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Ute Teichert warnt: »Lockerungsmaßnahmen führen zu mehr Belastung in den Gesundheitsämtern«

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD, Foto: © BVÖGD

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD, Foto: © BVÖGD

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD, teilt angesichts der zahlreichen Lockerungsmaßnahmen der einzelnen Bundesländer mit: »Wenn jetzt weitere Lockerungsmaßnahmen wie auch Wegfall der Maskenpflicht, der Abstandsregelung und der Hygienevorschriften umgesetzt werden, führt das zu einer erheblichen Mehrbelastung in den Gesundheitsämtern.«

Der BVÖGD weist darauf hin, dass die nun in allen Bundesländern vorgenommenen Lockerungsmaßnahmen zu einer Erhöhung der zu ermittelnden Kontaktpersonen bei Neuinfizierten führen werden. Wenn die Menschen mehr unterwegs sind und sich wieder zu mehreren an verschiedenen Orten treffen, haben Neuinfizierte in der Phase der Ansteckungsfähigkeit eine höhere Anzahl von Kontakten. Das bedeutet: Auch wenn die Zahl der Neuinfizierten derzeit abnimmt, müssen die Gesundheitsämter für jede betroffene Person wesentlich mehr Kontakte nachverfolgen.

In den letzten Wochen hat es durch Unterstützung von vielen Freiwilligen in den Gesundheitsämtern eine personelle Verstärkung gegeben. Diese Freiwilligen (Studierende, im Ruhestand befindliche Ärztinnen und Ärzte und andere, sowie Personal aus anderen Verwaltungen) werden jetzt nach und nach abberufen, da sie wieder in ihrem eigentlichen Umfeld arbeiten müssen. Bisher ist kein Personal dauerhaft in den öffentlichen Gesundheitsdienst eingestellt worden.

 

Dr. Hans-Albert Gehle im Interview: »Auch in Corona-Zeiten führt der regelhafte Weg schnell zur Approbation«

Dr. med. Hans-Albert Gehle ist Arzt für Anästhesiologie und Innere Medizin und seit Jahren in der intensivmedizinischen Versorgung von Patienten tätig. Als Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe engagiert er sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte. Besonders wichtig ist ihm die Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen. Wie sehen die Integrationsmöglichkeiten zu Zeiten der Corona-Pandemie aus? Wir haben uns mit Fragen direkt an Dr. Hans-Albert Gehle gewandt.

Dr. Hans-Albert Gehle im Kreis ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten

Dr. Hans-Albert Gehle im Kreis ausländischer Kolleginnen und Kollegen, die sich auf die Fachsprachprüfung vorbereiten (das Foto entstand vor der Corona-Pandemie)

anerkennung-nrw.de: Derzeit sind Ärztinnen und Ärzte ganz besonders gefordert. Neben der bereits bestehenden Aufgabe einer guten Patientenversorgung verlangt die Corona-Pandemie ein besonderes Engagement der Ärzteschaft. Die Kliniken halten entsprechende Behandlungsplätze für Covid-19-Patienten vor, die Labormedizin ist durch zahlreiche Tests zusätzlich eingespannt, die Gesundheitsämter sind im Bereich der Vorsorge und der Begleitung von Infizierten und des Kontaktmanagements gefordert. Welche Initiativen hat aktuell die Ärztekammer Westfalen-Lippe in dieser Pandemie-Situation ergriffen?

Dr. med. Hans-Albert Gehle: Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat ein ganzes Bündel an Maßnahmen gleich zu Anfang der Krise geschnürt. Als Allererstes haben wir mit einem flächendeckenden Aufruf an alle Ärztinnen und Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden, eine große Anzahl an Freiwilligen gewinnen können, die an unterschiedlichen Stellen die ärztliche Versorgung unterstützt haben. Mittlerweile haben sich mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte gemeldet, die beim Telefondienst in der Notrufzentrale oder in den Abstrichzentren eingesetzt werden konnten.

Daneben haben wir von Anfang an das Gesundheitsministerium bei vielen Fragen der Koordination mit unserem Know-how unterstützt. Wir haben auch einen Koordinationsverbund von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung, Deutscher Rentenversicherung, dem Universitätsklinikum in Münster und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen gegründet, um für die Zukunft besser für die Bewältigung einer solchen Infektionskrise gerüstet zu sein. Und wir haben schon frühzeitig Konzepte entwickelt, wie man den Krankenhausbetrieb wieder für elektive Maßnahmen öffnet.

