Anerkennung: Kenntnisprüfung

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Ausländische Pflegefachkräfte herzlich willkommen: Gezielte Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung in NRW

Verstärkung für die Krankenpflege in NRW: Ausländische Gesundheitsfachkräfte herzlich willkommen

Verstärkung für die Krankenpflege in NRW: Ausländische Gesundheitsfachkräfte herzlich willkommen

Reinhard Dummler, Geschäftsführer der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen, sowie Dr. Shermineh Shahi und Carina Schmidt vom mibeg-Institut begrüßten sehr herzlich in der KKS Essen die zahlreichen Interessent/innen, die sich auf die Berufszulassung als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau vorbereiten.

Mit Unterstützung des öffentlich geförderten Seminars Praxisseminar Pflege werden die aus dem Ausland kommenden Pflegefachkräfte in drei Monaten Theorie und drei Monaten Praxis auf die Berufsausübung in Deutschland vorbereitet. Die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen und das mibeg-Institut arbeiten schon seit längerem sehr gut zusammen und haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Ziel der Kooperation ist es, viele Gesundheitsfachkräfte, die ihren Beruf im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, schnell und gut bei der beruflichen Anerkennung zu unterstützen. Weiterlesen

Bundesärztekammer: Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte tragen wesentlich zur Patientenversorgung in Deutschland bei

Mit einer glasklaren und scharf formulierten Stellungnahme hat die Bundesärztekammer sich gegen die Vereinnahmung und Instrumentalisierung durch die AfD-Bundestagsfraktion gewehrt. Die Bundesärztekammer betont, dass sich die deutsche Ärzteschaft »zur Freiheit von Ärztinnen und Ärzten zur Migration« bekennt. Mit Befremden nimmt daher die Bundesärztekammer einen entsprechenden Antrag dieser Fraktion im Deutschen Bundestag zur Kenntnis.

»Die Bundesärztekammer verwahrt sich ausdrücklich gegen die Instrumentalisierung des Ärzteparlaments für die vorgeblich das Patientenwohl anführenden Absichten der AfD-Fraktion. Durch die Engführung der Argumentation auf die Forderung nach einer einheitlichen Prüfung wird in dem Antrag unterschlagen, dass die Beschlusslage der Deutschen Ärztetage zwar eine einheitliche Kenntnisprüfung vorsieht, diese jedoch nicht allein dazu dienen soll, eine möglicherweise unzureichende Qualifikation zielgerichteter feststellen zu können. Vielmehr soll durch eine Kenntnisprüfung analog zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung das Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung für Antragsteller aus Drittstaaten bundesweit einheitlich und damit vergleichbar, beschleunigt und entbürokratisiert werden«, heißt es in der Stellungnahme.

 

Poster Weg zur Anerkennung

Plakat »Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte«
Es gibt eine ständige Nachfrage nach unserem Informationsposter: Nun ist die neue Druckauflage da! Anerkennungsinteressierte, Anerkennungsberater und -beraterinnen, Arbeitsvermittlungsexpert/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter und Mitarbeite/innen in Kliniken können es selbstverständlich bei uns kostenfrei anfordern!

Das Poster »Der Weg zur ärztlichen Approbation« stellt Informationen zur raschen Anerkennung zur Verfügung und hilft, den eigenen Weg gut zu planen, um in Deutschland als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Das mibeg-Institut hat dieses »Anerkennungsposter« zusammen mit juristischen Experten im Bereich der Approbationsverfahren entwickelt.

This Poster is also available in English.

Marburger Bund Hessen und mibeg-Institut Medizin: Der Weg zur Approbation

Der Weg zur Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte: Intensive Beratung durch den Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin in Frankfurt; Fotos: © Marburger Bund Hessen

Der Weg zur Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte: Intensive Beratung durch den Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin in Frankfurt; Fotos: © Marburger Bund Hessen

Auf große Resonanz stieß das Angebot des Marburger Bundes Landesverband Hessen, gemeinsam mit dem mibeg-Institut Medizin ein Seminar für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auszurichten: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland«, lautete der Titel der Veranstaltung.

