Die Klimakatastrophe und ihre Folgen sind zentrales Thema auf dem nächsten Deutschen Ärztetag, der am 1. und 2. November 2021 in Berlin stattfindet. Klimawandel und Gesundheit werden aus medizinischer Sicht beleuchtet, zu den Referentinnen zählt die Ärztin und Epidemiologin Univ. Prof. Dr. Dr. med. Sabine Gabrysch, Professorin für Klimawandel und Gesundheit an der Charité – Universitätsmedizin Berlin und Ko-Leiterin der Abteilung für Klimaresilienz am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung.
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12 von 17 Ärztekammern in Deutschland lehnen umstrittene Zusatzbezeichnung ab
Es bleibt zurzeit nur die Hoffnung »auf ein Nachziehen der letzten übriggebliebenen Landesärztekammern« schreibt Natalie Grams-Nobmann im Wissenschaftsportal spektrum.de. Eine gelungene Formulierung. Denn es ist sicher unverständlich, dass im Oktober 2021 immer noch konstatiert werden muss, dass noch nicht alle Landesärztekammern die »Zusatzbezeichnung Homöopathie« aus ihren Weiterbildungsordnungen gestrichen haben.
Dies trifft leider auch auf Nordrhein-Westfalen zu. Die Ärztekammer Nordrhein führt diese Zusatzbezeichnung nicht. Allerdings muss man im Oktober 2021 nicht mehr die Argumente aufführen, die für ein konsequentes Streichen dieser Zusatzbezeichnung sprechen, die von einer Berufsgruppe geführt werden würde, deren Voraussetzung zur Berufsübung ist, erfolgreich ein wissenschaftliches Studium der Medizin abgeschlossen zu haben.
Erfreulich ist, dass es in Münster eine Gruppe gibt, die sich um die Wissenschaftlichkeit in Medizin und Ethik verdient macht. Initiatorin Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert beschreibt den Münsteraner Kreis wie folgt: „Wir wollten ausloten, wie ein solidarisches Gesundheitswesen verantwortlich und fair mit dem Clash zwischen gefährlicher Pseudowissenschaft und Selbstbestimmung umgehen sollte. Um es deutlich zu sagen: Wir wollten den gegenwärtigen Irrsinn nicht länger hinnehmen.« Dabei ist das vom Münsteraner Kreis erstellte Sprachposter sehr hilfreich.
Sonderregelungen der Krankenhausfinanzierung
Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kommt im Gesundheitswesen und in der Krankenhausfinanzierung eine besondere Bedeutung zu. Der G-BA ist lt. eigener Aussage das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.
Der G-BA hat Zentrumsregelungen aufgestellt, die bundeseinheitlich für die Krankenhäuser in Deutschland festlegen, welche besonderen Kompetenzen oder Ausstattungsmerkmale vorhanden sein müssen, um für besondere medizinische Leistungen Zuschläge zu erhalten, die nicht über das patientenbezogene Fallpauschalensystem finanziert werden.
Folgende Zentren sind hierbei von Bedeutung:
- Zentren für seltene Erkrankungen
- Onkologische Zentren
- Traumazentren
- Rheumatologische Zentren
- Herzzentren
- Neurovaskuläre Zentren (seit 18.12.2020)
- Lungenzentren (seit 18.12.2020)
Zentren nehmen fachbereichsbezogen besondere Aufgaben in der medizinischen Versorgung wahr und müssen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen. Qualitätsanforderungen können sich beispielsweise auf Mindestfallzahlen beziehen. Die besonderen Aufgaben werden in Deutschland von der zuständigen Landesplanungsbehörde zugeteilt.
Neu ist, dass Brustzentren diese Anforderungen nicht mehr erfüllen, da eine Krebserkrankung wissenschaftlich heute nicht mehr als eine auf ein Organ beschränkte Krankheit definiert wird.
In Nordrhein-Westfalen hat insbesondere eine Ärztekammer sich um die Qualitätsüberprüfung und Zertifizierung von Brustzentren gekümmert und bedauert nun diese Beschlussfassung. G-BA-Chef Prof. Josef Hecken formulierte glasklar: »Der G-BA wird diesen Beschluss nicht ändern.«
Neue Facharztkompetenz Innere Medizin und Infektiologie
Ein wichtiges und spannendes Arbeitsgebiet für internistisch tätige Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ist der Bereich Infektiologie.
