Anerkennung: Bedarfsplanung

Regionalkonferenzen Fachkräftesicherung in den Gesundheitsberufen in NRW 2019

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher eröffnet die Regionalkonferenz Fachkräftesicherung in den Gesundheitsberufen in NRW 2019 in Düsseldorf

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher eröffnet die Regionalkonferenz Fachkräftesicherung in den Gesundheitsberufen in NRW 2019 in Düsseldorf

Über den Fachkräftebedarf und die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist Nordrhein-Westfalen im Gespräch. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium MAGS lädt aktuell zu Regionalkonferenzen ein, die über die Entwicklungen in NRW unter Berücksichtigung der Regionen Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg berichten und nicht nur die Pflegeberufe in der Kranken- und Altenpflege thematisieren, sondern auch die weiteren Therapieberufe und das Hebammenwesen mit einbeziehen.

Die Auftaktveranstaltung fand in der Bezirksregierung Düsseldorf statt. Das Grußwort vor den 150 Experten aus den Bereichen Pflege, Pflegeausbildung, Bildungsmanagement, den zuständigen Bezirksregierungen und Abteilungen der Ministerien sprach als Hausherrin die Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher, die in ihrer Eröffnungsrede betonte, dass Pflege und die Weiterentwicklung der Pflegeberufe derzeit das zentrale Thema nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene sei. Die für NRW geplante Pflegekammer, die weitere Akademisierung der Gesundheitsfachberufe und die Etablierung der generalistischen Pflegeausbildung in NRW seien große Aufgaben, die sich derzeit stellen und mit den zuständigen Pflegeexperten beraten und umgesetzt würden. Weiterlesen

Robert Schäfer im Interview über Steuerungsgrößen im Gesundheitswesen: »Wenn die GPS-Navigation ausfällt, sollte man einen Kompass bedienen können.«

Dr. med. Robert Schäfer

Dr. med. Robert Schäfer

Bedarfsplanung ist eine der schwierigsten Aufgaben, die sich derzeit nicht nur im deutschen Gesundheitswesen stellen. anerkennung-medizin.de fragt im Interview heute einen der profundesten Kenner des deutschen Gesundheitswesens, Dr. med. Robert Schäfer, der lange Zeit als Geschäftsführender Arzt für die Ärztekammer Nordrhein verantwortlich zeichnete und heute im Aufsichtsrat einer Klinik in Nordrhein-Westfalen für Krankenhausstrategien zuständig ist.

Mit diesem Interview eröffnen wir ein neues Format auf unserem Informationsblog anerkennung-medizin.de.

anerkennung-medizin.de: Was sind Ihrer Meinung nach Größen, die Orientierung für eine Steuerung des Gesundheitswesens vermitteln?

Dr. med. Robert Schäfer: Die Grundlage allen Handelns bei der Steuerung im Gesundheitswesen bildet die Epidemiologie, die Summe aller Erkrankungen, Unfälle, Notfälle. Unter normalen Umständen sind Erkrankungshäufigkeiten stabile Größen. Deren Behandlung erfordert gut ausgebildetes Personal und ausreichende Mittel für die Versorgung der Patienten, also Mittel für Personal, Material und Gebäude, in denen dies erfolgt. Den Personal- und Mittelbedarf des Gesundheitswesens kann man unter Zugrundelegung dieser Daten berechnen. Daher ist eine sorgfältige Erhebung epidemiologischer Daten die Basis für die Ermittlung des Personal- und Mittelbedarfs.
Personen und Mittel sach- und zeitgerecht einzusetzen und damit die aufgetretenen Gesundheitsstörungen erfolgreich zu behandeln, erfordert ein Gesundheitssystem, dessen Systemqualität an Parametern wie Gesundung oder Sterblichkeit gemessen werden kann.

Welche Rolle spielt der Faktor Zeit?

Die zeitgerechte Bereitstellung von Hilfen im Gesundheitswesen entscheidet über deren Erfolg. Zwei Beispiele: Für eine Herz-Lungen-Wiederbelebung sind Minuten entscheidend, bis qualifizierte Helfer sie erfolgreich einsetzen. Diese Helfer in ausreichender Zahl auszubilden und vorzuhalten, dauert Jahre. Eine bedarfsgerechte Bildungsplanung erfordert hohe Kompetenz und Sorgfalt, wie die Reform der Ausbildung in der Pflege zeigt. Wie beim Phänomen Lehrermangel wissen wir aber auch, dass selbst dann, wenn Verantwortliche wissen, dass der Bedarf an Lehrern durch mehr Schüler steigt, keine zeit- und bedarfsgerechte Reaktion erfolgt.

