Archiv der Kategorie: Lexikon Anerkennung in Deutschland

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich die Approbation beantragen möchte?

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um die Approbation zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, mit denen Sie Ihren Sudienabschluss und Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit nachweisen.

In einem Flyer informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) darüber:

»Bei der Beantragung der Approbation müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular (zu finden auf der Internetseite Ihrer Approbationsbehörde)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Tabellarische Übersicht über Ausbildungen und bisherige Berufstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat
  • Erklärung, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben wollen (entfällt für Abschlüsse der EU / EWR / Schweiz)

Im Laufe des Verfahrens müssen Sie noch diese Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie die sonstigen Voraussetzungen der Approbation erfüllen:

  • aktuelle ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
  • aktuelles amtliches Führungszeugnis
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
  • Sprachnachweis

In der Regel müssen Sie die Unterlagen in deutscher Übersetzung vorlegen. Die Approbationsbehörde informiert Sie darüber, ob Übersetzungen von einem öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden müssen und Kopien zu beglaubigen sind. Außerdem können Sie dort nachfragen, welche Unterlagen Sie darüber hinaus brauchen. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Sie haben außerhalb Deutschlands eine Spezialisierung erworben und möchten in Deutschland als Facharzt/ärztin, Fachzahnarzt/ärztin, Fachtierarzt/ärztin oder Fachapotheker/in tätig sein? Dann benötigen Sie neben der Approbation auch die Anerkennung zum Führen Ihrer Fachbezeichnung. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte- oder Apothekerkammer in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben wollen. In einigen Bundesländern können Sie diese Genehmigung bereits beantragen, wenn Sie eine befristete Berufserlaubnis besitzen.«

Was ist eine Kenntnisprüfung?

Flyer Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die ärztliche KenntnisprüfungDie Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Studiums. Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von deutschen Absolvent/innen medizinischer Hochschulen verlangt wird. Seit dem Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung am 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie.

Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, indem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Ausführlich informiert hierzu unser Artikel mit dem Fokus auf die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen.

Anerkennungsgesetz

Das Anerkennungsgesetz des Bundes (eigentlich »Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen«) gilt seit April 2012. Es legt fest, dass Menschen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer Qualifikation und auf eine zeitnahe Mitteilung darüber haben, ob ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird. Mit dem Anerkennungsgesetz soll es einfacher werden, den Berufsabschluss in Deutschland anerkannt zu bekommen. Weiterlesen