Zukünftig haben, so der 124. Deutsche Ärztetag, Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, den Titel »Facharzt oder Fachärztin Innere Medizin und Infektiologie« zu erwerben. Derartig weitergebildete Ärzt/innen können sich Infektiologe / Infektiologin nennen. Damit ist diese ärztliche Spezialisierung auch für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte ein wichtiger Bereich, in dem sie in Deutschland arbeiten und sich weiter fortbilden können. Nach der positiven Beschlussfassung durch den Deutschen Ärztetag müssen jetzt noch weitere Gremien befasst werden und schließlich die Landesärztekammern ihre Weiterbildungsordnungen gestalten.
Ganz besonders haben sich für dieses neue Weiterbildungssystem der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Prof. Dr. Hendrik Herrmann, und der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, eingesetzt.
Die neue Facharztweiterbildung versteht sich als vertiefende Fachkompetenz im Gebiet der Inneren Medizin. Die Weiterbildungszeit umfasst insgesamt 72 Monate, davon müssen
- 36 Monate in Innere Medizin und Infektiologie abgeleistet werden, davon
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 6 Monate Weiterbildung in Hygiene- und Umweltmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und/oder in Öffentlichem Gesundheitswesen angerechnet werden
- müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
- 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
- 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
- 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden.
Die bisher bestehende Zusatzweiterbildung Infektiologie ist in die neue Facharztweiterbildung vollständig integriert. Zusammen mit den Gebieten »Hygiene und Umweltmedizin« und »Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie« ist infektiologisches Wissen nunmehr deutlicher als zuvor in der Musterweiterbildungsordnung verankert.
Damit reagiert die deutsche Ärzteschaft zugleich auf die Covid-19-Pandemie, die aufzeigt, welche Bedeutung Infektionskrankheiten für die Gesellschaft haben. Die Anforderungen an die klinische Infektiologie werden steigen.
Medizin studieren in Ostwestfalen-Lippe
Mit 60 Medizinstudierenden startet die Medizinische Fakultät der Universität Bielefeld im Oktober 2021. Es ist eines der Lieblingsprojekte der derzeitigen Landespolitik und transportiert die Hoffnung, dass mit der Einrichtung der Medizinischen Fakultät OWL die Zahl der ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte steigt und zugleich eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Räumen erreicht wird.
Ausgehend von 60 bereits eingerichteten Studienplätzen sollen in der Endausbaustufe ab 2025 etwa 300 Studierende in Bielefeld Medizin studieren können. Der Studiengang soll sich durch eine besondere Praxisnähe auszeichnen, zahlreiche Kliniken und Arztpraxen sind mit einbezogen.
Das Klinikum Bielefeld, das Evangelische Klinikum Bethel und das Klinikum Lippe bilden zusammen die Medizinische Fakultät OWL. Ein kleinerer Projektstudiengang in Siegen war zuvor gescheitert. Mit diesem Modell wird nun deutlicher die Hoffnung verbunden, Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen, um in der allgemeinmedizinischen Versorgung den regionalen Ärztemangel in Ostwestfalen-Lippe zu verringern.
Dr. med. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Marburger Bundes Landesverband NRW/RLP, begrüßte die Einrichtung des Studiengangs ausdrücklich. Dr. Gehle fordert darüber hinaus von der Landesregierung die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch eine Stiftungsprofessur an der Universität Bielefeld.
Prof. Dr. Claudia Hornberg ist die Gründungsdekanin der Medizinischen Fakultät der Universität Bielefeld. Zu den leitenden Ärzten, die die Fakultätsgründung engagiert begleiten, zählt der Ärztliche Direktor des Klinikums Bielefeld, Dr. med. Wolfgang Schmidt-Barzynski, der wie Dr. Hans-Albert Gehle dem Wissenschaftlichen Beirat des Programms IQuaMed des mibeg-Instituts angehört.

