Anerkennung: Landtagsfraktion

Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte in NRW: »Klägliche Anzahl«

Durch das mibeg-Institut über das Programm IQuaMed in NRW qualifizierte Pflegefachkräfte

Durch das mibeg-Institut über das Programm IQuaMed in NRW qualifizierte Pflegefachkräfte

Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW, bewertete die Anzahl der anerkannten ausländischen Fachabschlüsse in der Pflege als »kläglich«. Laut Klute, so KMA Online, sei die Zahl der Antragstellenden zwar erfreulich, aber in Hinblick auf die 24.000 fehlenden Fachkräfte in NRW, die die Deutsche Stiftung Patientenschutz ermittelt hat, ist die Anzahl der Berufszulassungen verschwindend gering.

Die Landesregierung beantwortete eine Kleine Anfrage zur Anerkennung ausländischer Fachabschlüsse in der Pflege im Herbst 2022 wie folgt:

Zum 1. Juli 2021 wurden die Anerkennungsverfahren in den Gesundheitsberufen zur Bezirksregierung Münster hin zentralisiert. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 15. August 2022 wurden 6.166 Neuanträge auf berufliche Anerkennung in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf gestellt. Die meisten dieser Anträge kamen aus einem Drittstaat: Insgesamt 5.551 Anträge kamen nicht aus dem Bereich der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum.

Da eine Bearbeitung eines Antrags erst erfolgt, wenn dieser vollständig ist, konnten von den 6.166 Anträgen nur 2.530 Anträge bearbeitet werden. Kann keine Gleichwertigkeit konstatiert werden, erfolgt die Erstellung eines Zwischenbescheids, der die festgestellten theoretischen und praktischen Anpassungsbedarfe festhält. Diese müssen dann in einem »Anpassungslehrgang« oder durch eine »Eignungs- oder Kenntnisprüfung« ausgeglichen werden. Ist der Ausgleich hergestellt, kann die Gleichwertigkeit mit einem Bescheid festgestellt werden.

Von den 6.166 Neuanträgen konnten 434 Anträge positiv beschieden werden. Davon konnte bei 384 Anträgen direkt die Gleichwertigkeit festgestellt werden, und weitere 50 Antragstellende konnten einen Ausgleich über Anpassungsleistungen erzielen.

Wenn also politisch permanent vom Fachkräftemangel insbesondere im Gesundheitswesen gesprochen wird und ein Großteil der neu zu gewinnenden Fachkräfte aus Drittstaaten stammt, ist bei der vergleichsweise hohen Anzahl von Interessenten das Ergebnis in der Tat in Nordrhein-Westfalen äußerst kläglich.

In einem Jahr konnten ganze 50 Fachkräfte ihre Anerkennung durch Qualifizierung oder Prüfung erwerben.

Was die Landesregierung nicht beantwortet, ist die Frage, wie viele Antragsstellende bei einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung ihr Ziel nicht erreichen. Die Nichtbestehensquoten sind, von Modellprojekten auf der Basis guter Qualifizierungs-Curricula einmal abgesehen, nicht nur bei den Pflege- und Gesundheitsfachkräften, sondern auch bei den Angehörigen akademischer Heilberufe in NRW exorbitant hoch.

Die Gesundheitseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind gespannt, welche praktischen Schlussfolgerungen aus diesen Zahlen gezogen werden.

Landtag NRW debattiert über Berufsanerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte

Der nordrhein-westfalische Landtag hat sich aktuell mit einem Antrag der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion befasst. Ausgehend von der Tatsache, dass die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein wesentliches Instrument zur Integration von Migrant/innen ist und der Fachkräftesicherung dient, möchten diese Fraktionen mit dem Antrag erreichen, dass bestehende Verfahrensprobleme der Anerkennung beseitigt werden. Insbesondere nimmt der Antrag die Gesundheitsberufe in den Fokus, weil hier Antragstellende, aber auch Arbeitgeber sich regelmäßig ein schnelleres Verfahren wünschen.

Der Antrag fordert »unbürokratische Verfahren«, die die Antragstellung auf Anerkennung bereits aus dem Ausland befördern und die Einreise zum Zwecke der Anerkennung vereinfachen, und sieht dies als Beitrag zur Willkommenskultur. Allerdings weist auch dieser Antrag darauf hin, dass »ausländische Berufsqualifikationen mit fachlich nicht vergleichbaren Qualifikationen oder ohne ausreichende Prüfung« nicht anerkannt werden dürfen.

»Der Landtag ist der Ansicht, dass die Landesregierung bereits jetzt zahlreiche gute Angebote bereitgestellt hat«, heißt es im Antrag. Der Landtag NRW hatte bereits im Landeshaushalt 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 € zur Verfügung gestellt. Der Antrag möchte Prüfungsverfahren befördern, die auf die Lebens- und Berufserfahrung der Anerkennungssuchenden abstellen und wünscht qualitätsgesicherte, aber niederschwellige Kenntnisprüfungen. Die Fraktionen sehen dabei selbst, dass dabei nicht »ein Blankoscheck ausgestellt werden darf«.

Die in Fachkreisen bereits bekannten Argumente werden ergänzt durch die Forderung, dass sicherzustellen sei, dass »Anerkennungsentscheidungen auf der Basis identischer Datengrundlagen stattfinden, um eine Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns in gleich gelagerten Fällen hinsichtlich der Abläufe und Entscheidungen zu gewährleisten«. Weiterlesen