Anerkennung: IQuaMed

Approbation beantragen in NRW: neue Regelungen

Das sogenannte Anerkennungsgesetz (BQFG, Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen) ist verändert worden. Diese Neuregelungen sind Anfang 2016 in Kraft getreten. Von diesen Veränderungen sind insbesondere auch die Heilberufe in Deutschland betroffen. Weiterlesen →

Anerkennung für Zahnmediziner und Zahnmedizinerinnen in NRW: Prüfungsvorbereitung

Zehn Zahnärztinnen und Zahnärzte werden zur Zeit mit Unterstützung des IQ Netzwerks über das Programm IQuaMed mit einem dreiwöchigen Intensivseminar auf die Berufsausübung in Deutschland vorbereitet.

Das Seminar vermittelt intensiv die zahnmedizinische Fachsprache mit den thematischen Schwerpunkten Diagnostik und Therapie, Prothetik, Chirurgie, Zahnerhaltungskunde,  Parodontologie, Pharmakologie und Strahlenschutz. Sprachvermittlungsexpert/innen und zahnmedizinische Dozentinnen und Dozenten trainieren die teilnehmenden Zahnärzt/innen im Bereich der Gesprächsführung und bereiten auf die anstehende Prüfung vor der Zahnärztekammer vor. Die Seminargebühren werden durch das Programm IQuaMed im IQ Netzwerk NRW vollständig übernommen. Weiterlesen →

Ärztliche Hospitationen: Was ist erlaubt?

Dürfen ausländische Ärztinnen und Ärzte, die noch nicht über eine Approbation verfügen, entgeltfrei in Krankenhäusern oder Arztpraxen hospitieren? Über die Ärztekammer Bremen ist eine wichtige Information hierzu erstellt worden.

Die Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Dr. med. Heidrun Gitter, hatte sich an den Bremer Wirtschaftssenator Martin Günthner gewandt, um eine Klärung herbeizuführen. Der Wirtschaftssenator führte aus, dass Hospitantinnen und Hospitanten, die rein beobachtend und begleitend am beruflichen Geschehen teilnehmen, ohne selbst Arbeitsleistungen zu erbringen, dies tun können, ohne Praktikant/in im Sinne des Mindestlohngesetzes zu sein. Es handelt sich also um Hospitationen, die Einblick geben in die fachliche Arbeitswelt von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland und Unterstützung geben können beim Erwerb der medizinischen Terminologie. Weiterlesen →

»Ich sehe meine Zukunft als Krankenpflegerin in NRW« – Anerkennung für Gesundheits- und Krankenpfleger/innen

Nasrin E., Krankenpflegerin B.A., wird über das Programm IQuaMed gefördert

Nasrin E., Krankenpflegerin B.A., wird über das Programm IQuaMed gefördert

Nasrin E., eine unserer vielen Teilnehmerinnen am heutigen Informationsseminar »Wege zur Anerkennung«, haben wir zu einem Interview eingeladen:

Was möchten Sie in Zukunft tun?

Ich möchte so gern meine Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bekommen, um endlich hier arbeiten zu können. Ich bin nun schon drei Jahre in Deutschland, zusammen mit meinem Mann, der im Bereich der Gesundheitswissenschaften an seiner Doktorarbeit schreibt. Ich würde auch gern wieder berufstätig sein können, denn ich verfüge über eine gute Ausbildung und viel Berufserfahrung.

Was haben Sie bislang unternommen, um die Anerkennung Ihres Berufs als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu bekommen?

Ich habe alle meine Unterlagen zur Bezirksregierung geschickt, und die Bezirksregierung hat dann meine Unterlagen geprüft. Die Ausbildung in meinem Herkunftsland Iran ist anders als in Deutschland. Ich habe vier Jahre Krankenpflege studiert, meinen Bachelor gemacht und anschließend noch ein Masterstudium in Medizinischer Physiologie erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt war ich danach acht Jahre als Krankenpflegerin berufstätig. Leider konnte nur wenig angerechnet werden, mein Masterstudium war gar nicht relevant für die Anerkennung und leider auch meine praktische Berufserfahrung. In meinem Herkunftsland wird nur die Dauer und der Ort der Berufstätigkeit bescheinigt, aber nicht im Detail, was ich gemacht habe. Wir haben also ganz andere Zeugnisse als die, die in Deutschland üblich sind. Weiterlesen →

Neue Fachsprachkurse Zahnmedizin starten

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nach Deutschland kommen und ihren Beruf ausüben möchten, benötigen eine Anerkennung. Die Bezirksregierung erteilt nach Prüfung der Unterlagen die Erlaubnis, den Beruf auszuüben. Ohne eine solche Berufszulassung, Approbation genannt, darf ein Zahnarzt nicht in Deutschland tätig werden.

In einigen Fällen kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht bestätigt werden. Dann muss ein Ausgleich in Form von Praxisnachweisen oder Prüfungen erbracht werden. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nicht in Deutschland studiert haben oder an einer deutschsprachigen Universität ausgebildet worden sind, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen oder auch keine Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, müssen nachweisen, dass sie die Fachsprache beherrschen.

Damit ist zum einen das Gespräch mit dem Patienten oder der Patientin gemeint, zum anderen aber auch die kollegiale Verständigung im Gespräch oder in Schriftform, wie sie in der wissenschaftlichen Literatur gebräuchlich ist und in Gutachten sowie Krankheits- und Befundberichten Anwendung findet.

Das mibeg-Institut Medizin führt gemeinsam mit Kooperationspartnern, die sich auf die Vermittlung der Fachterminologie spezialisiert haben, Kurse durch. In diesen Seminaren unterrichten Fachkollegen, also Zahnärztinnen und Zahnärzte, und Sprachdozenten, die die deutsche Sprache vermitteln.

Die Kurse starten fortlaufend. Die aktuellen Starttermine finden Sie hier: www.mibeg.de/medizin/intensivkurs-fachsprache-zahnmedizin/

Interessentinnen und Interessenten sollten die vollständigen Bewerbungsunterlagen an das mibeg-Institut Medizin senden und den Antrag auf Erteilung der Approbation bei ihrer zuständigen Bezirksregierung gestellt haben. Eine vollständige Kopie des Bescheides muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Ebenfalls nötig ist der Nachweis von guten Deutschkenntnissen durch ein Zertifikat mit mindestens dem Level B2.

Wer teilnehmen möchte, sollte eines der nächsten Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« besuchen. Die nächsten Termine finden Sie hier.