Anerkennung: Anerkennung ausländischer Zahnärztinnen und Zahnärzte

Lieblingspost: Erfolgreiche Vorbereitung auf die zahnärztliche Fachsprachprüfung

Ich fühle mich sehr gut vorbereitet auf die Fachsprachprüfung. Ich konnte vor dem Kurs nicht abschätzen, wie viel Zeit ich benötige zur Vorbereitung auf die Prüfung. Jetzt weiß ich, wie ich mich vorbereiten muss. Ohne bestandene Fachsprachprüfung gibt es keine Chance auf eine Stelle mit Berufserlaubnis. Die Berufserlaubnis zu bekommen und Erfahrungen zu sammeln, ist mein Ziel.

Über das erfolgreiche Bestehen der zahnärztlichen Fachsprachprüfung vor der Landeszahnärztekammer berichten uns aktuell unsere Absolvent/innen. Herzlichen Glückwunsch allen! Diese Rückmeldungen erhielten wir:

– Besonders gut haben mir die vielen Übungen zur Prüfungsvorbereitung gefallen.

– Das Training zur Fachsprachprüfung war sehr hilfreich. Jetzt kann ich besser einschätzen, wie viel Zeit ich für die Befunderhebung und Dokumentation in der Prüfung habe. Man hat nicht die Zeit, lange nachzudenken. Man muss alles sofort, verständlich und fehlerfrei aufschreiben.

– Die vielen Fälle zum Üben und die sehr gute Einführung zum Arztbrief waren sehr gut.

– Es war ein sehr strukturierter Unterricht mit sehr guten Prüfungssimulationen. Das Thema Befunderhebung wurde besonders gut dargestellt.

– Dass die Dozenten sehr fokussiert sind auf die Fachsprachprüfung, ist sehr hilfreich.

– Das Thema Umgang mit Angst-Patienten war sehr interessant.

– Mir ist klar geworden, dass ich für die Fachsprachprüfung auch viele Kenntnisse nachweisen muss. Daher fand ich alle Themen des Kurses sehr wichtig.

– Wir haben auch viele Deutschtipps bekommen. Die Übungen / Rollenspiele Zahnarzt-Patientengespräche waren sehr gut.

Herzlichen Dank für die guten Rückmeldungen! Wir freuen uns sehr über Ihren Erfolg und wünschen Ihnen eine interessante Tätigkeit mit Berufserlaubnis bzw. mit Approbation als Zahnärzt/in in Deutschland.

Der Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin startet regelmäßig und wird zu 100 Prozent öffentlich über Bildungsgutschein gefördert.

Neue Regelung zur Kenntnisprüfung für Zahnärzt/innen aus Drittstaaten

Am 1. Oktober 2020 tritt die neue Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO) in Kraft. Die neue Approbationsordnung wird auch wichtige Änderungen in Bezug auf die Kenntnisprüfung von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit sich bringen, die ihr Studium im Ausland absolviert haben und in Deutschland ihre Approbation beantragen.

Zahnärztliche Kenntnisprüfungen wurden bislang in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt, da keine präzise und auch rechtlich verbindliche Regelung zum Ablauf der Kenntnisprüfung vorgegeben war. So gab es in den Bundesländern eine unterschiedliche Anzahl von Prüfungsversuchen. Ebenso waren die Prüfungsthemen sehr unterschiedlich.

Die neue Approbationsordnung, die ab dem 1. Oktober 2020 verbindlich ist, wurde am 11. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Folgende Eckpunkte sind für aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig:

  • In der Kenntnisprüfung haben die Anerkennungssuchenden zu zeigen, dass sie über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch in der zahnärztlichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlich sind.
  • Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt.
  • Der mündliche und praktische Teil der Kenntnisprüfung können nur abgelegt werden, wenn der jeweils vorangehende Abschnitt bestanden wurde.
  • Der schriftliche Abschnitt der Kenntnisprüfung fordert die Niederschrift einer Behandlungsplanung für eine vorgegebene Befundsituation. Dabei werden Modellunterlagen, der Parodontalstatus und ein Röntgenbefund zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 45 Minuten müssen zwei Behandlungsvorschläge schriftlich entwickelt und begründet werden.
  • Der mündliche Abschnitt der Kenntnisprüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten und enthält Fragen aus den Bereichen Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Zahnerhaltung. Es können Fragen gestellt werden zur Endodontologie, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention, Restauration,  Kinderzahnheilkunde, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Hygiene und zu Rechtsfragen.
  • Es ist möglich, dass die Kenntnisprüfung ein zusätzliches Fach oder einen weiteren Querschnittsbereich umfasst.
  • Die praktische Prüfung hat eine Gesamtdauer von fünf Stunden, dabei sind zwei Stunden zur Prothetik vorgesehen, zwei zur Zahnerhaltung und eine Stunde zur Oralchirurgie / Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
  • Für jeden Abschnitt der zahnärztlichen Kenntnisprüfung gibt es drei Prüfungsversuche.
  • Wenn man einen Abschnitt nicht bestanden hat, so muss nicht die Gesamtkenntnisprüfung über alle drei Abschnitte wiederholt werden, sondern nur der nicht bestandene Teil.

Eine intensive Vorbereitung auf die zahnärztliche Kenntnisprüfung ist dringend zu empfehlen. Aus der langjährigen Erfahrung des mibeg-Instituts mit hunderten von aus dem Ausland kommenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, die wir in Bezug auf die Approbation beraten und qualifiziert haben, empfehlen wir folgenden Weg: Erwerb sehr guter Deutschkenntnisse, Intensivseminar Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung, Beantragung einer zahnärztlichen Berufserlaubnis nach § 13 ZHG, Mitarbeit in einer Zahnklinik oder Zahnarztpraxis, spezieller Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung, Ablegung der Kenntnisprüfung und Erwerb der Approbation.

Die perfekte Anerkennungsberatung im mibeg-Institut von A bis Z: Von der Arbeitsagentur über EURES bis zur ZAV

Friederike Meyer-Belitz, Arbeitsberaterin mit internationaler Expertise von der ZAV, Kerstin Rosar vom Arbeitgeber-Service des Jobcenters Köln und der Agentur für Arbeit Köln, und Anna Kowol von EURES, dem europäischen Programm zur beruflichen Mobilität, waren heute im mibeg-Institut für viele aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte Ansprechpartner zu Fragen der beruflichen Anerkennung und der Arbeitsmarktintegration Deutschland. Unser Foto zeigt engagierte Interessenten, die sich rasch in Deutschland beruflich integrieren wollen, und die Beraterinnen der hochspezialisierten Service-Einheiten der Bundesagentur für Arbeit, die unser Team im mibeg-Institut heute hervorragend unterstützt haben. Wir sagen herzlichen Dank für so viel kompetente Unterstützung an den Arbeitgeber-Service, an EURES und die ZAV, die zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.