Anerkennung: Approbation bundeseinheitliche Standards

Landesärztekammer Hessen ermöglicht ärztliche Fachsprachprüfung

Ab dem 1. Oktober 2020 können aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte, die ihre Fachsprachprüfung ablegen müssen, dies vor der Landesärztekammer Hessen tun. Damit zieht auch das Bundesland Hessen qualitativ den anderen Bundesländern gleich, die standardisierte Verfahren der kollegialen Überprüfung des fachsprachlichen Wissens längst etabliert haben.

Bereits 2012 hatten erste Ärztekammern damit begonnen, Prüfungen zum fachsprachlichen Standard zu entwickeln, da in der klinischen Praxis zahlreiche Probleme bei der Verständigung sowohl in der Arbeit mit den Patienten als auch im kollegialen Miteinander auftraten. Der Nachweis reiner Sprachzertifikate wurde als unzureichend kritisiert, da die Zertifikate häufig den Ansprüchen nicht genügten.

Anders als beispielsweise in den Niederlanden gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine zentralen Institute, die ausschließlich mit Prüfungen befasst sind und nicht ein Geschäftsmodell verfolgen, bei dem sie von Kursen und Prüfungen gleichermaßen zu profitieren versuchen.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat 2014 schließlich verbindlich festgelegt, dass im Bereich der ärztlichen Patientenversorgung höhere sprachliche Standards eingeführt werden müssen und die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte sich einer solchen Prüfung zu unterziehen haben.

Auch hier machten sich zunächst einzelne Anbieter von Sprachkursen Hoffnung, ein flottes Geschäftsmodell zu etablieren, in dem sie Kurse anboten, Lehrbücher verkauften und die Prüfung abnahmen, natürlich alles mit entsprechenden Gebühren belegt. An der Objektivität der Bewertung der Prüfungsleistungen kamen entsprechend schnell Zweifel auf, sodass quasi flächendeckend die Ärztekammern durch die zuständigen Approbationsbehörden beauftragt wurden, für qualitativ hochwertige Prüfverfahren zu sorgen.

Das mibeg-Institut Medizin hat früh hierzu informiert und eine bundesweite Übersicht erstellt, die jetzt entsprechend in aktualisierter Form vorgelegt wird.

Dass das Bundesland Hessen mit der Beauftragung der Landesärztekammer eine Möglichkeit einrichtet, ärztliche Fachsprachprüfungen durchzuführen, wird zugleich dazu beitragen, unnötigen Approbationstourismus zu vermeiden. Approbationstourismus entsteht immer dann, wenn bestimmte Prüfungsanforderungen gescheut und Prüfer gesucht werden, bei denen es vermeintlich leichter geht, wenngleich auch dies häufig mit sehr hohen Kursgebühren einhergeht.

Jüngstes Beispiel dafür ist in einem anderen Bundesland das Angebot für einen Simulationskurs Fachsprachenprüfung, der 1500 € Kursgebühren für 42 Unterrichtseinheiten fordert. Schaut man sich den Kursplan genauer an, so sind von diesen fünf Unterrichtstagen nur zwei Unterrichtstage mit Präsenz belegt, ein Tag wird Onlinelearning angeboten, zwei Tage dienen dem »Selbststudium«. Der Kurs ist nicht zertifiziert. Der Kurs wird durch eine Firma angeboten, die zugleich mit der zuständigen Approbationsbehörde als Kooperationspartner einen Vertrag als Beratungsstelle für die Anerkennung geschlossen hat, mit dem sie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in diesem Bundesland betreut.

 

Marburger Bund Hessen und mibeg-Institut Medizin: Der Weg zur Approbation

Der Weg zur Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte: Intensive Beratung durch den Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin in Frankfurt; Fotos: © Marburger Bund Hessen

Der Weg zur Approbation für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte: Intensive Beratung durch den Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin in Frankfurt; Fotos: © Marburger Bund Hessen

Auf große Resonanz stieß das Angebot des Marburger Bundes Landesverband Hessen, gemeinsam mit dem mibeg-Institut Medizin ein Seminar für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auszurichten: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland«, lautete der Titel der Veranstaltung.

