Archiv der Kategorie: FAQ: Fragen zur Anerkennung

Wichtige Regelungen für Ärztinnen und Ärzte

Die wichtigsten Regelungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland finden Sie hier:

» Bundesärzteordnung (BundesärzteO)
» (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte der Bundesärztekammer
» (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern)
» Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV)

Wie finde ich in Nordrhein-Westfalen eine Stelle als Arzt oder Ärztin?

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und in NRW als Arzt oder Ärztin arbeiten möchten, nachdem Sie Ihre Prüfungen zur Anerkennung absolviert haben, gibt es viele erste Websites, die Ihnen weiterhelfen:

Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin in NRW

Die Ausbildung zum Facharzt, d. h. zum medizinischen Spezialisten nennt man in Deutschland Weiterbildung, z.B. zum Arzt für Innere Medizin, Arzt für Chirurgie etc. Wenn Sie aus dem Ausland zu uns kommen und die Facharztausbildung, die Sie im Heimatland absolviert haben, anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich an Ihre Landesärztekammer wenden. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landesärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Welche der beiden Ärztekammern für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Weiterlesen

Was ist eine Kenntnisprüfung?

Flyer Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die ärztliche KenntnisprüfungDie Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Studiums. Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von deutschen Absolvent/innen medizinischer Hochschulen verlangt wird. Seit dem Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung am 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie.

Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, indem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Ausführlich informiert hierzu unser Artikel mit dem Fokus auf die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen.

IQ Netzwerk NRW: Wo kann ich mich in NRW zur Anerkennung meines Berufs beraten lassen?

Zahlreiche Anerkennungs- und Qualifizierungsberater in Nordrhein-Westfalen helfen mit einer persönlichen Beratung, den richtigen Referenzberuf im Gesundheitswesen zu finden und den richtigen Antrag auf die Anerkennung des Berufs zu stellen.

Eine fortlaufend aktualisierte Liste mit Adressen in ganz Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:

» Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im IQ Netzwerk NRW