Bei der Gewinnung von Fachkräften spielen viele Faktoren eine Rolle. Eine wichtige Aufgabe ist die langfristige Integration von aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzten. Wie sieht die Willkommenskultur in Nordrhein-Westfalen aus?

Die Patientenversorgung – vor allem im Krankenhausbereich – wäre ohne den Beitrag der ausländischen Ärztinnen und Ärzte heute nicht zu gewährleisten. Der Vorstand der ÄKWL hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Instrumente erarbeiten wird, mit denen wir noch besser auf die Belange unserer zugewanderten Kolleginnen und Kollegen eingehen und diese unterstützen können. Wir werden auch unsere Veranstaltungsreihe »Berufliche Perspektiven in Westfalen-Lippe« fortsetzen, die sich an ausländische Ärztinnen und Ärzte richtet, die seit mehreren Jahren Mitglied unserer Ärztekammer sind und einen Großteil ihrer Weiterbildung absolviert oder diese bereits abgeschlossen haben. Neben Informationen zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Karrierechancen im stationären wie im ambulanten Bereich ist es Ziel der Veranstaltung, Sicherheit für die Entscheidung zu einer langfristigen Bindung zu vermitteln und institutionelle sowie finanzielle Förderinstrumente vorzustellen.

Zugewanderte Ärztinnen und Ärzte haben den Erstkontakt mit dem Gesundheitssystem in Deutschland beinahe ausnahmslos über Krankenhäuser. Hier finden auf der unmittelbarsten Ebene erste Phasen der beruflichen und sozialen Integration statt. Dafür ist Zeit, Geld und Personal in den Krankenhäusern erforderlich. Die Fallpauschalen müssen dafür regional angepasst werden.

Wie gelangt ein aus dem Ausland kommender Arzt oder Ärztin zur Approbation? Sind die Verfahrensregelungen aktuell in der Corona-Pandemie-Situation geändert worden?

Vor allem mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz sind die institutionellen Hürden abgebaut und der rechtliche Zugang zu einer Approbation in Deutschland insbesondere für Ärztinnen und Ärzte aus Staaten außerhalb der EU seit 2013 deutlich erleichtert worden. Damit in Verbindung stehen die Prüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses und der für die Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse. Die Gleichwertigkeitsprüfung nimmt in Nordrhein-Westfalen die zuständige Bezirksregierung vor. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, die nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können, ist eine Kenntnisprüfung nötig. Zur Vorbereitung auf diese Kenntnisprüfung kann auf Antrag eine Berufserlaubnis erteilt werden. Die Überprüfung der berufsspezifischen Sprachkenntnisse ist in Nordrhein-Westfalen seit 2014 auf die Ärztekammern übertragen worden.

Aktuell hat das Landesgesundheitsministerium die Verfahrensregeln vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie dahingehend geändert, dass bestehende Berufserlaubnisse im Bedarfsfall um bis zu sechs Monate verlängert werden können. Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die die Fachsprachenprüfung nicht geschafft haben, wird bis auf Weiteres geprüft, ob die berufsspezifische Sprachkompetenz so hoch ist, dass von der zuständigen Bezirksregierung eine befristete und auf eine nicht selbstständige Tätigkeit eingeschränkte Berufserlaubnis unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung eines approbierten Arztes bzw. einer approbierten Ärztin erteilt werden kann. Die betreffenden Kandidatinnen und Kandidaten müssen zu einem späteren Zeitpunkt die Fachsprachenprüfung wiederholen. Der Berufszugang im Rahmen einer Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen aber ist auf diesem Weg erleichtert worden. Weiterlesen

Neue Seminare für ausländische Pflegekräfte: Rasche Vorbereitung auf die Berufszulassung in Deutschland

Am 31. August 2020 startet erneut das Praxisseminar Pflege, mit dem sich aus dem Ausland kommende Gesundheits- und Krankenpfleger/innen gezielt auf die Kenntnisprüfung vorbereiten können. Das durch das mibeg-Institut entwickelte Konzept ist bereits in Zusammenarbeit mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen umgesetzt worden. Die Absolvent/innen zeichneten sich durch eine besonders hohen Erfolgsquote bei den Kenntnisprüfungen aus.

