Anerkennung: Anerkennung NRW

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Ärztliche Berufserlaubnis nach § 10 BÄO für Studierende aus Polen

Medizinstudierende, die ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin absolviert haben, denen aber noch der Nachweis der praktischen 13-monatigen Assistenzzeit fehlt, die sog. STAZ, können in Nordrhein-Westfalen eine Berufserlaubnis beantragen und ihr »Praktisches Jahr« somit in diesem Bundesland absolvieren.

Die noch ausstehenden Prüfungen am Ende dieser Lernzeit aber müssen in Polen absolviert werden, ebenso muss diese Lernzeit nach der Maßgabe der polnischen Studienordnung gestaltet und dokumentiert werden. Den Studierenden wird angeraten, sich frühzeitig mit ihrer Universität und den polnischen Approbationsbehörden in Verbindung zu setzen.

Eine Reihe von deutschen Medizinstudierenden war in eine Problemlage geraten, Ärztekammer und Landes- und Bundesministerien intervenierten, wir berichteten.

Nun regelt nach entsprechendem Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkeit, in Deutschland den praktischen Teil des Studiums zu absolvieren. Eine vergleichbare Entscheidung hat das Land Brandenburg getroffen.

Update: Die NRW-Landesregierung hat die Fragestellung erneut geprüft. Der Erlass vom 11. Mai 2020 sieht nun vor, dass für Medizinstudierende die Berufserlaubnis erteilt werden kann für ein Jahr, ggf. für 13 Monate. Dabei können bis zu sechs Monate bereits auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Dieses Anerkennungsjahr wird dann mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen, welches die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation für in Nordrhein-Westfalen tätige Absolventinnen und Absolventen ist.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: »Einige Krankenhäuser sind kaputtgespart worden. Wir müssen einfach darauf reagieren, dass Gesundheit kein rein marktwirtschaftliches Gut sein kann«

Ein richtungweisendes Interview hat Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, aktuell der Rheinischen Post gegeben. Neben dem umfangreichen Hilfsprogramm, das die Bundesregierung derzeit zur Unterstützung des Arbeitsmarktes schnell und unbürokratisch auf den Weg bringt, äußerte der Minister sich auch zur Entprivatisierung von Krankenhäusern. Zwar hätten die Kommunen das Entscheidungrecht, aber es gäbe auch, so der Minister, eine staatliche Gewährleistungspflicht: »Wir müssen den öffentlichen Bereich stärken. Einige Krankenhäuser sind kaputtgespart worden. Wir müssen einfach darauf reagieren, dass Gesundheit kein rein marktwirtschaftliches Gut sein kann.«

Vorbereitung Kenntnisprüfung Pflege: Neue Kurse starten

Gesundheits- und Krankenpflege

Erfolgreiche Absolventin des Programms IQuaMed: Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin erreicht

Gemeinsam mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen (KKS) startet das mibeg-Institut fortlaufend Kurse. Die sechsmonatigen Seminare bereiten in Theorie und Praxis auf die Kenntnisprüfung vor, die zum Ende des Seminars unter dem Vorsitz des Landesprüfungsamtes abgelegt wird. Das Ziel des Seminars ist die bestmögliche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Pflege und die Vorbereitung auf die Ausübung des Berufs als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann.

Die KKS und das mibeg-Institut bieten allen Interessenten ein herzliches Willkommen. Die Pflegepädagogen der KKS Essen verfügen über viel Erfahrung bei der Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen und haben an der Entwicklung und erfolgreichen Etablierung des Seminars von Beginn an mitgewirkt.

Das Praxisseminar Pflege mit integrierter Kenntnisprüfung startet mehrmals pro Jahr. Interessenten können sich beim mibeg-Institut bewerben.

Folgende Bewerbungsunterlagen werden benötigt:

  • Aktueller, vollständiger und chronologischer Lebenslauf
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Studiums im Bereich Pflege im Herkunftsland
  • Bescheid der Bezirksregierung, dass Sie den Antrag auf Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger gestellt haben, Feststellungsbescheid
  • ggf. Arbeitszeugnisse
  • Zertifikat über deutsche Sprachkenntnisse Level B2 eines anerkannten Sprachprüfungsinstituts (Goethe, TELC), ggf. Einzelgespräch vor Seminarbeginn im mibeg-Institut

Wir laden herzlich zur Teilnahme ein.

Unterstützung der deutschen Apotheken bei der Personalsuche: mibeg-Institut bereitet Apothekerinnen und Apotheker auf die Kenntnisprüfung vor

Vorbereitung auf die pharmazeutische Kenntnisprüfung: Apothekerinnen und Apotheker qualifizieren sich im mibeg-Institut

Vorbereitung auf die pharmazeutische Kenntnisprüfung: Apothekerinnen und Apotheker qualifizieren sich im mibeg-Institut

So strahlend sehen aus dem Ausland kommende Apothekerinnen und Apotheker aus, die sich aktuell in Köln auf die Kenntnisprüfung im Bereich Pharmazie vorbereiten. Sie fanden sich schnell für ein Foto zusammen, um gemeinsam mit Seminarleiterin Dr. Shahi vom mibeg-Institut den Kolleginnen und Kollegen, die sich auch auf die berufliche Anerkennung in Deutschland vorbereiten wollen, Mut zu machen.

Auf die Fachsprachprüfung hatten sie sich bereits entsprechend vorbereitet und konnten mit entsprechender Berufserlaubnis in Apotheken mitarbeiten. Nun steht ein weiterer wichtiger Schritt bei der Erlangung der Approbation an: die Kenntnisprüfung.

Mit unserem Seminar, an dem hiesige Apothekerinnen und Apotheker und Medizinjuristen mitwirken, bereiten sich die Kollegen auf die Prüfung vor. Sie profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung unseres Instituts und unserer Dozenten. Die Kenntnisprüfung für Apothekerinnen und Apotheker wird durch die Bezirksregierung und das Landesprüfungsamt organisiert, die zum einen rasch die berufliche Anerkennung durch eine entsprechende Verfahrenspraxis ermöglichen, zum anderen darauf achten, dass die Anerkennung in diesem verantwortungsvollen Berufsbereich qualitativ hochwertig ist, denn ein vergleichbares Studium für den Beruf des Apothekers in Deutschland schließt mit dem Staatsexamen ab. Der Staat sieht sich in der Kontrolle des Examens deshalb in einer besonderen Aufsichtspflicht, weil es in diesem Beruf um das Wohl und den Schutz von Patienten geht.

Wir wünschen unseren Teilnehmern ein informatives und angenehmes Seminar und einen guten Start in die Berufstätigkeit als Apotheker.