Gleich für zehn Gesundheitsfachberufe haben Bund und Länder am 4. März 2020 Eckpunkte zu einer Modernisierung und Neuordnung vorgelegt. Themenschwerpunkte sind dabei die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung, Fragen einer Akademisierung sowie die Fragen der Finanzierung.
Um diese Gesundheitsfachberufe geht es:
- Diätassistentin und Diätassistent,
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
- Logopädin und Logopäde,
- Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
- Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
- Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
- Orthoptistin und Orthoptist,
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut sowie
- Podologin und Podologe.
Bei den parallel zu den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gelaufenen Gesetzgebungsvorhaben zu den Ausbildungen für die Pharmazeutisch-technische Assistenz und die Anästhesietechnische Assistenz sowie die Operationstechnische Assistenz wurden bereits unterschiedliche Aspekte der Erörterungen von Bund und Ländern zum Gesamtkonzept berücksichtigt.
Allerdings gibt es noch Beratungsbedarf zur Finanzierung. So schrieb die amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz: »Während die entsprechende Gesetzgebung beim Bundesministerium für Gesundheit liegt, fallen die Kosten allein bei der Landeswissenschaftsseite an.« Laut dem Bildungsblog, der aus dem Brief der KMK-Präsidentin zitiert, werde im Schreiben mit der Reduzierung der Studienplatzkapazitäten in der Medizin gedroht.