Anerkennung: Gesundheitsministerkonferenz

Gesundheitsfachberufe: Eckpunkte zur Neuordnung vorgestellt, Finanzierung noch offen?

Gleich für zehn Gesundheitsfachberufe haben Bund und Länder am 4. März 2020 Eckpunkte zu einer Modernisierung und Neuordnung vorgelegt. Themenschwerpunkte sind dabei die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards für die Ausbildung, Fragen einer Akademisierung sowie die Fragen der Finanzierung.

Um diese Gesundheitsfachberufe geht es:

  • Diätassistentin und Diätassistent,
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut,
  • Logopädin und Logopäde,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik und Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin und Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent,
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin und Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Orthoptistin und Orthoptist,
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut sowie
  • Podologin und Podologe.

Bei den parallel zu den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gelaufenen Gesetzgebungsvorhaben zu den Ausbildungen für die Pharmazeutisch-technische Assistenz und die Anästhesietechnische Assistenz sowie die Operationstechnische Assistenz wurden bereits unterschiedliche Aspekte der Erörterungen von Bund und Ländern zum Gesamtkonzept berücksichtigt.

Das Papier »Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe« finden Sie hier.

Allerdings gibt es noch Beratungsbedarf zur Finanzierung. So schrieb die amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz, die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, an den Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz: »Während die entsprechende Gesetzgebung beim Bundesministerium für Gesundheit liegt, fallen die Kosten allein bei der Landeswissenschaftsseite an.« Laut dem Bildungsblog, der aus dem Brief der KMK-Präsidentin zitiert, werde im Schreiben mit der Reduzierung der Studienplatzkapazitäten in der Medizin gedroht.

Carola Dörfler an die Spitze der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG berufen

Die erfahrene Juristin Carola Dörfler übernimmt ab dem 1. Dezember 2018 die Leitung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG. Sie wechselt hierzu von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nach Bonn.

Die Gutachtenstelle ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) eingerichtet worden. Ihr kommt im Bereich der Anerkennungsverfahren für aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte und Angehörige akademischer Heilberufe eine herausragende Stellung zu, da bei Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse hohe Qualitätsstandards erreicht werden müssen. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe wurde bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) im September 2016 eingerichtet.

Carola Dörfler leitete bereits im Auftrag der Gesundheits- bzw. Kultusministerkonferenz zusammen mit Andreas Dieckmann die Arbeitsgruppe, die die Gutachtenstelle konzipierte und ihre Arbeitsaufnahme forcierte. In der Gutachtenstelle arbeiten Experten der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen, sowie Experten, die einem Gesundheitsberuf angehören, zusammen und bewerten die Qualifikationen von Antragstellenden. Dabei kommt sowohl gesundheitswissenschaftliche als auch interkulturelle sowie fremdsprachliche Kompetenz zum Einsatz, unterstützt durch die genaue Kenntnis der Bildungssysteme der Herkunftsstaaten. Die gesammelten „Informationen zu ausländischen Bildungssystemen und zur Bewertung der dort vorhandenen Qualifikationen werden über eine Datenbank bundesweit den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt, um Parallelfälle zügig und auf einheitlicher Datenbasis entscheiden zu können“, hieß es in einer entsprechenden Verlautbarung der Kultusministerkonferenz in 2016.

„Ich möchte meine Kenntnisse im Anerkennungsrecht dazu einsetzen, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, die Behörden und damit auch die Antragstellenden zu unterstützen. Die GfG soll zu bundeseinheitlichen, transparenten und effektiven Anerkennungsverfahren beitragen, hierfür zu arbeiten ist eine schöne Aufgabe“, so Carola Dörfler.

Die Gutachtenstelle war zunächst im Pilotzeitraum auf eine Kapazität von 3000 Aufträgen taxiert worden, aber frühzeitig wurde ein wesentlich größerer Bedarf aus allen Bundesländern angemeldet. Sowohl der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, als auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, fordern die einheitliche, fachkompetente und rasche Prüfung von Dokumenten, die zur beruflichen Anerkennung vorgelegt werden. Der 121. Deutsche Ärztetag folgte dem Antrag des Marburger Bund Bundesverbandes unter Vorsitz von Rudolf Henke, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG auszubauen und mit der Annahme und Bescheidung aller Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren zu beauftragen.

Wir gratulieren Carola Dörfler zur neuen Position und wünschen herzlich alles Gute.

Andreas Westerfellhaus: »Anerkennung ausländischer Berufsabschüsse vereinheitlichen und vereinfachen«

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, hat sich auf der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 in Düsseldorf für eine Standardisierung und Entbürokratisierung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse eingesetzt.

»Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) könnte beispielsweise so gestärkt werden, dass sie bundesweit verbindliche Festlegungen treffen kann, ob im Ausland erworbene Berufsabschlüsse direkt anerkennungsfähig sind bzw. welche Inhalte noch in Anpassungslehrgängen zu vermitteln sind. Ein standardisiertes Verfahren ist unbürokratisch, verkürzt Genehmigungszeiten und trägt zu einer schnelleren Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt bei. Hier steht Deutschland im Wettbewerb mit anderen Ländern und muss sich deutlich verbessern.«

» Der vollständige Redetext auf der Website des Pflegebevollmächtigten hier.

Ärztekammer Nordrhein: Die Fachsprachprüfung ist der Praxistest für die Kommunikation im Krankenhaus

Die Ärztekammer Nordrhein gehörte zu den ersten Kammern im Bundesgebiet, die ein Konzept für eine Fachsprachprüfung, orientiert am Muster einer OSCE-Prüfung (Objective structured clinical examination), angeboten haben. Die Ausgangsthese der Ärztekammer besteht nach wie vor: »In unserem Gesund­heitswesen leisten ausländische Ärztinnen und Ärzte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung. Voraussetzung dafür ist die sichere Beherrschung der deutschen Sprache im allgemein- wie fachsprachlichen Kontext.« Für die Sicherheit und den Erfolg der ärztlichen Behandlung, so das Rheinische Ärzteblatt, ist eine gelingende Arzt-Patienten-Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Weiterlesen

Ärztekammern: Wo ist eine Fachsprachprüfung erforderlich?

Es ist sehr wichtig, sich in seinem Bundesland bei der Approbationsbehörde zu erkundigen, welche Zertifikate anerkannt werden. Hilfreich ist es immer, sich über die Website der zuständigen Approbationsbehörde zu informieren. In fast allen Bundesländern ist nur eine durch die Landesärztekammer organisierte und durchgeführte Fachsprachprüfung anerkannt.

Dieser Link führt Sie zur aktuellen Übersicht 2020.

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg erforderlich
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern erforderlich
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin erforderlich
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg erforderlich
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen erforderlich
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg erforderlich
  • Hessen
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erforderlich
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen erforderlich
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe erforderlich
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen erforderlich
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen erforderlich
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt erforderlich
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein erforderlich, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen erforderlich

In allen Bundesländern muss ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstitutes vor der medizinischen Fachsprachprüfung vorgelegt werden. 2012 wurde die erste Fachsprachenprüfung durch die Ärztekammer Rheinland-Pfalz entwickelt und durchgeführt, jetzt haben die Ärztekammern ein bundesweites Angebot etabliert.