Anerkennung: mibeg-Institut

Hans-Albert Gehle: Freiwilligkeit und Engagement zeichnen die Ärzteschaft in Pandemie-Zeiten aus

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Die Zwangs-Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten in Zeiten einer Pandemie ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) keine geeignete Maßnahme, um die Patientenversorgung in einer landesweiten Ausnahmesituation wie etwa der Corona-Krise zu gewährleisten.

Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle erklärt nach einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum Entwurf des Pandemie-Gesetzes der NRW-Landesregierung, die Experten-Anhörung habe die Position der westfälisch-lippischen Ärzteschaft bestätigt, wonach Zwangsmaßnahmen einen erheblichen Eingriff in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Ärzteschaft bedeuten.

»Ärztinnen und Ärzte engagieren sich an vielen Stellen dennoch – und zwar freiwillig. Denn für die Versorgung von all unseren Patientinnen und Patienten in Corona-Zeiten braucht es jede helfende Hand. Und helfende Hände sind nur sinnvoll, wenn sie koordiniert eingesetzt werden und ineinandergreifen.« Die Kammer begrüße es deshalb, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werde, die stark dezentral organisierten Strukturen des Infektionsschutzes in NRW durch eine zentrale Koordination zu ergänzen. Solche Maßnahmen hatte die Kammerversammlung der ÄKWL bereits Anfang des Jahres gefordert.

Weiterführung der staatlichen Prüfungen der Heilberufe mit Approbation, Fachsprachprüfungen, Kenntnisprüfungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat bekanntgegeben, dass in Nordrhein-Westfalen von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der »Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« Gebrauch gemacht wird, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist.

  1. »In Nordrhein-Westfalen wird von der eingeräumten rechtlichen Möglichkeit in § 7 Absatz 4 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ Gebrauch gemacht, sodass der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung planmäßig durchzuführen ist. Hinsichtlich der erforderlichen Hygieneregeln wird auf die Ausführungen des Erlasses vom 23. März 2020 Bezug genommen.
  2. § 9 Absatz 1 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ ermöglicht abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 der Approbationsordnung für Ärzte, dass die Prüfungskommission beim Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern besteht. Die Entscheidung über die Verkleinerung der Prüfungskommission ist dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.
  3. Gemäß § 9 Absatz 2 der ›Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite‹ findet die mündlich-praktische Prüfung abweichend von § 30 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte nur an einem Tag statt und dauert bei maximal vier Prüflingen jeweils mindestens 45, höchstens 60 Minuten. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung und anschließendem Prüfungsgespräch. Die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung kann abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 3 der Approbationsordnung für Ärzte auch an Simulationspatienten, Simulatoren, Modellen oder Medien durchgeführt werden.«

Ebenso setzen die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Angebote zur Durchführung für Fachsprachprüfungen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte fort. Die Anmeldung zur Fachsprachprüfung erfolgt nach Antragstellung auf Erteilung der Approbation durch die Bezirksregierung. Die Möglichkeit zur Kenntnisprüfung, organisiert durch das Landesprüfungsamt, besteht ebenfalls.

Ausländische Gesundheitsfachkräfte: zwischen Engagement und Zwangsrekrutierung

Allein in der Uniklinik Düsseldorf haben sich über 400 Medizinstudenten sofort gemeldet, um die Universitätsklinik in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen. Der WDR begleitete aktuell den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Armin Laschet, und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei ihren Gesprächen mit den engagierten Studenten. Die Helfer arbeiten dort, wo sie am nötigsten gebraucht werden – und dies kann auch die Mitarbeit in der Krankenhauswäscherei sein, wie der WDR-Bericht zeigte. Ein Medizinstudent war sich jedenfalls nicht zu schade, auch dort tatkräftig mit anzupacken. Chapeau!

Der Aufruf an die Medizinstudierenden, während der Pandemie mitzuhelfen, hat ein großes und überwältigendes Echo gefunden, über 20.000 Studierende fanden sich sofort bereit. Wir berichteten.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Initiativen für Unterstützungsleistungen von Gesundheitsfachkräften, auch die ehrenamtliche Aktion »Wir unterstützen gern« des mibeg-Instituts hat zahlreiche Angebote zur Mithilfe durch Ärzte, Naturwissenschaftler, medizinische Fachangestellte und Pflegefachkräfte aufnehmen können, die nun zielgerichtet an Krankenhäuser und Gesundheitsämter vermittelt werden. In NRW gibt es eine Reihe von Initiativen, aber auch bundesweit ist das Engagement überwältigend.

Einsatz von ausländischen Ärztinnen und Ärzten ohne Prüfung?

Gleichwohl plant das Land NRW mit einem Epidemie-Gesetz drastische Schritte zur Rekrutierung von Personal. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit der Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals durch die zuständigen Behörden vor, ein Schritt, der zu kontroversen Diskussionen führt. Einige Kliniken, vor allem im Reha-Bereich, müssen möglicherweise Kurzarbeit anmelden, andere Kliniken müssen zwischen befürchteter Überlastung durch die Behandlung von Covid-19-Patienten und Nichtauslastung in anderen Therapiebereichen einen Weg finden, um nicht in eine Krise zu geraten.

Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte

Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte

Qualifiziertes Fachpersonal in Medizin und Pflege ist jedenfalls immer eine Rechengröße im Gesundheitssystem, und so ist abzusehen, dass auch Fachkräfte mit einem im Ausland erworbenen, aber noch nicht anerkannten Abschluss – mal wieder – zum politischen Zankapfel werden.

