Anerkennung: Schutzmaßnahme

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 22. März 2020 eine neue Schutzverordnung zur aktuellen Coronapandemie erlassen, mit der die Schutzmaßnahmen wesentlich ausgebaut werden sollen. Die Schutzverordnung ist hier abrufbar.