Anerkennung: Anerkennungsverfahren

Gezieltes 4-Wochen-Training zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung Medizin

Intensivkurs Humanmedizin zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Optimale Vorbereitung auf die ärztliche Kenntnisprüfung im mibeg-Institut

Das ist ganz schön anspruchsvoll: Die Ärztinnen und Ärzte, die sich im mibeg-Institut gezielt auf die Kenntnisprüfung Medizin vorbereitet haben, sind allesamt berufstätig. Und sie nutzen ihre Ferien, um sich mit dem Intensivtraining des mibeg-Instituts auf die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte vorzubereiten.

Auch bei diesem Kurs, der sich hier fröhlich von der Seminarleiterin Cecile Polzin vom mibeg-Institut Medizin verabschiedet, ist nur ein Teil präsent, und viele nahmen online teil, da sie aus dem gesamten Bundesgebiet den Kurs gewählt haben.

Während bundesweit zu beobachten ist, dass sich Anerkennungsverfahren wieder verkomplizieren, ist dieser Kurs des mibeg-Instituts nach wie vor eine gute Möglichkeit, erfolgreich die Kenntnisprüfung Medizin zu bestehen. Dies gilt insbesondere für Nordrhein-Westfalen.

Hier braut sich einiges an Unmut zusammen, da die Nichtbestehensquoten sowohl bei der ärztlichen Fachsprachprüfung als auch bei der ärztlichen Kenntnisprüfung sehr hoch sein sollen.

Ein Krankenhaus aus Westfalen schrieb uns besorgt: »Uns wurde aus verschiedenen ärztlichen Bereichen mitgeteilt, dass die Kenntnisprüfung der Bezirksregierung Münster überdurchschnittlich anspruchsvoll sein soll. So haben wir hier im Haus z.B. eine hohe Durchfallquote, und es geht mittlerweile soweit, dass einige Ärzte lieber auf Niedersachsen ausweichen, um dort die Kenntnisprüfung zu erlangen. Da Sie viel mehr Referenzfälle und Erfahrungswerte haben, wollte ich mich gerne einmal dazu mit Ihnen austauschen und bin dankbar, wenn Sie Ihre Erfahrungen in Bezug auf die Durchfallquote in Münster mit mir teilen.«

Da auch in Bezug auf die neue Verwaltungspraxis bei der Erstellung von Bescheiden für die verschiedenen Gesundheitsfachberufe viele Fragen aufkommen, ist es an der Zeit, dass sich die Anerkennungsexpert/innen in Nordrhein-Westfalen zusammen finden, um den aktuellen Status Quo zu erheben und langfristige Strategien zu entwickeln.

Insgesamt gilt: Für Angehörige akademischer Heilberufe wie für diese Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten führt kein Weg an der Fachsprachprüfung oder an der Kenntnisprüfung vorbei. Und am besten ist die gezielte Vorbereitung durch ärztliche Fachkolleg/innen im Intensivkurs Humanmedizin, wie es im mibeg-Institut seit Anbeginn in allen Kursen gehandhabt wird.

Wir wünschen jedenfalls herzlich allen Erfolg und freuen uns auch später immer wieder über Begegnungen, wenn die Ärztinnen und Ärzte längst in den Krankenhäusern in Deutschland arbeiten.

Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei Gesundheitsfachkräften?

Bundesinstitut für Berufsbildung BIBBErnüchternde Ergebnisse zeigen die ersten Daten einer Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf: Bei den reglementierten Berufen ist bei einigen EU-Abschlüssen ohnehin eine automatische Anerkennung gegeben, hier wurden knapp 90 Prozent binnen drei Monaten beschieden. Ganz anders sieht es bei den Gesundheitsberufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden können, wie das etwa regelmäßig bei Nicht-EU-Abschlüssen der Fall ist. Hier dauert das Verfahren im Durchschnitt 15 Monate, aber häufig warten Interessenten viel länger auf ihre Anerkennung. Das BIBB hält fest:

Von den reglementierten Berufen, bei denen die Anerkennung zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung ist, wie bei Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegefachleuten, können einige EU-Abschlüsse automatisch anerkannt werden. Dies beruht darauf, dass innerhalb der EU die Ausbildungsordnungen aneinander angeglichen sind. 2020 wurden 87 Prozent binnen drei Monaten beschieden (+7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017).

