Anerkennung: Überführung des Förderprogramms IQ in die Regelförderung

IQ Netzwerk: Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

Bundesministerium für Arbeit und SozialesMit Datum vom 20. Juni 2022 ist die neue »Förderrichtlinie zum ESF-Plus-Bundesprogramm – Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus), Förderperiode 2021 bis 2027, Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung« erschienen.

»Ziel der Förderung ist es, die nachhaltige und bildungsadäquate Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt zu verbessern. (…) Ziel dieser Richtlinie ist es daher, in Deutschland lebende Menschen ausländischer Herkunft dabei zu unterstützen, einer qualifizierten Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen und dabei ihre vorhandenen Kompetenzen einzubringen.«

Die Unterstützung durch dieses Förderprogramm ist immer nachrangig zu anderen regelgeleiteten Förderungen zu verstehen und gilt nur für den Fall, dass es bei einer teilweisen Anerkennung noch »keine Gruppen- oder Regelangebote zum Absolvieren der für eine volle Anerkennung erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme gibt«. Hier hat Deutschland in den letzten Jahren insbesondere für die Gesundheitsberufe zahlreiche Angebote geschaffen, die mit den zuständigen Stellen abgestimmt sind, erfolgreich angeboten und über Bildungsgutscheine gefördert werden.

BMAS fördert letztmalig Angebote zur Anerkennungsberatung

»Mit dieser Richtlinie fördert das BMAS letztmalig Angebote zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. (…) Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit der BA intensiviert werden, z. B. durch eine räumliche Einbindung der Beratungsangebote in die Dienststellen der BA.« Die Förderrichtlinie fordert eine stärkere Ausrichtung auf die »arbeitsmarktliche Verwertbarkeit«. Damit sagt das BMAS zugleich, dass Projekte jetzt stärker auf dieses Qualitätsmerkmal hin geprüft werden.

Selbstverständlich hebt die Förderrichtlinie auf überregionale virtuelle Gruppenqualifizierungen ab. Hier bleibt es neben den Faktoren Vereinfachung, Kostenersparnis, bundeslandübergreifende Angebote spannend, ob der beabsichtigte Integrationserfolg tatsächlich erreichbar ist.

Die Förderrichtlinie unterstreicht die Bedeutung von Projekten zur »Fairen Integration«. Beraten wird dabei zu Fragen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen wie Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und weiteren Themen. Wenn Anpassungslehrgänge in reglementierten Berufen angeboten werden und über dieses Förderprogramm unterstützt werden sollen, müssen sie zwingend zuvor mit den für die Berufsanerkennung zuständigen Stellen abgestimmt worden sein.

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung wird durch das IQ Netzwerk nicht mehr gefördert

Die Förderrichtlinie betont: »Zur Vorbereitung auf Kenntnisprüfungen ist bereits eine Vielzahl an marktreifen Modellen entwickelt worden, sodass derartige Vorbereitungskurse vorrangig Gegenstand der Verweisberatung sind. Mit Mitteln des Förderprogramms können Vorbereitungen auf Kenntnisprüfungen nur noch gefördert werden, falls für Kooperationen mit öffentlichen Anwerbeakteuren wie der BA kein ausreichendes bzw. passendes Marktangebot zur Verfügung steht oder weitere Qualifizierungsbedarfe noch zu entwickeln sind.«

Für die reglementierten Gesundheitsberufe und die akademischen Heilberufe ist dies regelmäßig nicht der Fall. Es sind bereits genügend Angebote mit ausreichender Platzkapazität für die Regelförderung nach AZAV zertifiziert.

Von interessierten Trägern kann die IQ-Förderrichtlinie hier abgerufen werden.

Stand der Anerkennungsberatung und -qualifizierung: Das mibeg-Institut Medizin referiert auf Einladung der G.I.B. NRW

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B. NRWZahlreiche Anerkennungsberater/innen aus ganz Nordrhein-Westfalen folgten der Einladung zu einer Tagung der G.I.B. NRW.

Marion Graf, Heike Ruelle und Anne Berteld hatten die Anerkennungsexpert/innen aus ganz NRW eingeladen, um gemeinsam aktuelle Fragen zur Anerkennung, insbesondere für Gesundheitsfachkräfte, zu erörtern und wichtige Anerkennungsqualifizierungen vorzustellen.

Die Expert/innen des mibeg-Instituts referierten umfassend zu den Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsfachkräfte und Angehörige approbierter Heilberufe. Cecile Polzin, Carina Schmidt und Dr. Shermineh Shahi stellten viele Anerkennungsqualifizierungen vor. Alle diese Qualifizierungen können zu 100 Prozent öffentlich gefördert werden und ermöglichen einen raschen Weg zur Approbation oder Berufszulassung.

Die zielgerichtete Vorbereitung auf Fachsprachprüfungen für Ärzt/innen, Zahnärzt/innen und Apotheker/innen sowie die Angebote, sich gut auf die Kenntnisprüfungen in diesen Berufen vorzubereiten, waren ebenso Thema wie die Qualifizierungen für Physiotherapeut/innen und für Pflegefachkräfte. Da andere Unterstützungen wie etwa das IQ Förderprogramm ab dem nächsten Jahr nicht mehr wie gewohnt vorhanden sein werden, sind die nach AZAV geförderten Anpassungsqualifizierungen sowie die Unterstützung über das Qualifizierungschancengesetz sehr wichtig geworden. Das Ziel des Förderprogramms IQ ist, Strukturen und Angebote zu schaffen, die nachhaltig bestehen, und genau das ist mit den zahlreichen Projekten, die über die Regelförderung nun kontinuierlich und dauerhaft abrufbar sind, gelungen.

Neue Kurse des mibeg-Instituts für Pflegefachkräfte starten nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Rheinland-Pfalz, und für weitere reglementierte Gesundheitsberufe sind Kurse in Vorbereitung. Durch eine gute Zusammenarbeit der zuständigen Stellen, der Arbeitsagenturen und Jobcenter, der Anerkennungsberatungsstellen und der Anerkennungsqualifizierer gelingt so ein gutes Angebot insbesondere in NRW.

Ein ganz besonderes Schwerpunktthema beim Expertenaustausch stellte die Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine dar. Auch hier dient die intensive Zusammenarbeit aller an der Anerkennung beteiligten Akteure einer raschen und umfassenden Hilfestellung.

Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und den guten kollegialen Austausch!