Anerkennung: IQuaMed

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufentG) – kurz erklärt

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufentG) – kurz erklärt

»Make it in Germany« ist ein Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, das eine Übersicht im Sinne einer vereinfachten Darstellung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erstellt hat.

Sehr gut werden in sieben Schritten die Möglichkeiten aufgezeigt, die ausländische Fachkräfte haben, wenn sie in Deutschland leben und arbeiten möchten.

Zugleich ist die Übersicht zum beschleunigten Fachkräfteverfahren eine Handreichung für Arbeitgeber, die im Ausland Fachkräfte suchen.

Berufliche Anerkennung für Physiotherapeuten: Nächste Qualifizierung startet am 5. Oktober 2020

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Anerkennung als PhysiotherapeutDie Qualifizierung »Praxisseminar Physiotherapie« bereitet zielgerichtet auf die Berufszulassung als Physiotherapeut vor und richtet sich an alle, die einen entsprechenden Berufsabschluss oder ein entsprechendes Studium im Ausland erfolgreich absolviert haben und nun in Deutschland arbeiten möchten. Das nächste Praxisseminar Physiotherapie startet am 5. Oktober 2020 in Herne und wird gemeinsam  mit den Physio­therapie­experten von bene+ durchgeführt. Es kann zu 100% öffentlich gefördert werden.

Eine viermonatige Theoriephase umfasst alle wichtigen Themen, die zur Anerkennung benötigt werden. Im Anschluss kann optional entweder ein dreimonatiges oder ein sechsmonatiges Praktikum gewählt werden, das durch erfahrene Physiotherapeut/innen begleitet wird. Die Dauer des Praktikums hängt von dem im Anerkennungsbescheid gefassten Zeitraum des individuellen Anpassungslehrgangs ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars findet ein Abschlussgespräch nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten statt. Nach Abschluss des Seminars haben die Teilnehmer/innen die wesentlichen Voraussetzungen für die Berufszulassung als Physiotherapeut/in erreicht.

Wenn Sie am Seminar teilnehmen wollen, nehmen Sie bitte mit dem mibeg-Institut Medizin Kontakt auf.

Kenntnisprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden

Wir haben uns sehr über die überaus positive Rückmeldung zu unserem Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung gefreut. Im Auswertungsbogen für die Bundesagentur für Arbeit, die den Kurs mit Bildungsgutscheinen unterstützt, schrieben die Teilnehmer: »Das mibeg-Institut führt den besten Kurs bezüglich Zeitraum und Inhalt durch, nicht nur für die Kenntnisprüfung, sondern auch zur besseren Integration in die tägliche medizinische Arbeit.« Herzlichen Dank dafür!

Und dazu passt auch die nette Rückmeldung einer Absolventin, die uns unmittelbar nach Seminarende erreichte: »Gestern habe ich in Mainz meine Kenntnisprüfung bestanden. Es war nach dem 44. Intensivseminar Humanmedizin zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung wirklich leicht. Vielen Dank für die tolle Arbeit, die Sie und das mibeg-Team machen!« schreibt uns Varvara F., der wir herzlich gratulieren zur Approbation und einen guten Start für ihre klinische Tätigkeit in Deutschland wünschen.

Bundesgesundheitsministerium regelt die Approbationsordnung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker während der Pandemie neu

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf vorgelegt: die Verordnung zur Regelung abweichender Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, kurz AbwZÄPrO, bei uns im Institut auch »Gute-Kenntnisprüfung-Gesetz« genannt 😉 ).

Die Verordnung soll demnach die Möglichkeit eröffnen, dass ärztliche Eignungs- und Kenntnisprüfungen nach der Approbationsordnung nun auch mit Simulationspatienten, Simulatorenmodellen oder Medien als Prüfungsmittel durchgeführt werden können, sofern dies die epidemische Lage von nationaler Tragweite erfordert (s. Bezug zur Verordnung vom 30. März 2020, § 12).

Die Handhabung der Kenntnisprüfung in der Zahnmedizin und der Pharmazie wird im Referentenentwurf nicht eigens thematisiert.

Wir sind präsent

Herzlich willkommen im mibeg-Institut: Nachdem Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Änderungen des Lehrangebots forderten, sind wir seit einigen Wochen wieder mit den vertrauten Präsenzangeboten für Sie da. Selbstverständlich beachten wir wie Sie die nun notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen und haben ein praktikables Konzept entwickelt, das eine gute Lehr- und Lernkommunikation ermöglicht. Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis! Zudem haben wir ein Konzept von online-basierten Lehrmethoden entwickelt, das jederzeit bei Bedarf aktiviert und eingesetzt werden kann und viel Lob von Ihnen für den interaktiven Austausch bekommen hat. Dafür sagen wir herzlichen Dank! So sehen wir uns gut aufgestellt, mit Ihnen die noch vor uns liegende Zeit des besonderen gesundheitlichen Schutzes zu meistern. Wir freuen uns auf die nächsten Begegnungen mit Ihnen!