Anders sah es bei den Verfahren zu den reglementierten Berufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden. Den meisten dieser Verfahren liegen Abschlüsse zugrunde, die außerhalb der EU erworben wurden. Die Quote der in vier oder weniger Monaten beschiedenen Verfahren blieb hier konstant bei knapp 75 Prozent, zudem wurden deutlich mehr Verfahren beschieden. Bei einem großen Teil dieser Verfahren enthielt der erste Bescheid allerdings die Auflage, an einer Ausgleichsmaßnahme teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Aus Sicht der Antragstellenden verlängerte sich dadurch im Vergleich zur reinen Bearbeitungszeit das Verfahren: im Durchschnitt dauerte es zuletzt rund 15 Monate, in vielen Fällen auch deutlich länger.

Hier zeigt sich für Deutschland ein gravierender Handlungsbedarf, und viele Anerkennungssuchende und Arbeitgeber fragen zurecht, wie es nach den millionenschweren Programmen, die über viele Jahre aufgelegt worden sind, zu einem solchen negativen Ergebnis kommen kann.

Das Wort Fachkräftemangel ist schließlich in aller Munde und kann nicht nur zur Neuauflage von immer wieder ähnlichen Projekten führen, die immer gleiche Strukturen in bestimmten Organisationen mit öffentlichen Mitteln bedienen.

Die Forderungen des mibeg-Instituts sind wiederholt vorgebracht worden

Gefragt sind einfache, klare Zuständigkeiten, die gleich in allen Bundesländern greifen, genügend Personal- und Sachmittelressourcen bei den zuständigen Stellen, weg von der Projektmittelförderung hin zu der Verstetigung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Dabei sollten die Beratungsangebote über die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft und professionell erfolgen und die Qualifizierungsangebote in den Bundesländern – am Bedarf orientiert – mit einem langfristig abgesicherten Planungshorizont möglich sein.

Es zeigt sich: Der Markt regelt nicht alles

In bestimmten Regionen gibt es ein Überangebot an Beratung und Qualifizierung, in anderen Bereichen bestehen keine Angebote. Und nein, es kann bei hochspezialisierten Berufen vom Arzt bis zur Hebamme, von der Apothekerin bis zum Ergotherapeuten, nicht landauf landab „vor Ort“ immer dann ein Angebot gemacht werden, wenn es gerade gebraucht wird, sondern es müssen Lernorte geschaffen werden, wo eine notwendige sprachliche, fachsprachliche und fachliche Qualifizierung zur direkten beruflichen Anerkennung, also zur Berufszulassung oder Approbation führt. Wie soll Deutschland für Gesundheitsfachkräfte attraktiv sein, wenn alleine der Antrag auf Berufsanerkennung im Durchschnitt über 15 Monate dauert? Und wenig hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Fördermittel für Deutschkurse im Ausland zusammengestrichen werden, was derzeit die Goethe-Institute beklagen.

Ausgebucht: Seminar zum Approbationsrecht und zu Fragen der beruflichen Anerkennung von Gesundheitsfachkräften

Zu einem Expertenseminar lädt das mibeg-Institut Medizin am 9. Oktober 2019 ein. Das Seminar richtet sich bundesweit an Fachkräfte bei den zuständigen Stellen, insbesondere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Jobcentern, Arbeitsagenturen und bei Berufsverbänden, an Rechtsanwält/innen, Mitarbeiter/innen in Anerkennungsberatungsstellen sowie an Justitiar/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Zentrales Thema dieser Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis der Behörden ist die berufliche Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse bei reglementierten Gesundheitsberufen. Für das Seminar konnten u.a. RD’in Constanze Lernhart, die als juristische Dezernentin langjährig für die Approbationsverfahren bei akademischen Heilberufen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnete, und Carola Dörfler, Juristin und Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, als Referent/innen gewonnen werden.

