Anerkennung: Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

Ausländische Ärztinnen und Ärzte in Hessen: Von 134 bestehen 85 die Kenntnisprüfung

Das hessische Sozialministerium hat auf Anfrage der Deutschen Presseagentur Zahlen zum Bestehen der ärztlichen Kenntnisprüfung für Antragsteller aus Drittstaaten vorgelegt. Demnach haben sich mit Stand Oktober 2018 im vergangenen Jahr 134 Ärztinnen und Ärzte einer Kenntnisprüfung unterzogen, mit der die Gleichwertigkeit der medizinischern Ausbildung nachgewiesen werden soll. 49 der Prüfungsteilnehmer bestanden die Prüfung nicht. Zwei Wiederholungen sind für die Prüflinge möglich. Ohne ein Bestehen der Kenntnisprüfung kann die Approbation nicht erteilt werden.

Das Sozialministerium veröffentlichte in diesem Zusammenhang nicht Zahlen zur ärztlichen Fachsprachprüfung. Die Handhabung der Fachsprachprüfung gilt in Hessen als umstritten. So ist bislang nicht, wie in fast allen anderen Bundesländern, die Landesärztekammer mit der Abnahme ärztlcher Fachsprachprüfungen beauftragt, sondern private Anbieter organisieren die Fachsprachprüfungen in Eigenregie für ihre Kursteilnehmenden.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Prüfungspraxis bald einer unabhängigen Prüfungsinstanz übertragen wird, ein Verfahren, das sich in anderen Bundesländern bewährt hat. Zugleich könnte mit diesem weiteren Schritt zur bundesweiten Standardisierung der sogenannte Approbationstourismus weiter eingedämmt werden.