Anerkennung: Deutscher Ärztetag

»Wenn es einfach wär’, dann könnte es ja jeder«: 127. Deutscher Ärztetag

127. Deutscher Ärztetag, Präsident Henke, Minister Lauterbach, Minister Laumann

127. Deutscher Ärztetag: Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister. © Jürgen Gebhardt / Deutsches Ärzteblatt

Deutsche Ärztetage sind für Gesundheitsminister nicht vergnügungssteuerpflichtig. Das war schon zu den Zeiten der berühmten sieben Seehofer-Minuten so, und es ist heute nicht anders. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach durfte sich diesbezüglich dieses Jahr einen Eindruck verschaffen. Er zählte die vielen Versäumnisse auf, die durch die mangelnde Digitalisierung des Gesundheitswesens bei gleichzeitiger vermehrter Ökonomisierung entstanden sind. Diese Analyse teilen sicher viele. Interessant wird jetzt, welche Lösungsvorschläge die Politik auf den Weg bringt. Die Entbudgetierung der Kinderheilkunde ist sicher ein wichtiges Projekt, aber ob dies ohne weiteres auf die Allgemeinmedizin zu übertragen ist, bliebe noch zu klären. Jedenfalls forderte Lauterbach: »Die Ökonomie darf die Medizin nicht dominieren.«

Der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl Josef Laumann, hatte es da leichter und rockte den Saal mit der ihm eigenen bravourösen Rhetorik. NRW hat in den letzten Jahren in Bezug auf die Krankenhausreformen sehr viel vorgelegt. Laumann ließ keinen Zweifel daran, dass man dieses Vorhaben zugunsten neuerer bundespolitischer Überlegungen nicht einfach aufgeben werde. So erklärte er gegenüber seinem Ministerkollegen auf Bundesebene: »Ich finde, wir beide haben eine Verantwortung, dass die Krankenhäuser anschließend auch mit dem umgehen können, was wir da machen.« Deshalb gehe es nun darum, eine in Nordrhein-Westfalen seit Jahren vorbereitete Krankenhausreform mit den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums vernünftig zusammenzuführen. »Wenn es einfach wär’, dann könnte es ja jeder – dann müssten wir beide es nicht machen.«

Der 127. Deutsche Ärztetag wurde durch den Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, in der Philharmonie Essen eröffnet. Der diesjährige Ärztetag wird durch die Ärztekammer Nordrhein ausgerichtet. Der Kammerpräsident und erfahrene Gesundheitspolitiker hob in seiner Eröffnungsrede gezielt das wichtige Thema Prävention hervor: »Meiner Ansicht nach brauchen wir angesichts zunehmender lebensstilbedingter und altersabhängiger Erkrankungen eine politische Strategie, wie wir Verhaltens- und Verhältnisprävention im Rahmen eines Health-in-All-Policies-Ansatzes stärken und Gesundheitskompetenz in allen Lebenswelten fördern können. Hier können wir mehr tun, hier müssen wir mehr tun. Und wir Ärztinnen und Ärzte sind sehr bereit, uns hier aktiv einzubringen.« Henke forderte den Aufbau praxisorientierter Ernährungs-, Gesundheits- und Medienkompetenz in Schulen und den Ausbau des Breitensports, damit Deutschland nach Corona wieder in Bewegung komme.

Wir wünschen dem Ärztetag einen erfolgreichen Verlauf.

 

125. Deutscher Ärztetag: Klimaschutz ist Gesundheitsschutz

Die Klimakatastrophe und ihre Folgen sind zentrales Thema auf dem nächsten Deutschen Ärztetag, der am 1. und 2. November 2021 in Berlin stattfindet. Klimawandel und Gesundheit werden aus medizinischer Sicht beleuchtet, zu den Referentinnen zählt die Ärztin und Epidemiologin Univ. Prof. Dr. Dr. med. Sabine Gabrysch, Professorin für Klimawandel und Gesundheit an der Charité – Universitätsmedizin Berlin und Ko-Leiterin der Abteilung für Klimaresilienz am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung.

122. Deutscher Ärztetag fasst Beschlüsse zur beruflichen Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittländern

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich erneut zum Themenbereich der beruflichen Anerkennung von im Ausland erworbenen Medizinexamen geäußert. Bereits zuvor hatte sich der 121. Deutsche Ärztetag im vergangenen Jahr intensiv mit dieser Thematik befasst, wir berichteten.

