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Vom Lazarett zur Spitzenmedizin: WDR-Porträt über das Alfried-Krupp-Krankenhaus

Alfried-Krupp-Krankenhaus; © Alfried-Krupp-Krankenhaus Essen

Alfried-Krupp-Krankenhaus; © Alfried-Krupp-Krankenhaus Essen

Eine spannende Reportage über die Entwicklung der Medizin der letzten 150 Jahre, fokussiert auf ein Krankenhaus, zeigt der WDR. Unter dem Titel »Vom Lazarett zur Spitzenmedizin« wird die gesundheitliche Versorgung der Essener Bevölkerung in oft dramatischen Zeiten nachgezeichnet. Der Film veranschaulicht das hohe fachliche Können und das Engagement in Medizin und Pflege der Mitarbeitenden des Alfried-Krupp-Krankenhauses. Ein auszeichnungswürdiges Porträt und eine auszeichnungswürdige medizinische Leistung über 150 Jahre Ruhrgebietsgeschichte.

Info-Videos rund um den mRNA-Impfstoff mit Prof. Dr. med. Stefan Reuter

Eine vorbildliche Initiative hat die Stadt Leverkusen in Kooperation mit dem Klinikum Leverkusen zur Impfkampagne gestartet. In einer Reihe von Videos informiert Prof. Dr. med. Stefan Reuter, Direktor der Klinik für Innere Medizin, Infektiologie, Pneumologie und Osteologie des Klinikums Leverkusen, ausführlich und sehr verständlich über Funktionsweise und Wirkung des Impfstoffs.

Der erfahrende Internist und Infektiologe beantwortet häufig gestellte Fragen in Zusammenhang mit der Impfung, zum Beispiel, ob auch von COVID-19 genesene sowie sehr alte oder schwer erkrankte Menschen geimpft werden sollten.

Prof. Dr. med. Stefan Reuter, Leiter der Infektionsmedizin im Klinikum Leverkusen; © Stadt Leverkusen

Prof. Dr. med. Stefan Reuter, Leiter der Infektionsmedizin im Klinikum Leverkusen; © Stadt Leverkusen

Die FAQ-Seiten der Stadt Leverkusen mit den Erklärvideos von Prof. Dr. Reuter sind hier abrufbar.

Prof. Dr. med. Stefan Reuter ist Absolvent des mibeg-Instituts.

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt

Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.

Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.

Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.

Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.

Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.

Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.

Gut zu wissen:

  1. Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
  2. Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
  3. Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
  4. Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
  5. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.

Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.

Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.

 

Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe: Zur Reform der medizinisch-technischen Assistenzberufe

Eine Reihe von Gesundheitsfachberufen erfahren eine grundlegende Reform. Die Ausbildungsziele in den jeweiligen spezialisierten Fachrichtungen werden modernisiert und kompetenzorientiert ausgestaltet. Bisher nur allgemein gehaltene Ausbildungsvorhaben werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung nimmt einen hören Stellenwert ein und wird im Umfang ausgeweitet.

Unter der neuen Berufsbezeichnung Medizinische Technologin oder Medizinscher Technologe firmieren zukünftig Gesundheitsspezialisten, die jeweils ihren Schwerpunkt mit in ihrer Berufsbezeichnung führen.

  • Medizinische/r Technolog/in für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische/r Technolog/in für Radiologie
  • Medizinische/r Technolog/in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinische/r Technolog/in für Veterinärmedizin

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform technischer Assistenzberufe in der Medizin, das sogenannte MTA-Reformgesetz, beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Zum 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.

Besonders bedeutsam ist, dass eine angemessene Ausbildungsvergütung verbindlich vorgesehen ist und dass das Schulgeld für die Ausbildung nicht mehr erhoben werden darf.

Im Rahmen dieser Reformbestrebungen wird auch das Notfallsanitätergesetz aktualisiert, damit bei besonderen Einsatzsituationen für diese Berufsgruppe mehr Rechtssicherheit geschaffen wird.

Entwurf des MTA-Reform-Gesetz (Bundestag)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf

#YesToNoCovid: Podcast zur Strategie mit Uwe Janssens, Melanie Brinkmann und Michael Hallek

Wissenschaftler:innen verschiedener Disziplinen haben ein Positionspapier zur #NoCovid-Strategie entworfen, das sich von den sonstigen Empfehlungen durch »Expertenräte« der Politikberatung durch hohe Sachkompetenz abhebt.

In dem Video »No-Covid-Strategie Webcast« stellen Prof. Dr. Uwe Janssens, St. Antonius Hospital Eschweiler, Prof. Dr. Melanie Brinkmann, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, Braunschweig und Prof. Dr. Michael Hallek, Uniklinik Köln, die Strategie vor.

No-COVID Strategie: Webcast mit Prof. Dr. Melanie Brinkmann, Prof. Dr. Uwe Janssens und Prof. Dr. Michael Hallek