Anerkennung: Bezirksregierung Münster

Kenntnisprüfung Pflege zu 100 Prozent bestanden!

Praxisseminar Pflege des mibeg-Instituts Medizin in Kooperation mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe EssenEine großartige Leistung! Wir gratulieren ganz herzlich allen Absolvent/innen des Praxisseminars Pflege, die erfolgreich die Anerkennungsqualifizierung des mibeg-Instituts in Kooperation mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe KKS Essen abgeschlossen haben.

Heute haben die letzten Kandidaten ihren Prüfungstermin gehabt und die praktischen und mündlichen Prüfungen erfolgreich absolviert. 21 anerkannte Pflegefachfrauen und -männer stehen für die Krankenpflege in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen mit Berufszulassung zur Verfügung.

Und selbstverständlich haben alle unsere Absolvent/innen einen Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen erhalten!

Das Praxisseminar Pflege hat die Teilnehmer/innen gezielt in einer dreimonatigen Theoriephase und einer dreimonatigen Praxisphase auf die Kenntnisprüfung vor dem Landesprüfungsamt vorbereitet, und sie haben alle mit Bravour bestanden.

In unsere herzlichen Glückwünsche beziehen wir die engagierten Pflegepädagogen der KKS Essen ein, die es mit klugem Sachverstand und herzlicher Zugewandtheit geschafft haben, alle Pflegefachkräfte auf die anspruchsvolle Prüfung gut vorzubereiten.

Unser ganz besonderer Dank gilt Manuela Bellarosa und Reinhard Dummler, die von Seiten der KKS Essen das Projekt leiten: Sie haben das wieder mit all ihren Kolleg/innen ganz wunderbar gemacht!

Gezielte Vorbereitung auf die Berufszulassung als Pflegefachkraft in NRW: Termine bis 2023

Praxisseminar Pflege des mibeg-Instituts Medizin in Kooperation mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen

Das mibeg-Institut hat über das Programm IQuaMed ein Seminar für ausländische Pflegefachkräfte entwickelt, das in Theorie und Praxis gut auf die Kenntnisprüfung vorbereitet.

Die Praxisseminare Pflege werden mit den Pflegepädagog:innen der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen durchgeführt und können zu 100 Prozent öffentlich über Bildungsgutscheine gefördert werden.

Die Bestehensquote der Kenntnisprüfungen ist nach der intensiven Vorbereitung sehr hoch: Über 90 Prozent aller Absolvent:innen haben bislang die anspruchsvolle Prüfung unter Vorsitz des Landesprüfungsamtes bestanden und einen Arbeitsvertrag in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen in NRW angetreten.

Um Anerkennungssuchenden, aber auch den Arbeitgebern in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine gute Möglichkeit zur Planung zu geben, veröffentlicht das mibeg-Institut zusammen mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen hier die Startdaten der kommenden Seminare:

  • 4. Oktober 2021
  • 11. April 2022
  • 4. Juli 2022
  • 17. Oktober 2022
  • 3. April 2023
  • 26. Juni 2023
  • 4. Oktober 2023

Die Seminare werden in Essen durchgeführt.

Anerkennungssuchende oder Arbeitgeber wenden sich bitte an das mibeg-Institut Medizin:

mibeg-Institut Medizin
Dr. Shermineh Shahi
Sachsenring 37–39
50677 Köln
Tel. 0221-33 60 4 -631 / -610
Fax 0221-33 60 4 -666
E-Mail medizin@mibeg.de

Die Bezirksregierung Münster übernimmt: Gelungene Staffelübergabe bei der Anerkennung von Pflege- und Gesundheitsfachberufen

Gleich zwei Profiteams der Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen informieren darüber, dass es einen Wechsel der Zuständigkeit für Neuanträge der Anerkennung von Pflege- und Gesundheitsberufen ab dem 1. Juli 2021 von Düsseldorf nach Münster geben wird. Die Bezirksregierung Münster wird zudem die Organisation der Kenntnisprüfung, die bislang beim Landesprüfungsamt in Düsseldorf angesiedelt war, ausrichten.

Das Düsseldorfer Team der Bezirksregierung, das sogenannte PuG Team, das die Anträge zur Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte bislang für NRW regelte, verabschiedet sich mit einem herzlichen Gruß und einem Dank für die gute Zusammenarbeit bei allen Kooperationspartnern. Das Team hat seit 2008 einen großen Beitrag zur Gewinnung von Pflegekräften geleistet! Wir von Seiten des mibeg-Instituts dürfen uns für die hervorragende Unterstützung bei der Entwicklung und Realisierung des Programms IQuaMed bedanken. Wir haben sehr kompetente Ansprechpartner vorgefunden, die innovativ unsere Projektideen begleitet haben.

Die fachliche Expertise des Landesprüfungsamts ist dabei nicht nur unseren Anerkennungssuchenden zuteil geworden, sondern auch den Teilnehmenden auf unseren Seminarveranstaltungen zum Anerkennungsrecht und zu Anerkennungsverfahren, die wir für Expertinnen und Experten in diesem Bereich ausgerichtet haben.

Die Bezirksregierung Münster übernimmt nun und teilte mit, dass sie sich auf die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe freue und ein guter Ansprechpartner sein werde.

Auch das mibeg-Institut freut sich auf die Fortsetzung der langjährig guten Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster und wird gern die Anerkennungsberatung und Anerkennungsqualifizierung für Pflegekräfte und weitere Gesundheitsfachkräfte sowie Angehörige akademischer Heilberufe fortsetzen.

Ab dem 1. Juli wird die Bezirksregierung Münster für weitere Informationen und Antragsformulare eine eigene Homepage freischalten. Hierzu werden wir gesondert informieren.

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt

Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.

Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.

Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.

Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.

Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.

Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.

Gut zu wissen:

  1. Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
  2. Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
  3. Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
  4. Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
  5. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.

Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.

Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.

 

Kammerpräsident Armin Hoffmann referiert im mibeg-Institut

Mal mit, mal ohne Schutzmaske, aber immer lächelnd: Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein

Mal mit, mal ohne Schutzmaske, aber immer lächelnd: Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein

Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Armin Hoffmann, referierte im Intensivseminar Pharmazie, mit dem sich aus dem Ausland kommende Apothekerinnen und Apotheker gezielt auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.

Präsenzseminare zur Zeit der Corona-Pandemie unterliegen ganz besonderen Hygieneregeln, die Dr. Hoffmann selbstverständlich exzellent beherrscht. Apotheken sind systemrelevant, und eine Beratung durch Apotheker:innen muss für alle Patient:innen auch in einer solchen epidemischen Lage stets angeboten werden. Selbstverständlich bedarf es hierzu eines guten Schutzes. Zudem können Schutzmasken und Desinfektionsmittel in den Apotheken selbst erworben werden.

Dr. Hoffmann referierte zum Berufsbild des Apothekers, verdeutlichte die Anforderungen an den Beruf, skizzierte die Rahmenbedingungen in Deutschland, unter denen der Beruf des Apothekers in Deutschland ausgeübt werden kann und ermutigte die Teilnehmer:innen, intensiv zu lernen, um sich so für die Ausübung des Apothekerberufs gut gerüstet zu sehen: »Sie werden gebraucht, seien Sie uns herzlich willkommen!«, so der Kammerpräsident vor dem Seminar.