Nur mit – wie auch immer geprüfter – Dokumentenvorlage und einem B2-Nachweis deutscher Sprachkenntnisse – von welcher Qualität auch immer – eine Berufserlaubnis als Arzt oder Ärztin zu erhalten, ist in den letzten Jahren zugunsten qualitativer Prüfverfahren bundesweit abgeschafft worden, nun möchten die ersten Bundesländer, in Panik geraten angesichts der zu erwartenden Krankenzahlen, hier wieder Schnellverfahren etablieren.

Bayern und Niedersachsen planen laut Deutschem Ärzteblatt bereits, eine vorübergehende Berufserlaubnis auszugeben. Gleichwohl werden aus dem Ausland kommende Ärzte auch hier innerhalb eines Jahres erfolgreich die Fachsprachprüfung ablegen müssen. Ob andere Länder folgen, ist unklar: Rheinland-Pfalz, Sachsen oder auch Sachsen-Anhalt hatten noch kürzlich eine rigorose Verschärfung der bestehenden Prüfverfahren gefordert.

Und nun Rolle rückwärts?

Der verständliche Wunsch vieler aus dem Ausland kommender Ärzte, eine sofortige Berufserlaubnis zu erlangen und sich in der Pandemie-Situation zu engagieren, wird jetzt nicht durch schnellere und effizientere Prüfverfahren beantwortet. Die Ärzte werden gebraucht, da Behelfskrankenhäuser, Fieberambulanzen und Drive-In-Stationen für Testabstriche mehr Personal benötigen. Das Beispiel mit der Krankenhauswäscherei zeigt, wo derart Engagierte auch eingesetzt werden. Eine Vorbereitung auf eine Fachsprach- und Kenntnisprüfung ist dies nicht.

Fachlich adäquater Einsatz ist für die Kliniken wichtig

Dass zahlreiche aus dem Ausland kommende Gesundheitsfachkräfte angesichts der Pandemie-Notlage ihre Hilfe bereits anbieten, wird so nicht gewürdigt. Aber es wird Rechtssicherheit durch die Erteilung einer Berufserlaubnis geschaffen – und schlicht eine Abrechnungsmöglichkeit der so besetzten Personalstelle durch den Klinikträger. Wie ein Einsatz zur Zufriedenheit aller Beteiligten erreicht werden kann, wird ausgeblendet.

»Spargelstechen kann man nicht so schnell lernen.«

Hastig geschriebene Presseartikel mit dem Tenor »Tausende von Fachärzten dürfen nicht arbeiten« verkennen, dass viele ausländische Ärztinnen und Ärzte eine sprachliche und fachliche Unterstützung brauchen, bevor sie dann als Assistenzärzte ihre Weiterbildung zum Facharzt in Deutschland beginnen. Vor dem Start bedarf es einer sorgfältigen Dokumentenprüfung, ansonsten werden wieder nur für radikale politische Gruppierungen Argumente geliefert, die ausländischen Ärzten mit böswilligen Unterstellungen begegnen. Krankenhäuser in Krisensituationen brauchen gut aufgestelltes Personal, neue Mitarbeiter, die das Berufsfeld hier nicht kennen, brauchen intensive Unterstützung.

Nicht einmal die Mitarbeit von freiwilligen Erntehelfern etwa bei der Spargelernte funktioniert reibungslos, wie Bernhard Rüb von der Landwirtschaftskammer NRW kommentiert: »Spargelstechen kann man nicht so schnell lernen.«

Auch ausländische Pflegefachkräfte bedürfen der Einarbeitung

Aus dem Ausland kommende Pflegefachkräfte

Aus dem Ausland kommende Pflegefachkräfte

Das Problem trifft in voller Härte auch das ausländische Pflegepersonal. Ohne sprachliche und fachsprachliche Förderung, ohne fachliche Würdigung und Bewertung der Berufsqualifikation geht es nun beschleunigt auf den Arbeitsmarkt. Gut für die Abrechnung von Krankenhausleistungen, schlecht für die Betroffenen, die Patienten und Kollegen. Und schlecht für Bedürftige in vielen Ländern, die ebenfalls von der Pandemie betroffen sind und ihre Fachkräfte nun entbehren.

Es bleibt zu wünschen, dass das große Engagement zahlreicher Helfer gewürdigt wird, und dass nicht mit Zwangsrekrutierungen, womöglich noch unter Aussetzung von Qualitätsstandards, agiert wird. Besonnenheit statt Panik, so Bundesminister Jens Spahn, ist das Gebot der Stunde.

Medizinstudierende unterstützen das Öffentliche Gesundheitswesen bei der Eindämmung der Corona-Pandemie

Ein großartiges Echo erfolgte auf den Aufruf des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), der gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Medizinstudierenden (bvmd) erfolgte. Innerhalb weniger Tage, so berichtet die Vorsitzende der Bundesvereinigung, Dr. med. Ute Teichert, haben sich schon knapp 2.000 Studierende gemeldet. Sie stehen bereit, alle Gesundheitsämter Deutschlands zu unterstützen.

Weitere Informationen zur Aktion »medis4ÖGD« finden Sie hier.

FAQs zu Corona für die stationäre und ambulante Pflege

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für PflegeUm eine Hilfestellung zu geben, hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten erstellt, da das neuartige Coronavirus ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen stellt: www.pflegebevollmaechtigter.de