Archiv der Kategorie: FAQ: Fragen zur Anerkennung

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt

Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.

Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.

Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.

Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.

Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.

Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.

Gut zu wissen:

  1. Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
  2. Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
  3. Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
  4. Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
  5. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.

Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.

Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.

 

Approbation für ausländische Ärzte

  1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich die deutsche Approbation als Arzt oder Ärztin beantrage?
  2. Bei welcher Behörde stelle ich den Antrag?
  3. Wie kann ich mich auf eine Fachsprach- und auf eine Kenntnisprüfung vorbereiten?

Ein viel genutztes Schaubild hat das mibeg-Institut mit dem Plakat »Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte« erstellt. Das Plakat vermittelt eine erste Übersicht über die Fragen, die sich auf dem Weg zur Approbationserteilung stellen. Weitere zusätzliche Hilfen bietet das kostenfreie Seminar »Wege zur Anerkennung«, das das mibeg-Institut Medizin regelmäßig für alle interessierten Ärztinnen und Ärzte anbietet.

The poster »Attaining the German medical licence (»Approbation«) for foreign physicians« is also available in English.

Plakat »Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte«

Anerkennungsberatung nicht nur über das IQ Netzwerk möglich

»IQ konkret«, eine Schriftenreihe, die im Kontext des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung IQ in losen Abständen erscheint, berichtet in der Ausgabe 1 / 2020, die kürzlich erschien, über die Angebote von Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen und liefert zugleich eine Grafik der IQ-Anerkennungsberatungsstellen. Für manche Bundesländer weist diese Grafik noch sehr viele freie Stellen auf, so insbesondere in Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Brandenburg. Auch in Nordrhein-Westfalen verzeichnet die Grafik nur wenige Beratungsstellen.

Allerdings gibt es sehr viel mehr qualifizierte Beratungsangebote. Nordrhein-Westfalen hatte schon früh mithilfe der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung zahlreiche Berater/innen ausgebildet, die sich auf berufliche Entwicklung und auf Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung spezialisiert haben. Allein dieses Netz umfasst zahlreiche Beratungsstellen im gesamten Bundesland NRW.

Hinzu kommen hochspezialisierte Angebote wie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des mibeg-Instituts für Angehörige von Gesundheitsberufen.

Und vor allen Dingen sind über Jahre, nicht zuletzt dank des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«, zahlreiche Arbeitsvermittler der Arbeitsagenturen und Jobcenter in Bezug auf die berufliche Anerkennung von ausländischen Fachkräften geschult worden.

Unterstützt durch Portale wie anerkennung-in-deutschland.de und Informationen über den Anerkennungsblog anerkennung-nrw.de erhalten zahlreiche Interessent/innen die Möglichkeit, sich über den Weg zur beruflichen Anerkennung eines im Ausland erworbenen Studien- oder Berufsabschlusses zu informieren, die Anerkennung zu beantragen und, unterstützt durch passgenaue Qualifizierungsangebote, auch zu erreichen.

Allein im mibeg-Institut seit 2015 sind 2657 Anerkennungssuchende mittels einer Beratung im Rahmen eines Informationsseminars unterstützt worden.

Übersicht der ärztlichen Fachsprachprüfungen in den Bundesländern

Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier ihren Beruf ausüben möchten, müssen eine ärztliche Fachsprachprüfung bestehen. Wenn sie den Antrag auf Approbation bei ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und die Voraussetzungen erfüllen, meldet die Behörde die Ärztinnen und Ärzte zur Fachsprachprüfung bei der zuständigen Landesärztekammer an.

Folgende Ärztekammern bieten eine Fachsprachprüfung an:

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg
  • Hessen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder Sprachzertifikat
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen

Lediglich die Ärztekammer Saarland verfügt über kein eigenes Prüfverfahren, aber dieses Bundesland akzeptiert ein Fachsprachzertifikat, das vor einer anderen Ärztekammer erfolgreich erworben wurde.

In allen Bundesländern sollten Prüfungsteilnehmer vor der medizinischen Fachsprachprüfung über ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat mindestens auf dem Level B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstituts verfügen.

 

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufentG) – kurz erklärt

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufentG) – kurz erklärt

»Make it in Germany« ist ein Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, das eine Übersicht im Sinne einer vereinfachten Darstellung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erstellt hat.

Sehr gut werden in sieben Schritten die Möglichkeiten aufgezeigt, die ausländische Fachkräfte haben, wenn sie in Deutschland leben und arbeiten möchten.

Zugleich ist die Übersicht zum beschleunigten Fachkräfteverfahren eine Handreichung für Arbeitgeber, die im Ausland Fachkräfte suchen.