Anerkennung: 122. Deutscher Ärztetag

Anerkennungsgesetz erneut im Fokus: Stellungnahme des Marburger Bundes

Eine ausführliche und sehr lesenswerte Stellungnahme zur erneuten Diskussion des Deutschen Ärztetages zur beruflichen Zulassung ausländischer Ärzte mit Drittstaatenausbildung findet sich in der Marburger Bund Zeitung 8 / 2019. Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats im Marburger Bund Bundesverband, sowie Stefanie Gehrlein, Justitiarin des Marburger Bund Bundesverbandes, bewerten die wichtigsten Diskussionspunkte und Anträge des 122. Deutschen Ärztetages zur Thematik.

Zur Echtheitsprüfung von aus dem Ausland vorgelegten Arztdiplomen wird von Seiten des Marburger Bundes auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG verwiesen und gefordert, dass die GfG generell mit der Echtheitsprüfung befasst sein sollte. Bei Zweifel an der Echtheit von Arztdiplomen oder beim Fehlen von notwendigen Unterlagen sei die Kenntnisprüfung unabdingbar.

Absolut notwendig sei in der jetzigen Lage, so der Marburger Bund, der Ausbau der GfG, »damit die Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit einheitlich, transparent und von sachkundigem Personal bearbeitet und beschieden werden können.«

Der Marburger Bund fordert, dass Termine für Kenntnisprüfungen fristgerecht angeboten werden sollen.

Hierzu möchten wir ergänzen: Die Wartelisten für Kenntnisprüfungen könnten erheblich reduziert werden, wenn die Universitäten, die mit der Durchführung des dritten Staatsexamens beauftragt sind, auch beauftragt werden, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte mit Drittstaatenexamen durchzuführen. Dies ergab eine Diskussionsrunde mit den zuständigen Stellen im Rahmen eines Seminars zum Approbationsrecht im mibeg-Institut Medizin. Bei einem solchen Verfahren müsste allerdings geprüft werden, ob damit der Berufserfahrung der ausländischen Kollegen genügend Rechnung getragen werde und ob eine kollegiale Prüfung durchgeführt werde, die auch sprachlich zu meistern sei. Das Mittel der Wahl wäre also eine von Universitäten abgenommene, am Standard des dritten medizinischen Staatsexamens ausgerichtete Prüfungssituation. Weiterlesen

122. Deutscher Ärztetag fasst Beschlüsse zur beruflichen Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten aus Drittländern

Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich erneut zum Themenbereich der beruflichen Anerkennung von im Ausland erworbenen Medizinexamen geäußert. Bereits zuvor hatte sich der 121. Deutsche Ärztetag im vergangenen Jahr intensiv mit dieser Thematik befasst, wir berichteten.

  • Der 122. Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer erneut auf, die Etablierung eines Registers von Ärztinnen und Ärzten mit nichtbestandenen Kenntnisprüfungen bei den zuständigen Stellen zu unterstützen.
    Der Ärztetag fordert einen Datenaustausch zwischen zuständigen Stellen, da sonst eine unerlaubte Wiederholung von Prüfungen möglich ist. Kenntnisprüfungen können maximal zweimal wiederholt werden, danach ist eine erneute Antragstellung in Deutschland nicht mehr möglich.
  • Der Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, eine bundesweit einheitlich Prüfung für Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten analog zum dritten deutschen Staatsexamen zu unterstützen.
    Nur so, sagt der Ärztetag, kann ein sicherer Patientenschutz gewährleistet werden.
  • Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, vom Gesetzgeber dringend konkrete Maßnahmen zu fordern, welche die Ableistung des dritten Staatsexamens im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellung grundsätzlich voraussetzen.

Deutlich wird, dass die verfasste Ärzteschaft ein bundeseinheitliches, klar definiertes Verfahren für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten einfordert, die ihr Examen im Herkunftsland abgelegt haben. Ein nahezu bundesweit einheitlicher Standard wurde bereits über die Landesärztekammern bei der ärztlichen Fachsprachprüfung erreicht, wir berichteten.

Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung fordert die Ärzteschaft eine höhere Qualität bei der Feststellung des Kenntnisstandes. Damit scheiden reine Gleichfertigkeitsfeststellungen über Dokumentenprüfung aus, da solche Verfahren auch als betrugsanfällig kritisiert wurden. Nicht ausreichend wird ebenso der Weg über Gutachten angesehen.

Schließlich wird der inhaltliche Anspruch markiert, der erreicht werden soll, »analog zum dritten Staatsexamen«, und damit wird auch gesagt, dass Staatsexamensprüfungen nicht an private Bildungsanbieter delegiert werden können, die hier ein Geschäftsmodell sehen.

Klaus Reinhardt zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt

Der 122. Deutsche Ärztetag hatte in diesem Jahr einen besonderen Programmpunkt: die Neuwahl des Präsidenten. Der neue Präsident der Bundesärztekammer ist Dr. Klaus Reinhardt, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin in Bielefeld. Über seine ärztliche Tätigkeit hinaus ist Dr. Reinhardt seit langen Jahren vielfältig engagiert für die Ärzteschaft. Er ist Bundesvorsitzender des Hartmannbundes und gehört dem Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe als Vizepräsident an. Klaus Reinhardt engagiert sich seit langer Zeit für den freien Arztberuf und die Belange der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Bei der Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte fordert der Hartmannbund seit langem, dass ausländische Ärzte »eine bundeseinheitliche Sprachprüfung zu im medizinischen Alltag relevanten Kenntnissen ablegen müssen. Zwingend sei zudem ein bundeseinheitliches Examen über fachlich-medizinische Inhalte sowie ein verpflichtender Erwerb von Kenntnissen über die ärztlichen Selbstverwaltungsstrukturen.«