Anerkennung: Berufszulassung

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis

RD’in Constanze Lernhart referiert zum Approbationsrecht auf einem Tagesseminar des mibeg-Instituts Medizin am Mittwoch, 5. Juni 2019: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen«. Sie war als juristische Dezernentin u.a. für den Bereich Berufsanerkennung Akademische Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie mehrere Jahre tätig. Constanze Lernhart geht intensiv auf die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation ein und nimmt insbesondere Bezug auf die ärztliche, pharmazeutische und zahnärztliche Tätigkeit. Die Rücknahme, der Widerruf und der Verzicht auf die Approbation werden ebenso thematisiert wie die Berufserlaubnis und die Verfahren der Gleichwertigkeitsüberprüfung. Weitere Schwerpunkte sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassung für Pflegeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitgeberpflichten.

Ergänzt wird das Referat von RD’in Lernhart durch zwei Statements, für die Dr. Constanze Schäfer, Apothekerkammer Nordrhein, und Jürgen Herdt, Ärztekammer Westfalen-Lippe, gewonnen werden konnten. Das Seminar richtet sich ausschließlich an mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen befasste Fachleute. Hierzu zählen Anwälte, Mitarbeiter in zuständigen Stellen, insbesondere bei den Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsverbänden, in Anerkennungsberatungsstellen und Personalabteilungen von Kliniken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist ausgebucht, ein Wiederholungstermin ist für den 9. Oktober 2019 festgelegt worden, diesmal unter zusätzlicher Beteiligung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.

Physiotherapie: Anerkennungsqualifizierung startet am 3. Juni 2019

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Anerkennung als PhysiotherapeutGezielt auf die Tätigkeit als Physiotherapeut in Deutschland bereitet das Praxisseminar Physiotherapie vor, das das mibeg-Institut Medizin in Zusammenarbeit mit den Physiotherapieexperten von bene+ in Herne durchführt. Es kann zu 100% öffentlich gefördert werden.

Das Seminar richtet sich an aus dem Ausland kommende Physiotherapeut/innen, die ihre Anerkennung im Bereich Physiotherapie in Deutschland erlangen wollen.

Es gliedert sich in Module.

Eine viermonatige Theoriephase umfasst alle wichtigen Themen, die zur Anerkennung benötigt werden. Dazu gehören neben der Berufs- und Gesetzeskunde die wichtigsten krankengymnastischen Behandlungstechniken. Das Seminar lehrt methodische Anwendungen in der Physiotherapie und allgemeine und spezielle Krankheitslehre. Befund- und Untersuchungstechniken werden eingeübt. Ein weiteres Lehrgebiet ist die physikalische Therapie und als Grundlagenfach Anatomie und Physiologie für Physiotherapeuten. Ein Trainingsmodul Gesprächsführung gehört ebenso zum Seminar wie Kommunikations- und Präsentationstechniken und ein Bewerbungstraining. Die Theoriephase findet als Vollzeitunterricht statt (neun Unterrichtsstunden pro Tag).

Im Anschluss an diese Theoriephase kann optional entweder ein dreimonatiges oder ein sechsmonatiges Praktikum in Vollzeitform gewählt werden, das durch erfahrene Physiotherapeuten begleitet wird. Die Dauer des Praktikums hängt von dem im Anerkennungsbescheid gefassten Zeitraum des individuellen Anpassungslehrgangs ab. Das drei- oder sechsmonatige Praxismodul kann immer nur im Zusammenhang mit dem Theoriemodul gewählt werden. Weiterlesen

Kleine Verfahrensverbesserung bei der Anerkennung: Eingangsbestätigung durch die Bezirksregierung

Postkarte Eingangsbestätigung BezirksregierungEine kleine, aber wichtige Verbesserung hat die Bezirksregierung eingeführt für alle, die, aus dem Ausland kommend, einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Zur Antragsstellung sind eine Reihe von Unterlagen wichtig, damit eine Gleichwertigkeitsprüfung für den angestrebten Referenzberuf vorgenommen werden kann. Für viele Interessenten ist es wichtig, über den Eingang der Unterlagen eine Bestätigung zu erhalten. Hier hat nun die Bezirksregierung ein einfaches und praktikables Verfahren eingeführt, das für Antragsteller wie für Antragsbearbeiter eine Erleichterung darstellt.

Auf der Seite der Bezirksregierung befindet sich ein Postkartenvordruck, der ausgeschnitten werden kann und den Sie über diesen Link finden können. Dann sollte er auf dickes Papier im Postkartenformat geklebt und ausgefüllt werden. Diese Postkarte muss mit der eigenen Anschrift ausgefüllt und freigemacht werden. »Freimachen« heißt im Postbereich, eine Postkarte zu frankieren bzw. eine passende Briefmarke aufzukleben. Das Porto für Postkarten beträgt derzeit 0,45 €.

Ist also der Antrag bei der Bezirksregierung eingegangen und liegt eine ausgefüllte und frankierte Postkarte bei, erhalten die Antragsteller sofort die für sie wichtige Eingangsbestätigung.

Ausländische Physiotherapeut/innen erlangen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich ihre Berufszulassung

Mit Unterstützung des Förderprogramms IQ und dank der guten Zusammenarbeit mit den Ausbildungsexperten für Physiotherapie in Nordrhein-Westfalen und der zuständigen Bezirksregierung haben 46 Physiotherapeuten bislang ihre Anpassungsqualifizierung gestartet. Das mibeg-Institut Medizin hat zahlreiche individuelle Anpassungslehrgänge vermittelt, aber auch gemeinsam mit den Physiotherapie-Experten von bene+ und dem zuständigen Landesprüfungsamt einen Kompaktkurs »Praxisseminar Physiotherapie« entwickelt, der die Teilnehmer zielgerichtet auf die Berufszulassung vorbereitet. 34 unserer teilnehmenden Physiotherapeut/innen haben bereits ihre Qualifizierung mit Erfolg durchlaufen und die Berufszulassung bekommen. Wir gratulieren unseren Absolvent/innen sehr herzlich! Hier ein Bericht zum erfolgreichen Abschluss eines unserer Projekte in Dortmund. Weiterlesen