Anerkennung: Bundesministerium des Innern

Bundesministerium des Innern und KMK erleichtern Zeugnisbewertungen für ausländische Fachkräfte

Das Bundesministerium des Innern und die Kultusministerkonferenz (KMK) haben aktuell einen Kooperationsvertrag zur Digitalisierung der Zeugnisbewertung geschlossen. Mit dieser finanziellen Unterstützung schafft das Bundesministerium im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes eine wesentliche Schnittstelle für die beschleunigte Fachkräfteanerkennung von ausländischen Interessenten, Bewerberinnen und Bewerbern. Damit werden endlich die digitalen Voraussetzungen geschaffen, um die Anerkennung ausländischer Zertifikate zukünftig besser und rascher zu ermöglichen. Zugleich erhoffen sich das Bundesministerium und die KMK Hinweise hinsichtlich der Transformation analoger Dienstleistungen in digitale Plattformen. Die gemeinsame Zielvision lautet:

»Ende 2023 läuft der gesamte Prozess aller Zeugnisbewertungen bei der ZAB Ende-zu-Ende auf einer ganzheitlichen Informations- und Kommunikationsplattform, die sich in das Gesamtkonzept der Fachkräfteintegration einfügt. Alle Prozessschritte erfolgen auf der Plattform medienbruchfrei, ortsunabhängig, transparent, sicher und effizient. Diese Effizienz ist messbar: die Ausstellung erfolgt innerhalb von 6 Wochen, 80 % der Bewertungen laufen standardisiert und die Kundenzufriedenheit liegt mindestens bei 90%«

Die Umsetzung dieses Projektvorhabens ist ein wichtiger Schritt. In Deutschland erschweren mangelnde digitale Arbeitsverfahren immer noch sehr die gewünschte Fachkräfteintegration.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wendet sich entschieden gegen Antisemitismus

Über Twitter hat das Bundesinnenministerium gepostet: »Nancy #Faeser zum Lagebild #Antisemitismus: ›Tief verwurzelter Menschenfeindlichkeit konsequent zu begegnen, ist nicht allein Aufgabe der Sicherheitsbehörden, sondern für uns als Gesellschaft. Wir wollen politische Bildung und #Extremismusprävention massiv stärken.‹ @BfV_Bund«

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wendet sich entschieden gegen Antisemitismus

Informationsportal für geflüchtete Menschen aus der Ukraine: Germany4Ukraine.de

Informationsportal für Geflüchtete aus der Ukraine: www.germany4ukraine.de

Die Bundesregierung hat unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein Informationsportal für geflüchtete Menschen aus der Ukraine freigeschaltet. Die neue Website Germany4Ukraine.de sei eine vertrauenswürdige, digitale Anlaufstelle mit den wichtigsten Informationen nach der Ankunft in Deutschland, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des Portals. Die Informationen sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar. Zu finden sind auf dem Portal zahlreiche Informationen zu den ersten Schritten von Geflüchteten in Deutschland, darunter zur Unterbringung, zur medizinischen Versorgung, zu Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Schulbesuch und Studium. Das Webangebot wird kontinuierlich erweitert.

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat legt Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor

Einwanderung von Fachkräften ermöglichen, Qualitätsstandards der Berufsausübung sichern und Arbeitgeberinteressen berücksichtigen, die über die Lobby der Kammern und Verbände an den Gesetzgeber herangetragen werden: In diesem Spannungsfeld bewegt sich der jetzt vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit der zentralen Aussage »Im Mittelpunkt stehen entsprechend des wirtschaftlichen Bedarfs qualifizierte Fachkräfte.«

Verfahrensbeschleunigung (»Sichtung auf Vollständigkeit der Unterlagen in vier Wochen, Bescheid bei Vollständigkeit innerhalb weiterer drei Monate«) und Zentralisierung
sind anspruchsvolle, aber nicht neue Vorgaben, wenig findet sich im Entwurf zur Bereitstellung
von Ressourcen bei den »Anerkennungsbehörden«. Deutsche Sprachkenntnisse sollen bereits im Ausland erworben werden (»verstärkte Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Ausland«), das geforderte Sprachniveau der Deutschkenntnisse wird eher gering eingestuft: »Gute deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.« Teilweise wird als ausreichender Nachweis das Niveau A2 gefordert für eine Anerkennungsqualifizierung nach festgestellter Teilanerkennung.
Ein Vergleich zu den »Kernforderungen« des bpa bietet sich an.