Anerkennung: KMK

Seminar zu Fragen beruflicher Anerkennung

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, Land NRW

Constanze Lernhart, Regierungsdirektorin, Land NRW

Zu einem Expertenseminar lädt das mibeg-Institut Medizin am 9. Oktober 2019 ein. Das Seminar richtet sich bundesweit an Fachkräfte bei den zuständigen Stellen, insbesondere Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Jobcentern, Arbeitsagenturen und bei Berufsverbänden, an Rechtsanwält/innen, Mitarbeiter/innen in Anerkennungsberatungsstellen sowie an Justitiar/innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG

Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG

Zentrales Thema dieser Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis der Behörden ist die berufliche Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse bei reglementierten Gesundheitsberufen. Für das Seminar konnten u.a. RD’in Constanze Lernhart, die als juristische Dezernentin langjährig für die Approbationsverfahren bei akademischen Heilberufen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich zeichnete, und Carola Dörfler, Juristin und Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, als Referent/innen gewonnen werden.

Expertenseminar: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen

Gern bieten wir am 9. Oktober 2019 erneut eine Fortbildung zum Approbationsrecht, zum Recht der Berufszulassung und zur Verfahrenspraxis an. Das Seminar richtet sich an Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, an Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in Kliniken. Ein erstes Seminar zur Thematik in unserem Institut war kurzfristig ausgebucht.

Bei der Gewinnung von aus dem Ausland kommenden Fachkräften ist die Anerkennung der Studien- und Berufsabschlüsse das zentrale Thema im Gesundheitswesen. Unter welchen Voraussetzungen können Approbationen und Berufserlaubnisse erteilt werden? Welche aktuellen Rechtsgrundlagen müssen beachtet werden, wenn die berufliche Anerkennung in einem Gesundheitsberuf in Deutschland angestrebt wird? Was kennzeichnet die Verfahrenspraxis der Approbationsbehörden? Welche Aufgaben stellen sich aktuell der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe? Wie läuft das Approbationsverfahren aus Sicht der Ärztekammern? Für eine optimale Beratung und Begleitung von Anerkennungsprozessen benötigen Experten aus den Bereichen Recht, Arbeitsvermittlung, Anerkennungsberatung und Human Resources Kenntnisse der aktuellen Rechtslage und der Verfahrenspraxis der Behörden.

Es referieren RD’in Constanze Lernhart, die über eine mehrjährige Erfahrung als juristische Dezernentin für den Bereich Berufsanerkennung akademischer Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie verfügt, die Juristin Carola Dörfler, Leiterin der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG in Bonn, und Jürgen Herdt, Leiter der Stabsstelle Planung und Entwicklung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis

RD’in Constanze Lernhart referiert zum Approbationsrecht auf einem Tagesseminar des mibeg-Instituts Medizin am Mittwoch, 5. Juni 2019: »Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen«. Sie war als juristische Dezernentin u.a. für den Bereich Berufsanerkennung Akademische Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie mehrere Jahre tätig. Constanze Lernhart geht intensiv auf die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation ein und nimmt insbesondere Bezug auf die ärztliche, pharmazeutische und zahnärztliche Tätigkeit. Die Rücknahme, der Widerruf und der Verzicht auf die Approbation werden ebenso thematisiert wie die Berufserlaubnis und die Verfahren der Gleichwertigkeitsüberprüfung. Weitere Schwerpunkte sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassung für Pflegeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitgeberpflichten.

Ergänzt wird das Referat von RD’in Lernhart durch zwei Statements, für die Dr. Constanze Schäfer, Apothekerkammer Nordrhein, und Jürgen Herdt, Ärztekammer Westfalen-Lippe, gewonnen werden konnten. Das Seminar richtet sich ausschließlich an mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen befasste Fachleute. Hierzu zählen Anwälte, Mitarbeiter in zuständigen Stellen, insbesondere bei den Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsverbänden, in Anerkennungsberatungsstellen und Personalabteilungen von Kliniken. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist ausgebucht, ein Wiederholungstermin ist für den 9. Oktober 2019 festgelegt worden, diesmal unter zusätzlicher Beteiligung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.

Carola Dörfler an die Spitze der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG berufen

Die erfahrene Juristin Carola Dörfler übernimmt ab dem 1. Dezember 2018 die Leitung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG. Sie wechselt hierzu von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nach Bonn.

Die Gutachtenstelle ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) eingerichtet worden. Ihr kommt im Bereich der Anerkennungsverfahren für aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte und Angehörige akademischer Heilberufe eine herausragende Stellung zu, da bei Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse hohe Qualitätsstandards erreicht werden müssen. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe wurde bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) im September 2016 eingerichtet.

Carola Dörfler leitete bereits im Auftrag der Gesundheits- bzw. Kultusministerkonferenz zusammen mit Andreas Dieckmann die Arbeitsgruppe, die die Gutachtenstelle konzipierte und ihre Arbeitsaufnahme forcierte. In der Gutachtenstelle arbeiten Experten der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen, sowie Experten, die einem Gesundheitsberuf angehören, zusammen und bewerten die Qualifikationen von Antragstellenden. Dabei kommt sowohl gesundheitswissenschaftliche als auch interkulturelle sowie fremdsprachliche Kompetenz zum Einsatz, unterstützt durch die genaue Kenntnis der Bildungssysteme der Herkunftsstaaten. Die gesammelten „Informationen zu ausländischen Bildungssystemen und zur Bewertung der dort vorhandenen Qualifikationen werden über eine Datenbank bundesweit den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt, um Parallelfälle zügig und auf einheitlicher Datenbasis entscheiden zu können“, hieß es in einer entsprechenden Verlautbarung der Kultusministerkonferenz in 2016.

„Ich möchte meine Kenntnisse im Anerkennungsrecht dazu einsetzen, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, die Behörden und damit auch die Antragstellenden zu unterstützen. Die GfG soll zu bundeseinheitlichen, transparenten und effektiven Anerkennungsverfahren beitragen, hierfür zu arbeiten ist eine schöne Aufgabe“, so Carola Dörfler.

Die Gutachtenstelle war zunächst im Pilotzeitraum auf eine Kapazität von 3000 Aufträgen taxiert worden, aber frühzeitig wurde ein wesentlich größerer Bedarf aus allen Bundesländern angemeldet. Sowohl der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, als auch der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, fordern die einheitliche, fachkompetente und rasche Prüfung von Dokumenten, die zur beruflichen Anerkennung vorgelegt werden. Der 121. Deutsche Ärztetag folgte dem Antrag des Marburger Bund Bundesverbandes unter Vorsitz von Rudolf Henke, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG auszubauen und mit der Annahme und Bescheidung aller Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung im Rahmen von Anerkennungsverfahren zu beauftragen.

Wir gratulieren Carola Dörfler zur neuen Position und wünschen herzlich alles Gute.