Anerkennung: Blog Anerkennung Gesundheitsberufe

Approbationserteilung ab sofort in NRW durch die Bezirksregierung Münster

Bezirksregierung MünsterAb dem 1. Juli 2020 ist die Bezirksregierung Münster für alle Approbationsverfahren zuständig, soweit der Abschluss innerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Drittländern erworben wurde.

Für alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die im Ausland ihren Abschluss erworben haben und ihren Beruf in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ist ab sofort ausschließlich die Bezirksregierung Münster zuständig.

Wenn bereits vor diesem Datum bei einer anderen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen der Antrag gestellt worden ist, wird die Akte mit allen eingereichten Unterlagen an die Bezirksregierung Münster übersandt.

Bei entsprechenden Rückfragen wendet man sich ab sofort an die zuständige Bezirksregierung in Münster. Die Bezirksregierung Münster ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 / Approbation
Domplatz 1–4
48143 Münster
Tel.: 0251-411 2400
E-Mail: zag@brm.nrw.de

Corona-Warn-App verfügbar

Corona-Warn-AppHeute hat die Bundesregierung die Corona-Warn-App gestartet. Mit der App können Menschen anonym und schnell darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können in Zukunft Infektionsketten durchbrochen werden. »Die App ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiges Instrument, um das Virus einzudämmen. Das geht am besten, wenn viele mitmachen. Das Virus können wir nur im Teamspiel bekämpfen«, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Download:

Bundesgesundheitsministerium regelt die Approbationsordnung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker während der Pandemie neu

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf vorgelegt: die Verordnung zur Regelung abweichender Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, kurz AbwZÄPrO, bei uns im Institut auch »Gute-Kenntnisprüfung-Gesetz« genannt 😉 ).

Die Verordnung soll demnach die Möglichkeit eröffnen, dass ärztliche Eignungs- und Kenntnisprüfungen nach der Approbationsordnung nun auch mit Simulationspatienten, Simulatorenmodellen oder Medien als Prüfungsmittel durchgeführt werden können, sofern dies die epidemische Lage von nationaler Tragweite erfordert (s. Bezug zur Verordnung vom 30. März 2020, § 12).

Die Handhabung der Kenntnisprüfung in der Zahnmedizin und der Pharmazie wird im Referentenentwurf nicht eigens thematisiert.

Wir sind präsent

Herzlich willkommen im mibeg-Institut: Nachdem Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Änderungen des Lehrangebots forderten, sind wir seit einigen Wochen wieder mit den vertrauten Präsenzangeboten für Sie da. Selbstverständlich beachten wir wie Sie die nun notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen und haben ein praktikables Konzept entwickelt, das eine gute Lehr- und Lernkommunikation ermöglicht. Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis! Zudem haben wir ein Konzept von online-basierten Lehrmethoden entwickelt, das jederzeit bei Bedarf aktiviert und eingesetzt werden kann und viel Lob von Ihnen für den interaktiven Austausch bekommen hat. Dafür sagen wir herzlichen Dank! So sehen wir uns gut aufgestellt, mit Ihnen die noch vor uns liegende Zeit des besonderen gesundheitlichen Schutzes zu meistern. Wir freuen uns auf die nächsten Begegnungen mit Ihnen!

Ein »Dankeschön bis zum Himmel und zurück!«

Ein ungewöhnlicher Gruß erreichte uns, verbunden mit einem herzlichen Dankeschön, von einem Absolventen aus Berlin, der unmittelbar nach Absolvieren unseres Intensivkurses Humanmedizin – und trotz Corona-Pandemie – seine Kenntnisprüfung erfolgreich bestanden hat. Der Arzt bemühte gleich den Himmel, um seine Freude auszudrücken.

Der glückliche Arzt, der nun in Berlin in einem Krankenhaus als approbierter Arzt arbeiten kann, kommt ursprünglich aus Serbien und konnte mit der Kenntnisprüfung die Gleichwertigkeit seiner Ausbildung belegen. Wir gratulieren ihm herzlich und wünschen ihm alles Gute für seine weitere medizinische Karriere in Deutschland.