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnte der bereits für März geplante Kursstart nicht erfolgen. Alle Pflegekräfte und Dozent/innen wurden an anderer Stelle gebraucht. Nun freuen sich alle Beteiligten auf den Kursstart am 31. August unter Leitung von Pflegeschulleiter und Geschäftsführer Reinhard Dummler. Die sechsmonatige Ausbildung in Theorie und Praxis findet in Essen statt, und dort wird auch am Ende des Kurses die Kenntnisprüfung abgenommen.

Interessent/innen können sich ab sofort im mibeg-Institut melden.

»Es geht mir gut«

Wir erwarten in Kürze unsere/n 2500. Interessent/in seit Start des Programms IQuaMed. Da fanden wir es spannend zu erfahren, was denn aus unserer 2000. Interessentin beruflich geworden ist. Wir berichteten.

Heute haben wir mit Semina Ö. telefoniert. Sie hatte sich in Bezug auf ihre berufliche Anerkennung durch das mibeg-Institut beraten lassen und das Praxisseminar Pflege des mibeg-Instituts in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum Fachbereich Pflege am Universitätsklinikum Düsseldorf absolviert, das sie gezielt auf ihre Kenntnisprüfung vorbereitete.

Semina Ö. hat die anspruchsvolle Prüfung unmittelbar bestanden. Zudem teilte ihr im Anschluss das zuständige Gesundheitsamt mit, dass sie keine weitere Sprachprüfung ablegen muss, da ihre ausreichenden Deutschkenntnisse gut dokumentiert seien. Auch im Rückblick ist sie sehr zufrieden, sich für dieses Seminar entschieden zu haben, da es ihr sehr gut geholfen habe. Sie kann sich mit Freundinnen vergleichen, die einen anderen Weg gewählt und sich für einen individuellen Anpassungslehrgang entschieden haben, um die Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu erlangen. »Im Vergleich dazu haben sie es sehr schwer«, erzählt sie uns am Telefon.

Sie arbeitet heute engagiert und sehr gern bei einem Pflegedienst in Essen. Die aktuelle Corona-Pandemie hat natürlich auch ihr Arbeiten stark beeinflusst. Da zu ihrem Arbeitsfeld der direkte Kontakt zu Patient/innen gehört, achtet sie wie ihr Team sehr streng auf Hygiene. Mundschutz, Handschuhe und Desinfektion sind selbstverständlich, und sie ist stolz, sagen zu können: »Bislang haben wir bei uns keine Patienten, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben.«

Andreas Westerfellhaus: »Die Pflege ist systemrelevant, und es müssen endlich Taten folgen«

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für PflegeGegenüber tagesschau.de erklärte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, dass nun endlich den Ankündigungen Taten folgen müssten. Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bräuchten bessere Arbeitsbedingungen und bessere Vergütungen. Der Pflegebevollmächtigte forderte in einem Positionspapier zur Lage der Pflegenden:

  • Attraktive Löhne und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle müssen in einem Tarifvertrag geregelt werden, der auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. Das heißt auch: die Refinanzierung von Tariflöhnen muss Realität werden.
  • Pflegekräfte brauchen individuell passende Arbeitszeitmodelle und verlässlich ausreichende Erholungsphasen. Bedarfsgerechte Personalbemessung und -ausstattung sind dazu der Schlüssel.
  • Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen endlich auch in der Pflege nutzbar gemacht werden. Vordringlich müssen eine einheitliche elektronische Abrechnung sowie eine digitale Anwendung für die Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege umgesetzt werden.
  • Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und interprofessioneller Zusammenarbeit gelingen. Dazu müssen heilkundliche Aufgaben gezielt und dauerhaft auf Pflegefachkräfte übertragen und diese gleichzeitig stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden.
  • Pflegekammern müssen in allen Bundesländern als Ansprechpartner für Fortbildung, Standesrecht und fachliche Standards gegründet werden. Die Bundespflegekammer muss im Gemeinsamen Bundesausschuss, der Gematik und anderen Selbstverwaltungsgremien sitzen und die Politik in allen pflegeberuflichen Fragen beraten.