Anerkennung: Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Marburger Bund nimmt Stellung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Zum Referentenentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hat auch der Marburger Bund Bundesverband Stellung genommen (vgl. Marburger Bund Zeitung 18/2018). Dabei gäbe es, so der Marburger Bund, durchaus gute Ansätze, aber nach wie vor auch noch problematische Punkte. Als besonders problematisch erachtet der Marburger Bund, »dass die gesetzlichen Fristen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Referentenentwurf noch einmal deutlich verkürzt werden, ungeachtet der bereits jetzt bestehenden großen Probleme.«

Es sei unerlässlich, so der Marburger Bund, dass die Rahmenbedingungen insgesamt so gestaltet werden, dass »Zuwanderungswillige ein klares und transparentes System vorfinden, in dem sie sich auch ohne Hilfe durch Dritte, wie etwa Arbeitsvermittler oder Rechtskundige, zurecht finden können.«

Eine ausführliche Dokumentation der Stellungnahme ist in Vorbereitung.

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legt Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor

Einwanderung von Fachkräften ermöglichen, Qualitätsstandards der Berufsausübung sichern und Arbeitgeberinteressen berücksichtigen, die über die Lobby der Kammern und Verbände an den Gesetzgeber herangetragen werden: In diesem Spannungsfeld bewegt sich der jetzt vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit der zentralen Aussage »Im Mittelpunkt stehen entsprechend des wirtschaftlichen Bedarfs qualifizierte Fachkräfte.«

Verfahrensbeschleunigung (»Sichtung auf Vollständigkeit der Unterlagen in vier Wochen, Bescheid bei Vollständigkeit innerhalb weiterer drei Monate«) und Zentralisierung
sind anspruchsvolle, aber nicht neue Vorgaben, wenig findet sich im Entwurf zur Bereitstellung
von Ressourcen bei den »Anerkennungsbehörden«. Deutsche Sprachkenntnisse sollen bereits im Ausland erworben werden (»verstärkte Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Ausland«), das geforderte Sprachniveau der Deutschkenntnisse wird eher gering eingestuft: »Gute deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.« Teilweise wird als ausreichender Nachweis das Niveau A2 gefordert für eine Anerkennungsqualifizierung nach festgestellter Teilanerkennung.
Ein Vergleich zu den »Kernforderungen« des bpa bietet sich an.