Anerkennung: Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV

Pflege- und Ärztenotstand: Bessere Versorgung durch mehr Gesetze? 18. Kölner Sozialrechtstag

18. Kölner SozialrechtstagDie Kölner Sozialrechtstage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln sind mittlerweile eine Institution. Der 18. Kölner Sozialrechtstag hat sich den Pflege- und Ärztenotstand zum Thema gesetzt und fragt: »Bessere Versorgung durch mehr Gesetze?« Die Veranstaltung findet am 5. März 2020 in der Universität zu Köln statt.

Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Universität zu Köln, und Rechtsanwalt Dr. Horst Bartels, Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, referieren u.a. Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Prof. Dr. Constanze Janda, Speyer, Prof. Dr. Martin Franzen, München, Prof. Dr. Raimund Waltermann und Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn. Für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales referiert LMR Dr. Frank Stollmann, für die Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen, und für die Deutschen Krankenhausgesellschaft der Präsident Dr. Gerald Gaß.

 

Wie viele Ärzte braucht das Land? – Daten zur ärztlichen Bedarfsplanung

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat ein »Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung« in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nunmehr vorliegen und auf der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV in Berlin vorgestellt wurden.

Das Gutachten referiert auf der Grundlage von neuberechneten Verhältniszahlen den Bedarf von zusätzlichen Arztstellen, wenn ein Versorgungsgrad der Patienten von 100 % gegeben sein soll. Dabei wurden Alter und Geschlecht der Patienten, klassifizierte Krankheitsgruppen und Multimorbidität einbezogen. Grundlage der Daten waren die Individualdaten aus dem ambulanten Abrechnungsgeschehen.

Für Experten wenig überraschend besagt das Gutachten, dass deutschlandweit, wenn ein Versorgungsgrad von 100 % erhalten bleiben soll, 1.400 zusätzliche Hausärzte für die Patientenversorgung gebraucht würden. Berechnet man einen sogenannten Mitversorgereffekt ein, sind es rund 4.100 zusätzliche Hausärzte, die im gesamten Bundesgebiet gebraucht würden. Mit einem Mitversorgereffekt ist gemeint, dass geprüft wird, welche Ärzte ein Patient in einer bestimmten zeitlichen Frist erreichen kann. Die Gutachter gehen im vorliegenden Fall davon aus, dass 99 % der Patienten ihren Hausarzt innerhalb von 15 Minuten erreichen müssten.

Die KBV weist selbstverständlich darauf hin, dass Änderungen an der Bedarfsplanung mit Vorsicht vorzunehmen sind. Die KBV betont zugleich, dass die ambulante Versorgung in Deutschland gut bis sehr gut ist, so Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung laut dem Deutschen Ärzteblatt.

In Bezug auf ärztliche Bedarfszahlen wird gern die große Trommel geschlagen, und oft stehen nur politische Interessen oder Wirtschaftsinteressen dahinter. Deshalb ist eine Bedarfsplanung, basierend auf aktuellen Verhältniszahlen, ein wertvoller Beitrag zur Diskussion.