Was erschwert Planungen im Gesundheitswesen?

Fortschritt und unzulängliche Vorhersehbarkeit von medizinischen Entwicklungen bzw. Erfolgen, wie aber auch unangemessene Erwartungen. So kann eine erfolgreiche Impfstrategie Krankheiten verschwinden lassen, wie etwa Kinderlähmung. Ähnlich bedeutsam: Das Verkennen vernünftigerweise zu akzeptierender Bedingungen führt zu gravierenden Fehlentscheidungen.

Welcher Einfluss ist der Digitalisierung im Gesundheitswesen beizumessen?

Informationsbeschaffung, Speicherung und Verarbeitung finden an vielen Stellen der Medizin noch mit traditionellen Techniken statt. Da mit disruptiven Veränderungen im Bereich der Informationsverarbeitung zu rechnen ist, ist ein großer Anpassungsbedarf zu erwarten. Dabei kommt dem Thema Ausfallsicherheit in der Medizin besondere Bedeutung zu. Wenn die GPS-Navigation ausfällt, sollte man einen Kompass bedienen können. Aber auch die Kompatibilität – das verträgliche Miteinander – digitaler Systeme, die am Menschen Anwendung finden, ist von großer Bedeutung.

Was sollte die Politik bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens beachten?

Eine Verbesserung der Gesundheitsberichterstattung ist zu wünschen und mit geringem Aufwand machbar, um eine objektive Entscheidungsgrundlage für notwendige Investitionen und Bildungsmaßnahmen im Gesundheitswesen zu schaffen, die für alle Beteiligten verbindlich ist. Angesichts zu erwartender Änderungen durch die Digitalisierung ist eine engmaschige Kontrolle von Ursachen-Wirkungsbeziehungen erforderlich, um bei Bedarf zeitnah gegensteuern zu können.

Siehe hierzu auch: »Wie viele Ärzte braucht das Land? – Daten zur ärztlichen Bedarfsplanung«

Das Gespräch mit Dr. med. Robert Schäfer führte Barbara Rosenthal für anerkennung-medizin.de.

Wie viele Ärzte braucht das Land? – Daten zur ärztlichen Bedarfsplanung

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat ein »Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung« in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nunmehr vorliegen und auf der Herbsttagung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV in Berlin vorgestellt wurden.

Das Gutachten referiert auf der Grundlage von neuberechneten Verhältniszahlen den Bedarf von zusätzlichen Arztstellen, wenn ein Versorgungsgrad der Patienten von 100 % gegeben sein soll. Dabei wurden Alter und Geschlecht der Patienten, klassifizierte Krankheitsgruppen und Multimorbidität einbezogen. Grundlage der Daten waren die Individualdaten aus dem ambulanten Abrechnungsgeschehen.

Für Experten wenig überraschend besagt das Gutachten, dass deutschlandweit, wenn ein Versorgungsgrad von 100 % erhalten bleiben soll, 1.400 zusätzliche Hausärzte für die Patientenversorgung gebraucht würden. Berechnet man einen sogenannten Mitversorgereffekt ein, sind es rund 4.100 zusätzliche Hausärzte, die im gesamten Bundesgebiet gebraucht würden. Mit einem Mitversorgereffekt ist gemeint, dass geprüft wird, welche Ärzte ein Patient in einer bestimmten zeitlichen Frist erreichen kann. Die Gutachter gehen im vorliegenden Fall davon aus, dass 99 % der Patienten ihren Hausarzt innerhalb von 15 Minuten erreichen müssten.

Die KBV weist selbstverständlich darauf hin, dass Änderungen an der Bedarfsplanung mit Vorsicht vorzunehmen sind. Die KBV betont zugleich, dass die ambulante Versorgung in Deutschland gut bis sehr gut ist, so Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung laut dem Deutschen Ärzteblatt.

In Bezug auf ärztliche Bedarfszahlen wird gern die große Trommel geschlagen, und oft stehen nur politische Interessen oder Wirtschaftsinteressen dahinter. Deshalb ist eine Bedarfsplanung, basierend auf aktuellen Verhältniszahlen, ein wertvoller Beitrag zur Diskussion.