Anerkennung: Medizinstudium

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Ärztliche Berufserlaubnis nach § 10 BÄO für Studierende aus Polen

Medizinstudierende, die ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin absolviert haben, denen aber noch der Nachweis der praktischen 13-monatigen Assistenzzeit fehlt, die sog. STAZ, können in Nordrhein-Westfalen eine Berufserlaubnis beantragen und ihr »Praktisches Jahr« somit in diesem Bundesland absolvieren.

Die noch ausstehenden Prüfungen am Ende dieser Lernzeit aber müssen in Polen absolviert werden, ebenso muss diese Lernzeit nach der Maßgabe der polnischen Studienordnung gestaltet und dokumentiert werden. Den Studierenden wird angeraten, sich frühzeitig mit ihrer Universität und den polnischen Approbationsbehörden in Verbindung zu setzen.

Eine Reihe von deutschen Medizinstudierenden war in eine Problemlage geraten, Ärztekammer und Landes- und Bundesministerien intervenierten, wir berichteten.

Nun regelt nach entsprechendem Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkeit, in Deutschland den praktischen Teil des Studiums zu absolvieren. Eine vergleichbare Entscheidung hat das Land Brandenburg getroffen.

Update: Die NRW-Landesregierung hat die Fragestellung erneut geprüft. Der Erlass vom 11. Mai 2020 sieht nun vor, dass für Medizinstudierende die Berufserlaubnis erteilt werden kann für ein Jahr, ggf. für 13 Monate. Dabei können bis zu sechs Monate bereits auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Dieses Anerkennungsjahr wird dann mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen, welches die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation für in Nordrhein-Westfalen tätige Absolventinnen und Absolventen ist.

In acht Monaten gezielt zur ärztlichen Approbation

Qualifizierung für Klinik und PraxisEnde gut, alles gut, hieß es für den Arzt, der aus einem Drittstaat nach Deutschland gekommen ist, um hier seine fachärztliche Ausbildung im Bereich der Inneren Medizin zu beginnen.

Der Start war alles andere als gut. Er vertraute bei der Einreise, der Antragstellung auf Approbation und bei den notwendigen sprachlichen und fachsprachlichen Qualifizierungen auf eine Vermittlungsagentur, die ihn fast um sein ganzes Vermögen brachte. Über 20.000 € hat er gezahlt für eine Hilfestellung beim Approbationsantrag, für eine sprachliche Unterstützung und das Versprechen, dass er die Fachsprachprüfung in Deutschland auf jeden Fall nach diesem Kurs bestehen werde. Dies war leider nicht der Fall.

Er hatte dann doch noch Glück. Er nahm Kontakt auf mit der Agentur für Arbeit, die ihn auf das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts hinwies. Nach kurzem Vorlauf konnte er in das Seminar aufgenommen werden.

Er nahm an der Informationsveranstaltung des mibeg-Instituts am 5. Februar 2019 teil und erhielt noch einmal eine umfassende Anerkennungsberatung. Er konnte in das Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis aufgenommen werden und startete seine Qualifizierung am 11. März 2019. Er bestand am 15. August 2019 die Fachsprachprüfung vor seiner zuständigen Landesärztekammer und beendete das Seminar erfolgreich am 27. September 2019.

Kurz nach dem Seminar war die Kenntnisprüfung terminiert, die er am 6. November 2019 im Universitätsklinikum Münster bestand – als einer von sechs Prüfkandidaten war er der einzige Absolvent unseres Instituts in diesem Prüfdurchlauf und leider auch der einzige, der erfolgreich bestanden hat.

Jetzt hat er mehrere Möglichkeiten zur Auswahl, in einer ländlichen Region im Rheinland seine fachärztliche Ausbildung zum Internisten zu starten. Gestern haben wir mit unserem glücklichen Absolventen sprechen können und ihm herzlich gratuliert, dass er alles trotz des schwierigen Starts so gut und so schnell gemeistert hat. Sein großes Dankeschön geht auch an seine Agentur für Arbeit, die ihn so gut unterstützt und ihm die Teilnahme am Seminar über öffentliche Förderung ermöglicht hat.

Wir veröffentlichen die Geschichte dieses Arztes auch deshalb, weil es dringend geboten scheint, auf die zunehmende negative Praxis von Vermittlungsagenturen, selbsternannten Approbationshelfern und unseriösen Kursanbietern hinzuweisen, die vor allen Dingen offenbar auf das Einkassieren hoher Gebührensätze aus sind. Für Antragsteller aus dem Ausland ist es oft nur schwer erkennbar, ob sie ein seriöses Angebot vor sich haben oder nicht. Wir weisen immer auf anerkennung-in-deutschland.de oder make-it-in-germany.com hin, aber unter den Vermittlern, die extrem hohe Gebühren für Sprachkurse im Ausland oder Vermittlungsunterstützung kassieren, sind auch Anbieter, die seit längerem im Bundesgebiet tätig sind und über verschiedene öffentlich zugängliche Portale gelistet werden. Einfache und klare Handhabungen von Antragsverfahren bei den zuständigen Stellen sind sicher ein guter Weg, dieses Geschäftsgebaren einzudämmen.

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