Eine ausführliche und sehr lesenswerte Stellungnahme zur erneuten Diskussion des Deutschen Ärztetages zur beruflichen Zulassung ausländischer Ärzte mit Drittstaatenausbildung findet sich in der Marburger Bund Zeitung 8 / 2019. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats im Marburger Bund Bundesverband, sowie Stefanie Gehrlein, Justitiarin des Marburger Bund Bundesverbandes, bewerten die wichtigsten Diskussionspunkte und Anträge des 122. Deutschen Ärztetages zur Thematik.
Zur Echtheitsprüfung von aus dem Ausland vorgelegten Arztdiplomen wird von Seiten des Marburger Bundes auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG verwiesen und gefordert, dass die GfG generell mit der Echtheitsprüfung befasst sein sollte. Bei Zweifel an der Echtheit von Arztdiplomen oder beim Fehlen von notwendigen Unterlagen sei die Kenntnisprüfung unabdingbar.
Absolut notwendig sei in der jetzigen Lage, so der Marburger Bund, der Ausbau der GfG, »damit die Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit einheitlich, transparent und von sachkundigem Personal bearbeitet und beschieden werden können.«
Der Marburger Bund fordert, dass Termine für Kenntnisprüfungen fristgerecht angeboten werden sollen.
Hierzu möchten wir ergänzen: Die Wartelisten für Kenntnisprüfungen könnten erheblich reduziert werden, wenn die Universitäten, die mit der Durchführung des dritten Staatsexamens beauftragt sind, auch beauftragt werden, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte mit Drittstaatenexamen durchzuführen. Dies ergab eine Diskussionsrunde mit den zuständigen Stellen im Rahmen eines Seminars zum Approbationsrecht im mibeg-Institut Medizin. Bei einem solchen Verfahren müsste allerdings geprüft werden, ob damit der Berufserfahrung der ausländischen Kollegen genügend Rechnung getragen werde und ob eine kollegiale Prüfung durchgeführt werde, die auch sprachlich zu meistern sei. Das Mittel der Wahl wäre also eine von Universitäten abgenommene, am Standard des dritten medizinischen Staatsexamens ausgerichtete Prüfungssituation.
Die Stellungnahme des Marburger Bunds geht ausführlich auf die Fragen zur Patientensicherheit ein, die immer wieder im Kontext der Zulassung von ausländischen Ärztinnen und Ärzten gestellt wird. Hier führt der Marburger Bund zum wiederholten Male aus, dass »keine validen Belege dafür bekannt« sind, »dass seit 2012 vermehrt Behandlungsfehler aufgetreten sind, die Ärzten mit Drittstaatenausbildung zugeordnet werden können.«
Die Stellungnahme referiert die wesentlichen Eckpunkte des Anerkennungsgesetzes und ruft noch einmal ins Bewusstsein, was Deutschland mit dem Anerkennungsgesetz in Bezug auf die Fachkräfteeinwanderung erreichen will: ein klar strukturiertes Verfahren, das Fachkräften und Spezialisten den Zugang zum bundesdeutschen Arbeitsmarkt ermöglicht. Hier ist bereits viel erreicht worden, noch mehr ist zu tun.
