the basis of a German medical examination should be based on new scientific findings and test knowledge that is essential for the practice of the medical profession. A multiple-choice system is not the appropriate instrument to check the knowledge for the practice of the medical profession.
  • The knowledge test should be carried out according to a national standard and by universities.
  • A licence to practise medicine (“Approbation”) should only be granted after a knowledge examination has been passed. This has to be equivalent to the German third state examination of medical studies.
  • Medical language examinations (“Fachsprachprüfungen”) should be conducted at a high level that is standardised throughout Germany.
  • The federal states of Germany should ensure that foreign physicians who have to pass a knowledge test to prove an equivalent level of knowledge of their qualifications receive an appointment within the legally prescribed period of six months.

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IQ Netzwerk NRW: Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Für ausländische Ärztinnen und Ärzte gibt es im mibeg-Institut Medizin eine intensive Vorbereitung durch ärztliche Dozenten, die auf die Kenntnisprüfung an einer Universitätsklinik vorbereiten. Die qualitativ hochwertigen Prüfungen werden durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie organisiert, private Prüfungsanbieter werden für diese am 3. Staatsexamen Medizin orientierte Prüfung grundsätzlich nicht zugelassen, so wie auch in NRW Fachsprachprüfungen nur durch die Landesärztekammern abgenommen werden. Bescheinigungen über Kenntnisprüfungen aus anderen Bundesländern werden ebenfalls in NRW nicht von den Bezirksregierungen zur Erteilung der Approbation anerkannt.

Das Intensivseminar Humanmedizin zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung gehört zum Projekt IQuaMed im IQ Netzwerk NRW und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds ESF, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit. Die nächsten Starttermine des Intensivkurses Humanmedizin finden Sie hier.

Was ist eine Kenntnisprüfung?

Flyer Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die ärztliche KenntnisprüfungDie Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Studiums. Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von deutschen Absolvent/innen medizinischer Hochschulen verlangt wird. Seit dem Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung am 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie.

Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, indem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Ausführlich informiert hierzu unser Artikel mit dem Fokus auf die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen.