Viele Ärztinnen und Ärzte, die, aus dem Ausland kommend, ihren Beruf in NRW anerkennen lassen, müssen neben einer Fachsprachprüfung vor ihrer Landesärztekammer auch eine Kenntnisprüfung absolvieren.
Zuständig für die Kenntnisprüfung ist das Landesprüfungsamt, das in Nordrhein-Westfalen zur Bezirksregierung Düsseldorf gehört. Zu einer Kenntnisprüfung wird man durch seine zuständige Bezirksregierung angemeldet. Zuvor teilt man der Bezirksregierung mit, dass man eine Kenntnisprüfung ablegen will.
Die Kenntnisprüfung ist gesetzlich geregelt in der Ärztlichen Approbationsordnung (§ 37 ÄApprO). Sie ist eine staatliche Prüfung und orientiert sich an den Anforderungen des 3. Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Es werden immer Fragen zu den Fächern Innere Medizin und Chirurgie gestellt, dazu kommen fächerübergreifende Fragestellungen. Weiterlesen