Welche Dokumente benötigt die Behörde, bei der ich meinen Antrag auf Approbation stelle? Welche deutschsprachlichen Kenntnisse werden von mir gefordert auf dem Arbeitsmarkt? Wie kann ich mich am besten auf eine Fachsprachprüfung vorbereiten? Wie läuft eine Kenntnisprüfung ab, und welche Seminare kann ich wählen, wenn ich mich optimal auf die Prüfung vorbereiten will? Welche Literatur wird empfohlen? Welche Anforderungen stellen Klinikarbeitgeber an eine/n Assistenzarzt oder -ärztin? Was muss ich beachten, wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben will? Wie ist der Klinikalltag organisiert? Welche Arbeitszeiten kommen auf mich zu, welche Nachtdienste und Wochenenddienste? Wie werde ich Facharzt oder Fachärztin in Deutschland? Was ist mit ärztlicher Weiterbildung gemeint?

Diese und zahlreiche weitere Fragen wurden durch die Justiziarin Veronika Putzmann-Heidenwag, Arbeitsrechtlerin, Marburger Bund Hessen, und Anerkennungs- und Bildungsexpertin Carina Schmidt vom mibeg-Institut Medizin beantwortet. Carina Schmidt hielt einen umfassenden Vortrag über den Weg zur Approbation in Deutschland und hatte auch zahlreiche Informationsmaterialien mitgebracht, darunter das vielgenutzte Anerkennungsposter zur Approbationserlangung sowie das Poster des mibeg-Instituts und des Marburger Bundes zur Fachsprachprüfung.

»Nichts ist so wichtig wie eine gute und umfassende Information vorab«, könnte als Motto der Veranstaltung gelten, und das der Marburger Bund Hessen einen solchen umfassenden Service anbietet, fanden die aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte äußerst hilfreich.

Neben zahlreichen Informationen und Tipps für eine gute Vorbereitung auf die Approbationsprüfungen wurden auch kritische Themen angesprochen. So nehmen in Hessen zurzeit noch einige Kursanbieter selbst Fachsprachprüfungen ab. Fachsprachprüfungen durch die Landesärztekammer Hessen mit dem entsprechenden qualitativen Standard, der in anderen Bundesländern längst üblich ist, werden bedauerlicherweise immer noch nicht angeboten, sind aber in Vorbereitung.

Ein bundesweit einheitlicher Standard für Ärztinnen und Ärzte, die entweder aus EU-Staaten oder aus Drittstaaten zu uns kommen, ist hilfreich, verhindert Approbationstourismus und führt auch bei Kursgebühren und Kursinhalten zu einer besseren Vergleichbarkeit für die Interessenten. Dieser einheitliche Standard ist nahezu erreicht im Bereich der ärztlichen Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen, von daher ist es zu begrüßen, wenn auch das Bundesland Hessen seine Verfahrenspraxis entsprechend ausrichtet. Eine qualitative Verbesserung besteht ab dem 1. Januar 2020 in Hessen darin, dass mindestens ein Deutschzertifikat im Bereich der medizinischen Fachsprache auf dem Niveau C1 vor der Erteilung einer Berufserlaubnis vorliegen muss, wobei das Zertifikat nur in Kopplung mit einem vom Goethe-Institut oder von der telc GmbH B2-Deutsch-Zertifikat anerkannt wird. Für eine dauerhafte Integration der aus dem Ausland willkommen geheißenen Ärztinnen und Ärzte und für die gesundheitliche Versorgung der Patienten ist eine solche Angleichung an die Standards anderer Bundesländer ein wichtiger Schritt.

Für die Veranstalter gab es zum Abschluss des Seminars viel Lob für das gezeigte Engagement. Der Marburger Bund Hessen und das mibeg-Institut Medizin versprachen, solche Seminare regelmäßig zu veranstalten.