  • Der 122. Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer erneut auf, die Etablierung eines Registers von Ärztinnen und Ärzten mit nichtbestandenen Kenntnisprüfungen bei den zuständigen Stellen zu unterstützen.
    Der Ärztetag fordert einen Datenaustausch zwischen zuständigen Stellen, da sonst eine unerlaubte Wiederholung von Prüfungen möglich ist. Kenntnisprüfungen können maximal zweimal wiederholt werden, danach ist eine erneute Antragstellung in Deutschland nicht mehr möglich.
  • Der Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, eine bundesweit einheitlich Prüfung für Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten analog zum dritten deutschen Staatsexamen zu unterstützen.
    Nur so, sagt der Ärztetag, kann ein sicherer Patientenschutz gewährleistet werden.
  • Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, vom Gesetzgeber dringend konkrete Maßnahmen zu fordern, welche die Ableistung des dritten Staatsexamens im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung grundsätzlich voraussetzen.

Deutlich wird, dass die verfasste Ärzteschaft ein bundeseinheitliches, klar definiertes Verfahren für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten einfordert, die ihr Examen im Herkunftsland abgelegt haben. Ein nahezu bundesweit einheitlicher Standard wurde bereits über die Landesärztekammern bei der ärztlichen Fachsprachprüfung erreicht, wir berichteten.

Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung fordert die Ärzteschaft eine höhere Qualität bei der Feststellung des Kenntnisstandes. Damit scheiden reine Gleichfertigkeitsfeststellungen über Dokumentenprüfung aus, da solche Verfahren auch als betrugsanfällig kritisiert wurden. Nicht ausreichend wird ebenso der Weg über Gutachten angesehen.

Schließlich wird der inhaltliche Anspruch markiert, der erreicht werden soll, »analog zum dritten Staatsexamen«, und damit wird auch gesagt, dass Staatsexamensprüfungen nicht an private Bildungsanbieter delegiert werden können, die hier ein Geschäftsmodell sehen.

Klaus Reinhardt zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt

Der 122. Deutsche Ärztetag hatte in diesem Jahr einen besonderen Programmpunkt: die Neuwahl des Präsidenten. Der neue Präsident der Bundesärztekammer ist Dr. Klaus Reinhardt, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin in Bielefeld. Über seine ärztliche Tätigkeit hinaus ist Dr. Reinhardt seit langen Jahren vielfältig engagiert für die Ärzteschaft. Er ist Bundesvorsitzender des Hartmannbundes und gehört dem Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe als Vizepräsident an. Klaus Reinhardt engagiert sich seit langer Zeit für den freien Arztberuf und die Belange der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Bei der Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte fordert der Hartmannbund seit langem, dass ausländische Ärzte »eine bundeseinheitliche Sprachprüfung zu im medizinischen Alltag relevanten Kenntnissen ablegen müssen. Zwingend sei zudem ein bundeseinheitliches Examen über fachlich-medizinische Inhalte sowie ein verpflichtender Erwerb von Kenntnissen über die ärztlichen Selbstverwaltungsstrukturen.«

Kenntnisprüfung: Deutscher Ärztetag fordert einheitliche Wissensüberprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus nicht-europäischen Staaten

Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat sich intensiv mit der Erlangung der Approbation durch Ärztinnen und Ärzte aus nicht-europäischen Ländern befasst und Forderungen an den Gesetzgeber aufgestellt.

Zu diesen Forderungen gehört:

  • Ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem soll für ausländische Ärztinnen und Ärzte etabliert werden, das eine gute medizinische Versorgung durch ausländische Ärztinnen und Ärzte sicherstellt und ihnen mehr Rechtssicherheit bietet.
  • Eine Prüfung der vorgelegten ausländischen Zertifikate auf Echtheit und Gleichwertigkeit soll künftig durch eine Bundesbehörde erfolgen, um eine einheitliche Bewertung zu gewährleisten. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) soll ausgebaut werden und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren beauftragt werden.
  • Jede/r Antragsteller/in aus einem nicht-europäischen Staat soll eine Kenntnisprüfung ablegen, die bis zu zweimal wiederholt werden kann. Ein Datenaustausch zwischen den Approbationsbehörden bzgl. nicht bestandener Kenntnisprüfungen soll eingerichtet werden, um einen sog. Approbationstourismus zu verhindern.
  • Die Kenntnisprüfung auf der Basis eines deutschen Examens soll sich an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und Wissen prüfen, das für die Ausübung des ärztlichen Berufs essentiell ist. Dabei stellt eine Multiple-Choice-Systematik nicht das geeignete Instrument dar, um das Wissen für die Ausübung des ärztlichen Berufes zu überprüfen.
  • Die Kenntnisprüfung soll bundeseinheitlich und von Universitäten durchgeführt werden.
  • Eine Approbation soll grundsätzlich erst nach einer dem Dritten Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Kenntnisprüfung erteilt werden.
  • Ärztliche Fachsprachenprüfungen sollen auf einem bundeseinheitlichen hohen Niveau erfolgen.
  • Die Bundesländer sollen dafür Sorge tragen, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte, die zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes ihrer Ausbildung eine Kenntnisprüfung ablegen müssen, einen Termin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erhalten.

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Vergleiche in diesem Zusammenhang auch die Beschlüsse der 133. Hauptversammlung des Marburger Bundes.