Archiv der Kategorie: FAQ: Fragen zur Anerkennung

Die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in NRW

Viele Ärztinnen und Ärzte, die, aus dem Ausland kommend, ihren Beruf in NRW anerkennen lassen, müssen neben einer Fachsprachprüfung vor ihrer Landesärztekammer auch eine Kenntnisprüfung absolvieren.

Zuständig für die Kenntnisprüfung ist das Landesprüfungsamt, das in Nordrhein-Westfalen zur Bezirksregierung Düsseldorf gehört. Zu einer Kenntnisprüfung wird man durch seine zuständige Bezirksregierung angemeldet. Zuvor teilt man der Bezirksregierung mit, dass man eine Kenntnisprüfung ablegen will.

Die Kenntnisprüfung ist gesetzlich geregelt in der Ärztlichen Approbationsordnung (§ 37 ÄApprO). Sie ist eine staatliche Prüfung und orientiert sich an den Anforderungen des 3. Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Es werden immer Fragen zu den Fächern Innere Medizin und Chirurgie gestellt, dazu kommen fächerübergreifende Fragestellungen. Weiterlesen

»Es ist gut, so eine Unterstützung zu haben«: Ärztinnen und Ärzte aus der ganzen Welt bereiten sich in Köln auf ihre Fachsprachprüfung in NRW vor

Rocio A. bereitet sich auf ihre Fachsprachprüfung in NRW vor

Rocio A. ist in Venezuela aufgewachsen. Mit einem Seminar des Programms IQuaMed bereitet sich die Ärztin intensiv auf ihre Fachsprachprüfung vor, um in Nordrhein-Westfalen ihre Anerkennung zu erlangen.

Rocio A. ist vor einem Jahr aus Venezuela nach Deutschland gekommen. Die Ärztin hat schnell Deutsch gelernt und trainiert viel zu Hause, liest deutschsprachige Bücher und schaut deutsche Filme. Um in NRW als Ärztin arbeiten zu können, bereitet sie sich zur Zeit intensiv auf die Fachsprachprüfung vor, die notwendig ist, um die Approbation zu erlangen. Im Oktober ist es soweit, dann steht die Prüfung an. Der vierwöchige Intensivkurs Fachsprache Medizin, den sie in Köln zur Zeit besucht, kam da für sie gerade richtig.

»Mit dem Kurs kann ich mich viel besser vorbereiten als allein. Es ist gut, so eine Unterstützung zu haben. Zu Hause hat man nie so gute Bedingungen wie hier im Kurs«, sagt sie. Wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Seminar ist sie überzeugt davon, dass das gemeinsame Lernen viel leichter ist und deutlich größere Aussicht auf Erfolg hat. »Wir haben hier sehr gute Lehrmaterialien und gute Dozenten«, sagt sie und lobt, dass das Seminar so intensiv ist: »Sehr gut finde ich, dass der Kurs über vier Wochen immer ganztags stattfindet, das gemeinsame Lernen funktioniert so viel besser.« Weiterlesen

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich die Approbation beantragen möchte?

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um die Approbation zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, mit denen Sie Ihren Sudienabschluss und Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit nachweisen.

In einem Flyer informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) darüber:

»Bei der Beantragung der Approbation müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular (zu finden auf der Internetseite Ihrer Approbationsbehörde)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Tabellarische Übersicht über Ausbildungen und bisherige Berufstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat
  • Erklärung, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben wollen (entfällt für Abschlüsse der EU / EWR / Schweiz)

Im Laufe des Verfahrens müssen Sie noch diese Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie die sonstigen Voraussetzungen der Approbation erfüllen:

  • aktuelle ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
  • aktuelles amtliches Führungszeugnis
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
  • Sprachnachweis

In der Regel müssen Sie die Unterlagen in deutscher Übersetzung vorlegen. Die Approbationsbehörde informiert Sie darüber, ob Übersetzungen von einem öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden müssen und Kopien zu beglaubigen sind. Außerdem können Sie dort nachfragen, welche Unterlagen Sie darüber hinaus brauchen. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Sie haben außerhalb Deutschlands eine Spezialisierung erworben und möchten in Deutschland als Facharzt/ärztin, Fachzahnarzt/ärztin, Fachtierarzt/ärztin oder Fachapotheker/in tätig sein? Dann benötigen Sie neben der Approbation auch die Anerkennung zum Führen Ihrer Fachbezeichnung. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte- oder Apothekerkammer in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben wollen. In einigen Bundesländern können Sie diese Genehmigung bereits beantragen, wenn Sie eine befristete Berufserlaubnis besitzen.«

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert über Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fasst in einem neuen Flyer sehr übersichtlich das Anerkennungsverfahren für Angehörige akademischer Heilberufe zusammen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland in ihrem angestammten Beruf arbeiten möchten.

Personen mit einem akademischen Heilberuf (hierzu gehören u.a. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) erfahren in diesem Flyer, wie das Anerkennungsverfahren für sie aussieht. Daneben erhalten sie noch wichtige Hinweise zur Einreise nach Deutschland.

» Flyer Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe des BAMF

Was muss ich wissen, wenn ich in NRW als Gesundheits- und Krankenpfleger/in anerkannt werden möchte?

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung oder ein Studium in der Gesundheits- und Krankenpflege absolviert haben und nun in Deutschland als Pfleger/in arbeiten möchten, müssen Sie nach dem Anerkennungsgesetz ihren Abschluss anerkennen lassen. Wichtige erste Informationen dazu finden Sie hier:

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