Das Seminar ist ausgebucht.

Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe

Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung  ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen. Antragsteller wenden sich künftig direkt an die entsprechende Abteilung bei der Bezirksregierung Münster. Nicht nur Gesundheitsfachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten bekommen dann dort auf Antrag ihren entsprechenden Bescheid, sondern auch Angehörige akademischer Heilberufe, zu denen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gehören.

Dass die Zuständigkeit für diese Bereiche nach Westfalen geht, gehört sicher zu den Lieblingsprojekten des nordrhein-westfälischen Arbeits- und Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann, der sich die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ganz oben auf die politische Agenda gesetzt hat. Was der Öffentlichkeit jetzt allerdings als Ende der »Zersplitterung« vorgestellt wird, ist nichts anderes als die Verlagerung von Düsseldorf nach Münster. Alle Gesundheitsfachberufe waren in den letzten Jahren zentral bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Verwaltungszuständigkeit, und dort ist auch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie angesiedelt.

Dezentral organisiert, also verteilt über fünf Bezirksregierungen in NRW, war lediglich die Zuständigkeit für die akademischen Heilberufe. Da das ständige politische Auf und Ab zwischen Zentralisierung und Dezentralisierung, das natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist, bürgernah präsentiert werden muss, wird das Ganze mit dem Anspruch der Beschleunigung der Verfahren begründet. Zudem soll Münster nicht das neue Reiseziel für Antragsteller werden, da die Anträge zukünftig vor allem digital bearbeitet werden sollen.

Die Beauftragung der Bezirksregierung Münster, die die Verfahren bereits vor einigen Jahren zentral für NRW verantwortete, setzt voraus, dass auch entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden, sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Sachausstattung, insbesondere im Bereich der EDV. Hierzu wurde allerdings bislang nichts verlautbart.

Bei einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2018 hat das mibeg-Institut Medizin bereits in Bezug auf die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG deutlich gemacht, dass die wünschenswerten schnelleren und transparenteren Anerkennungsverfahren nicht nur politisch gefordert werden sollten, sondern dass die mit der Abwicklung beauftragten zuständigen Stellen auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen. Weiterlesen

Kleine Verfahrensverbesserung bei der Anerkennung: Eingangsbestätigung durch die Bezirksregierung

Postkarte Eingangsbestätigung BezirksregierungEine kleine, aber wichtige Verbesserung hat die Bezirksregierung eingeführt für alle, die, aus dem Ausland kommend, einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Zur Antragsstellung sind eine Reihe von Unterlagen wichtig, damit eine Gleichwertigkeitsprüfung für den angestrebten Referenzberuf vorgenommen werden kann. Für viele Interessenten ist es wichtig, über den Eingang der Unterlagen eine Bestätigung zu erhalten. Hier hat nun die Bezirksregierung ein einfaches und praktikables Verfahren eingeführt, das für Antragsteller wie für Antragsbearbeiter eine Erleichterung darstellt.

Auf der Seite der Bezirksregierung befindet sich ein Postkartenvordruck, der ausgeschnitten werden kann und den Sie über diesen Link finden können. Dann sollte er auf dickes Papier im Postkartenformat geklebt und ausgefüllt werden. Diese Postkarte muss mit der eigenen Anschrift ausgefüllt und freigemacht werden. »Freimachen« heißt im Postbereich, eine Postkarte zu frankieren bzw. eine passende Briefmarke aufzukleben. Das Porto für Postkarten beträgt derzeit 0,45 €.

Ist also der Antrag bei der Bezirksregierung eingegangen und liegt eine ausgefüllte und frankierte Postkarte bei, erhalten die Antragsteller sofort die für sie wichtige Eingangsbestätigung.