Welche Dokumente benötigt die Behörde, bei der ich meinen Antrag auf Approbation stelle? Welche deutschsprachlichen Kenntnisse werden von mir gefordert auf dem Arbeitsmarkt? Wie kann ich mich am besten auf eine Fachsprachprüfung vorbereiten? Wie läuft eine Kenntnisprüfung ab, und welche Seminare kann ich wählen, wenn ich mich optimal auf die Prüfung vorbereiten will? Welche Literatur wird empfohlen? Welche Anforderungen stellen Klinikarbeitgeber an eine/n Assistenzarzt oder -ärztin? Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben will? Wie ist der Klinikalltag organisiert? Welche Arbeitszeiten kommen auf mich zu, welche Nachtdienste und Wochenenddienste? Wie werde ich Facharzt oder Fachärztin in Deutschland? Was ist mit ärztlicher Weiterbildung gemeint?

Diese und zahlreiche weitere Fragen wurden durch die Justiziarin Veronika Putzmann-Heidenwag, Arbeitsrechtlerin, Marburger Bund Hessen, und Anerkennungs- und Bildungsexpertin Carina Schmidt vom mibeg-Institut Medizin beantwortet. Carina Schmidt hielt einen umfassenden Vortrag über den Weg zur Approbation in Deutschland und hatte auch zahlreiche Informationsmaterialien mitgebracht, darunter das vielgenutzte Anerkennungsposter zur Approbationserlangung sowie das Poster des mibeg-Instituts und des Marburger Bundes zur Fachsprachprüfung.

»Nichts ist so wichtig wie eine gute und umfassende Information vorab«, könnte als Motto der Veranstaltung gelten, und das der Marburger Bund Hessen einen solchen umfassenden Service anbietet, fanden die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte äußerst hilfreich.

Neben zahlreichen Informationen und Tipps für eine gute Vorbereitung auf die Approbationsprüfungen wurden auch kritische Themen angesprochen. So nehmen in Hessen zurzeit noch einige Kursanbieter selbst Fachsprachprüfungen ab. Fachsprachprüfungen durch die Landesärztekammer Hessen mit dem entsprechenden qualitativen Standard, der in anderen Bundesländern längst üblich ist, werden bedauerlicherweise immer noch nicht angeboten, sind aber in Vorbereitung.

Ein bundesweit einheitlicher Standard für Ärztinnen und Ärzte, die entweder aus EU-Staaten oder aus Drittstaaten zu uns kommen, ist hilfreich, verhindert Approbationstourismus und führt auch bei Kursgebühren und Kursinhalten zu einer besseren Vergleichbarkeit für die Interessenten. Dieser einheitliche Standard ist nahezu erreicht im Bereich der ärztlichen Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen, von daher ist es zu begrüßen, wenn auch das Bundesland Hessen seine Verfahrenspraxis entsprechend ausrichtet. Eine qualitative Verbesserung besteht ab dem 1. Januar 2020 in Hessen darin, dass mindestens ein Deutschzertifikat im Bereich der medizinischen Fachsprache auf dem Niveau C1 vor der Erteilung einer Berufserlaubnis vorliegen muss, wobei das Zertifikat nur in Kopplung mit einem vom Goethe-Institut oder von der telc GmbH B2-Deutsch-Zertifikat anerkannt wird. Für eine dauerhafte Integration der aus dem Ausland willkommen geheißenen Ärztinnen und Ärzte und für die gesundheitliche Versorgung der Patienten ist eine solche Angleichung an die Standards anderer Bundesländer ein wichtiger Schritt.

Für die Veranstalter gab es zum Abschluss des Seminars viel Lob für das gezeigte Engagement. Der Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin versprachen, solche Seminare regelmäßig zu veranstalten.