Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Studiums. Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von deutschen Absolvent/innen medizinischer Hochschulen verlangt wird. Seit dem Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung am 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie.
Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, indem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Ausführlich informiert hierzu unser Artikel mit dem Fokus auf die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen.
